Erste Eigene Wohnung

  • und letzteres wird wohl eher der grund sein wieso man keine genauen angaben raus gibt


    kam schon öfters im tv dass viele mieter um einige m² betrogen werden und jahre lang zu viel bezahlt haben


    nokia*night*


    e: wo ist das nachzulesen mit den rauchmeldern??

  • dann suche ich mal besser weiter...ne extra vermieterrechtschutz hab ich zwar :D

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Zitat

    Original geschrieben von MK83
    hallo,


    ich mal wieder...


    habe mir schon eine wohnung in die engere wahl gezogen und besichtigt. Die Maklerin vermittelt im auftrag der hausverwaltung. Soweit so gut ABER es nicht möglich ein grundriss der wohnung zu bekommen? ist das üblich?


    In der Regel kannste davon ausgehen keinen Grundrissplan zu erhalten.
    Das einzige was wir unseren Mietern mal anbieten konnten einen Tag in der Wohnung zu verbringen um bis in letzten Winkel auszumessen und ne Skizze zu fertigen.
    Wir haben eine Eigentumswohnung um 1970 da gibt es noch die Plaene,in meinem Haus um 1700JH hats keine Plaene mehr und ausserdem wurde hier auch einiges umgebaut.


    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
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    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/


  • Also,Du kannst den Makler nochmal ganz ehrlich fragen ob die Wohnung wirklich in naechster vermietet wird.
    Wenn der Makler unsicher ist dann frage ihn ob man sich auf Anmietung und nur Zahlung der Nebenkosten fuer die Zeit des Nichtbewohnens verstaendigen kann.
    Letztendlich entscheidet ja der eigtl. Wohnungsinhaber darueber.
    Ansonsten habe ich vor Jahren mal eine GbR vertreten da haben wir bei "renovierungsbeduerftigen" Wohnungen bis zu 6 Monate Mietfrei aber nicht Nebenkostenfrei angeboten-dafuer musste der Mieter im Gegenzug renovieren.
    Allerdings lagen die Wohnungen in Fuerstenwalde bzw. Berlin-Neukoelln.


    -ralf-

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  • Hi,


    was ich noch empfehlen würde, ist bei Besichtigung der Wohnung Block, Stift und Metermass mitzunehmen. Um eben schnell mal die Zimmer durchzumessen und es zu aufzuzeichnen.


    Viele Vermieter bieten zwar eine Zeichnung an, aber eigenes Nachmessen kann doch nützlich sein. So ist man auf der sicheren Seite, und man kann besonders bei grösseren Möbelstücken besser planen. Hilft der Entscheidung erheblich weiter. Jeder seiröse Vermieter lässt dies zu.


    Was auch anzumerken ist, dass es so "Gemeinheiten" gibt, die ein Vermieter gerne ausnutzt. Ist das Zimmer z.B. im Dachgeschoss, wird der Quadratmeter unter einer Dachschräge rechtlich nicht als Quadratmeter berechnet, sondern nur halb oder weniger. Schliesslich ist man an der Stelle schonmal eingeschränkt, wenn man z.B. einen Schrank aufstellen will.


    Gruß Dirk

  • ok das mit den rauchmeldern gilt also dann doch noch nicht für ganz D - hätte mich schon gewundert


    die lage ist mittelmäßig und mit renovieren wird es ebenfalls schlecht aussehen, da sie erst neu renoviert wurde
    muss ich sie wohl entweder nehmen und etwas miete mehr bezahlen oder etwas anderes nehmen


    nokia*night*

  • Zitat

    Was auch anzumerken ist, dass es so "Gemeinheiten" gibt, die ein Vermieter gerne ausnutzt.


    Allerdings sollte man auch sagen, dass es den umgekehrten Fall genauso gibt. Ich kenne etliche Nachkriegsbauten, bei denen die Wohnungsgrößen ohne Balkon berechnet wurden. Keinem ist aufgefallen, dass man mittlerweile (?) im Regelfall 25 % des Balkons für die Wohnfläche mitnehmen darf.

  • brauche ich als Student mit ordentlichem Einkommen ( woraus hervorgeht, dass die Mietkosten ca. ein drittel des Einkommens ausmachen ) immer eine Bürgschaft von meinen Eltern ?


    und wenn ja, wie läuft das dann formal ab ? muss ich meinen eltern dann was schriftliches vorlegen und die unterschreiben das und dann gehe ich damit zum vermieter oder setzt sich der Vermieter mit meinen Bürgen in Verbindung oder wie wird das gemacht ?

  • nö, brauchst du nicht (Wenn es richtig ist das du über 18 bist).
    Wenn du ein entsprechendes Einkommen nachweisen kannst würde ich dem Vermieter was husten wenn er nen Bürgen etc. will.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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