Hallo zusammen,
da ich bald vorhabe umzuziehen, möchte ich meine Vermieterin bald mal auf folgendes Thema ansprechen.
Ich habe vor längerer Zeit bei Stern TV gesehen, dass man die Miete mindern und sogar im Nachhinein für die dauer der Mietzeit zurück verlangen kann, wenn die Wohnungsgröße mindestens 10% (???) von der im Mietvertrag angegeben größe abweicht.
direkt nach der Sendung hab ich meine Wohnung mal ausgemessen und kam dabei auf eine Abweichung von 11% (daran kann ich mich noch erinnern :-)...)
zu der Zeit wollte ich meine Vermieterin aber noch nicht darauf ansprechen, weil das sicher nicht im Guten geendet wäre. Da ich jetzt aber eh umziehe, ist es egal und ich könnte dadurch einen netten batzen Geld zurück bekommen.
Folgendes müsste/würde ich nun gerne wissen.
-Weiss jemand sicher, was erfüllt sein muss etc. damit das klappt: genaue Abweichung in %, Zeit die man die Miete nachträglich zurückverlangen kann und wieviel % (in Höhe der abweichung der Mietgröße?) usw. usw.
Weiterhin muss ich meine Wohnung dann noch mal genau aussmessen, weiss aber nicht was wie zählt usw.
Also, meine Wohung besteht aus 1 1/2 Zimmern. 1 Wohn/Schlafraum + 1 Raum in dem auch die Küche ist + kleiner Flur + Bad.
Im Wohn/Schlafraum und in der Küche ragt jeweils in einer Ecke der ehemalige Kaminschacht in den Raum. Nimmt also etwas der Wohnfläche. Wie errechne ich in diesen Räume die qm größer?
Zählt der Flur ganz normal als Wohnraum?
Dann noch eine Frage zum Bad. An der Kopfwand und an der rechten Wand ist am Boden ein kleiner "Sockel" an der Wand entlang (ca. 20mc hoch und tief). rechne ich den bei der qm größe ab oder gehört das dazu? Was ist mit der Dusche? Rechnet man den Platz den die Dusche braucht mit rein oder nicht?
Zählt der Keller in irgendeiner form? Was ist mit so Kleinigkeite wie die Fläsche zwischen den Türrahmen?
Danke für die Hilfe!