ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Aha. Also wenn die Mutter stirbt bleibt ein 13 Jähriger einfach so sich selbst überlassen. kein Jugendamt, kein Vormund, der kann einfach Wohnungen mieten, Über das geerbte Geld frei verfügen etc.
Selbst wenn die Mutter tot war, hätte da jemand sein müssen.
das sehe ich allerdings genauso!
*kopfschüttel*