wohnungsgröße / Mietminderung

  • Hallo zusammen,


    da ich bald vorhabe umzuziehen, möchte ich meine Vermieterin bald mal auf folgendes Thema ansprechen.


    Ich habe vor längerer Zeit bei Stern TV gesehen, dass man die Miete mindern und sogar im Nachhinein für die dauer der Mietzeit zurück verlangen kann, wenn die Wohnungsgröße mindestens 10% (???) von der im Mietvertrag angegeben größe abweicht.


    direkt nach der Sendung hab ich meine Wohnung mal ausgemessen und kam dabei auf eine Abweichung von 11% (daran kann ich mich noch erinnern :-)...)


    zu der Zeit wollte ich meine Vermieterin aber noch nicht darauf ansprechen, weil das sicher nicht im Guten geendet wäre. Da ich jetzt aber eh umziehe, ist es egal und ich könnte dadurch einen netten batzen Geld zurück bekommen.


    Folgendes müsste/würde ich nun gerne wissen.


    -Weiss jemand sicher, was erfüllt sein muss etc. damit das klappt: genaue Abweichung in %, Zeit die man die Miete nachträglich zurückverlangen kann und wieviel % (in Höhe der abweichung der Mietgröße?) usw. usw.


    Weiterhin muss ich meine Wohnung dann noch mal genau aussmessen, weiss aber nicht was wie zählt usw.


    Also, meine Wohung besteht aus 1 1/2 Zimmern. 1 Wohn/Schlafraum + 1 Raum in dem auch die Küche ist + kleiner Flur + Bad.


    Im Wohn/Schlafraum und in der Küche ragt jeweils in einer Ecke der ehemalige Kaminschacht in den Raum. Nimmt also etwas der Wohnfläche. Wie errechne ich in diesen Räume die qm größer?


    Zählt der Flur ganz normal als Wohnraum?


    Dann noch eine Frage zum Bad. An der Kopfwand und an der rechten Wand ist am Boden ein kleiner "Sockel" an der Wand entlang (ca. 20mc hoch und tief). rechne ich den bei der qm größe ab oder gehört das dazu? Was ist mit der Dusche? Rechnet man den Platz den die Dusche braucht mit rein oder nicht?


    Zählt der Keller in irgendeiner form? Was ist mit so Kleinigkeite wie die Fläsche zwischen den Türrahmen?


    Danke für die Hilfe!

  • Google liefert da unter dem Stichwort Berechnung Wohnfläche schon eine ganze Anzahl von Links.


    Als erster Ansatz scheint das ganz interessant zu sein:


    http://www.stiftung-warentest.…6200/1356200/1360862.html


    Du solltest aber auch daran denken, daß dann ja noch eine Wohnungsübergabe stattfinden wird. (Und als Vermieter - dem es dann ja auch egal sein kann - würde ich dann halt da versuchen, jede Kleinigkeit als Schaden aufzunehmen.) Ob es sich da wirklich lohnt, jetzt noch auf Konfrontation zu machen würde ich mir genau überlegen.



    cyberdude

    Nokia Lumia 920

  • laut dem Stern TV Bericht war es möglich auch rückwirkend sein Geld wieder zu bekommen (was auch viele gemacht haben). Selbst wenn meine Vermieterin auf Konfrontationskurs gehen würde, wäre die Rückzahlung wesentlich höher als die Kaution die ich wiederbekommen würde. Weiterhin sollte sie das mal versuchen. Die Wohnung war in einem nicht sehr guten Zustand als ich sie übernommen hatte.


    Die ganzen Schäde habe ich dann repariert und dokumentiert. Von der Seite könnte sie mir also nicht kommen. Weiterhin habe ich eine ganz gute Rechtschutzsversicherung.


    Danke für den Link


    Weiter kommentare zum Thema sind gerne gesehen. Vorallem zur rechtlichen Seite bzgl. der Rückerstattung usw.


    EDIT:


    Da steht ja eigentlich schon alles wichtige zur rechtlichen Situation.
    Jetzt brauchte ich nur ein bisschen Rat bzgl .des vermessens (Kamin, Bad usw.)


    Zitat

    Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent unter der im Vertrag angegebenen Fläche, können Mieter die Miete und Käufer den Kaufpreis mindern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Mieter kann ob dieses Wohnungsmangels sogar die Rückzahlung der in der Vergangenheit zu viel gezahlten Miete fordern. Auch die Angabe einer Zirka-Größe ändert daran nichts.....

  • Hallo !


    Da Du nach Auszug wohl nicht mehr in die Wohnung kommst , würde ich jetzt alles genau vermessen ( mit Zeugen) oder ggfls. von einem Sachverständigen vermessen lassen ! Fotos machen wäre auch nicht schlecht.
    Die fläche zwischen den Türzargen ist mitzumessen.


    Ob sich das alles für Dich lohnt , hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab.
    Nach Deiner Aussage gehe ich mal davon aus , das Du eh ein gespanntes Verhältnis zu Deinem Vermieter hast, also Probiere es doch einfach , falls Du eine Rechtschutzversicherung ohne SB hast !
    Andernfalls könnte der ganze Spaß eventuell zu Teuer werden und hast mehr Kosten, als Du zurück bekommst .


    Fachgerechte Hilfe ( allerdings keine Rechtsberatung ) Bekommst Du im Mietrechtforum unter http://www.recht.de ! Du musst Deine anfrage aber Fiktiv stellen ! :top:


    Gruß Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Um mal auf's messen zu kommen. Die meisten Abweichungen entstehen dadurch, dass die Wohnfläche oft aus Bauplänen errechnet wird und somit selten noch Wandaufbauten(Putz, Verkleidung, o.ä.) berücksichtigt werden. Laut Verordnung darf nur das lichte Maß im fertigen Zustand gemessen werden.


    Grundlage für die Ermittlung der Wohnfläche ist die Wohnflächenverordnung(WoFIV), in dieser steht genau was zur Wohnfläche zählt und welche Abschläge gemacht werden dürfen/müssen.
    Die WoFIV findest Du hier: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2346.pdf


    Generell gilt immer das lichte maß zwischen den Bauteilen, also im fertigen Zustand gemessen. Alle Flächen ≥ 2,0m Raumhöhe im lichten werden zu 100% gerechnet, Flächen zwischen 2,0 und 1,0m Raumhöhe(z.B. bei Dachschrägen) werden zu 50% gerechnet und alles unter 1,0m Raumhöhe findet keine Beachtung.


    Keller- und Abstellräume zählen nur dann zur Wohnfläche wenn sie nur von dieser aus zu erreichen sind. Terrassen und Balkone können von 25 bis 50% angerechnet werden.

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • danke für die antwort.


    Dann werde ich mal fleissig messen.


    Eigentlich habe ich kein gespanntes Verhältnis zu meiner Vermieterin, aber nur deshalb lass ich mich, was die Wohnungsgröße, angeht natürlich nicht über den Tisch ziehen.


    Ich werd dann meine Wohnung mal komplett mit einem Lasermessgerät ausmessen und dann mal gucken was ich mache. Rechtschutz ohne SB ist vorhanden.


    Um noch mal auf eine meiner Fragen zurück zu kommen. Gilt der Raum den die Dusche einnimmt als Wohnfläche? Ich denke eher es gilt als Wohnfläche, möchte aber nur auf Nummer sicher gehen

  • Natürlich gilt der Platz der Dusche als Wohnfläche! Oder hast du den Platz auch abgezogen, auf dem deine Schränke stehen?
    Was auf dem Boden ist, ist quasi deine Sache (bzw. beim Bad je nachdem was eingebaut wurde) ... und da ist im Bad die Länge von Wand zu Wand zu nehmen ... egal was da zur Nutzung durch den Mieter steht.


    Simse und sowas kannst du als Mieter nicht direkt nutzen, also wird das dann abgezogen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jungmario


    Simse und sowas kannst du als Mieter nicht direkt nutzen, also wird das dann abgezogen.


    gilt das auch für den mini-sims der frontwand über die recht wand entlang läuft?


    Wie gesagt, der ist nur knapp 20cm hoch und 20cm tief (läuft unter dem Waschbecken, der Heizung und dem Klo entlang bis zur Dusche) Den darf ich dann auch abziehen? Messe also dann vom Sims bis zur gegenüberliegenden Wand und nicht von der Wand über dem sims bis zur gegenüberliegenden Wand?


    Danke!

  • Also, soweit ich weiß, kannst du nur Mietminderung erwirken, wenn die Miete nach qm-Zahl bezahlt wird.
    Steht also in deinem Vertrag Miete beträgt ...qm mal ... EUR, kannst du Mietminderung erwirken. Steht aber in deinem Vertrag drin, Miete beträgt .... EUR und Wonung ist ...qm groß, dann kannst du es vergessen.

    chrischros


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  • avalox


    ob der dazugehört bin ich mir nicht sicher, schau mal in die Verordnung da steht's drin..

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

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