flatie
Auf irgendwelche Schreiben von irgendwelchen Leuten (Kanzleien, Inkasse, Gläubiger etc). MUSS man nie antworten - warum auch.
ABER: auf schreiben von Behörden, Gerichten etc. ist ein Widerspruchsschreiben zu 90% nie fehl am Platze. Die sind im Zweifel bei Widerspruch zu einer nochmaligen Sachüberprüfung verpflichtet - Private sicher nicht.
Von einem Schreiben mit näherer Einlassung zur Sachfrage würde der Gegenseite in diesem Fall evtl. noch Munition liefern können (Paketbeleg verloren ...).