Allgemeine Vodafone 50 Student FAQ

  • Es gibt User, die nach einem Jahr um Einreichung eines aktuellen Nachweises gebeten wurden, es gibt auch welche die nach 20 Monaten drum gebeten wurden, und es gibt welche, bei denen VF nie nachgefragt hat.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Es gibt User, die nach einem Jahr um Einreichung eines aktuellen Nachweises gebeten wurden, es gibt auch welche die nach 20 Monaten drum gebeten wurden, und es gibt welche, bei denen VF nie nachgefragt hat.


    Und was passiert wenn man darum gebeten wird, aber keinen neuen Nachweis mehr erbringen kann, da man nicht mehr in der Ausbildung ist?

    Handy: N82 titanium warm

  • Steht doch alles auf der ersten Seite im Eingangsposting!

    Elektrohaus Kurzer GmbH talkthisway.de Support: 06652/7945115 E-Mail: info@talkthisway.de |
    Vertragshandys - Handyvertragsverlängerung - Handyvertrag online - Handyshop
    Dies ist KEIN Supportaccount, Statusanfragen per PN/Forum weden nicht beantwortet

  • Die Umstellung erfolgt dann aber nur "ex nunc" und nicht rückwirkend ab Ablauf der letzten vorgelegten Bescheinigung?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von DaRappa
    Steht doch alles auf der ersten Seite im Eingangsposting!


    Hab ich überlesen, sorry.



    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Die Umstellung erfolgt dann aber nur "ex nunc" und nicht rückwirkend ab Ablauf der letzten vorgelegten Bescheinigung?


    Würde mich auch interessieren. Und nicht jeder kann lateinisch (ich auch nicht, musste nachlesen) also kann man das "ex nunc" doch ruhig gleich auf deutsch für "ab jetzt" schreiben, oder :)?

    Handy: N82 titanium warm

  • Darüber, ob ex nunc oder ex tunc (Ende der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung), hat sich hier m.W. noch niemand geäußert.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von peteradolf86
    Würde mich auch interessieren. Und nicht jeder kann lateinisch (ich auch nicht, musste nachlesen) also kann man das "ex nunc" doch ruhig gleich auf deutsch für "ab jetzt" schreiben, oder :)?


    Ich schrieb bewusst im Folgenden "rückwirkend" (und nicht ex tunc wie der Herr Kollege), so dass man doch auch ohne Lateinkenntnisse im Wege des Umkehrschlusses dazu kommen kann, dass "ex nunc" gleichbedeutend mit "ab jetzt" sein muss :p

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • da es ein Simonly Tarif ist, kannst du bei einer aktiven Vertragsverlängerung in diesen Tarif wechseln...

    Elektrohaus Kurzer GmbH talkthisway.de Support: 06652/7945115 E-Mail: info@talkthisway.de |
    Vertragshandys - Handyvertragsverlängerung - Handyvertrag online - Handyshop
    Dies ist KEIN Supportaccount, Statusanfragen per PN/Forum weden nicht beantwortet

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!