wohnungsgröße / Mietminderung

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    das ist mir relativ egal. Wenn ich im Recht bin, will ich mein Recht auch durchsetzen


    Das lesen deiner Postings hinterlääst nunmal einen faden Beigeschmack.
    Vor längerer Zeit hast du den Bericht gesehen und jetzt kurz bevor du Umziehst fängst du damit an. Das kann man leicht Falsch verstehen ;)

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • es ist nunmal so, dass einer Vermieterin das wohl nicht wirklich passt. Ob ich nun im Recht bin oder nicht. Wenn ich das machen würde ohne was neues zu haben, wäre eine Kündigung durch sie wohl naheliegend. Sie hat schliesslich auch kein Geld zu verschenken.


    Nach der kündigung könnte sie die Wohnung dann wieder vermieten, mit der korrekten qm zahl zum gleichen Preis. Was sie bei mir nicht kann. Sie müsste die Miete mindern.


    Bsp: Keiner von euch würde zu seinem Arbeitgeber gehen und sagen "mir passt es hier nicht, ich will weg" ohne was neues zu haben. Das wäre einfach nur dumm und nicht nachvollziehbar.

  • Zitat

    Wenn Balkon bzw Terrasse überdacht sind werden qm zur Hälfte angerechnet!


    Ist nicht überdacht - kannst du mir ne Grundlage nennen (§§) ?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich kann beide Seiten irgendwie nachvollziehen...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Wie bei Wikipedia geschreiben hängt der Prozentsatz von der Qualität der Terrasse ab. Wenn es z.B. eine sehr schöne Aussicht gibt sitzt man entsprechend draußen --> höherer Nutzwert --> höhere Anrechnung..

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • Zitat

    Original geschrieben von chrischros
    Also, soweit ich weiß, kannst du nur Mietminderung erwirken, wenn die Miete nach qm-Zahl bezahlt wird.
    Steht also in deinem Vertrag Miete beträgt ...qm mal ... EUR, kannst du Mietminderung erwirken. Steht aber in deinem Vertrag drin, Miete beträgt .... EUR und Wonung ist ...qm groß, dann kannst du es vergessen.


    folgendes steht in dem Mietvertrag.


    Zitat: "Die Wohnfläche beträgt xx qm. Abweichungen von dieser Fläche führen zu keiner Änderung des Mietvertrags."


    Ist das so rechtens oder kann ich trotzdem mindern/zurück fordern, wenn die größe abweicht? Ich denke nicht, dass das rechtens ist da dieser Passus ja nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht mehr wirksam sein kann. richtig?

  • Rischtisch!


    Völliger Nonsens was in deinem Mietrvertrag steht!


    Man kann ja als Vermieter erst mal alles in den Mietvertrag reinschreiben, was man als Vermieter erstrebenswert findet. Solange sich der Mieter nicht wehrt hat man damit gute Karten ("wo kein Kläger, da kein Richter"). Wehe aber, der Mieter wehrt sich. Vor den Amtsgerichten werden regelmässig den Vermietern ihre Mietverträge um die Ohren gehauen, die sie schon seit Jahren von einem uralten Exemplar im Bedarfsfall kopieren. Die Verträge des "Haus & Grundbesitzervereins", die deren Mitglieder öfter als Grundlage des Mietvertrages nehmen schiessen übrigens auch leicht übers Ziel hinaus.



    polli: 30 qm Terasse??? Deine Wohnung ist aber nicht ebenso groß / klein, oder???



    :D

  • danke!


    nur noch eine Frage. In meinem Mietvertrag steht nichts davon, wie die Kündigungsfristen sind. Es steht dort nur, dass die Vermieterin mir küdigen kann, wenn ich die Miete z.B. regelmässig nicht zahle usw.


    Wie sind dann die Kündigungsfristen, wenn nichts im Vertrag steht? 3 Monate zum Monatsende?

  • Die Fristen der ordentlichen Kündigung stehen im 573C BGB.


    Ansonsten kann ich nur jedem empfehlen, der einen solchen Hickhack mit seiner Wohnfläche anfangen möchte sich vorher mal die entsprechenden Verordnungen über die Berechnung durchzulesen. Wenn man Wissen noch auf dem neusten Stand ist werden z.B. so kleine Vorstände von Kaminen usw. z.B. nicht abgerechnet, wenn sie nicht über eine bestimmte Größe verfügen.


    Es gibt zig verschiedene Ausnahmen für die Berechnung und wenn dann bei einem Rechtsstreit rauskommt, das die WOhnung nur 8% kleiner als angegeben ist steht man auch relativ unklug da.

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