Rechtsfrage: Paypal - Anwalzkanzlei beauftragt

  • Liebe TTler.


    Ich befinde mich in einer brissanten Situation:


    Vergangenen Jahres habe ich bei eBay eine Audio CD im Wert von 55€ verkauft.
    Die Bezahlung erfolgte über PayPal.
    Der Artikel wurde rechtzeitig von mir getätigt.


    Einige Wochen später meldete sich der Käufer und meinte, die CD sei noch nicht angekommen. Ich sagte ihm, dass ich die CD bereits versandt hätte.


    Einige Wochen darauf meldete er den Problemfall bei PayPal.
    Ich schilderte meine Situation, wurde immer wieder mit srtandartmails vertröstet und schließlich wurde mir mitgeteilt, dass zu den Gunsten der Gegenpartei entschieden wurde und die Streitsumme in Höhe von 55€ meinem PayPal Konto abgezogen würden.


    Mein PayPal Konto habe ich bereits als der Konflikt gemeldet wurde gelöscht.
    Grund: Ich wusste vom sogenanten Kundenschutz und davon, dass PayPal in so einem Fall generell, ohne große Nachforschungen anzustellen, gegen den Verkäufer entscheidet.


    Nun bin ich mit einemalten Mail Account welchen ich schon lange nichtmehr überprüfen bei PayPal angemeldet.
    Die Herren haben mir wohl Mahnungen per Mail geschrieben und heute flatterte dann ein Bescheid der Anwaltskanzleit



    ksp - Rechtsanwälte
    Postfach 570160
    Neue Rabenstraße 5
    22770 Hamburg


    ins Haus.




    geforderte Summe:


    aktuelle Hauptforderun: 55€
    7,7% Zinsen: 1,21€
    vorgerichtl Kosten: 15€
    Gebühr: 32,50
    Auslagepauschale: 6,50€


    Summe: 110,21€



    Im Brief wird mir kein Datum der Zahlung genannt. Ich gehe aber mal von 14 Tagen aus. im Brief ist die Rede von "wiederholten Mahungen" auf die ich nicht reagiert hätte. Sind Mahnungen per Mail überhaupt zulässig?


    Wie soll ich mich verhalten? Was soll/muss ich zahlen bzw kann ich da irgendwie rauskommen, ohne was zu zahlen?


    Kann ich bei der DHL nachforschungen anstellen, damit die mir bescheinigen können, dass ich das Paket/Brief (weiß nichtmehr wie ich die CD verschickt habe) auch tatsächlich verschickt habe?
    Und wenn ja, würde mir das jetzt überhaupt noch was nützen?


    Mein Problem ist desweiteren: Ich befinde mich derzeit in einem Ausbildungsverhältnis in dem von der IHK jährlich abgefragt wird, ob ich was auf dem Kerbholz hab. Wenn die mir nen negativen Bescheid geben würden, so würde ich meine Ausbildung nicht zuende führen können.


    Seht ihr da irgendeine Gefahr?


    Ich hoff auf euren Rat ;)

  • Ich gehe mal davon aus, dass Du als privater Verkäufer tätig warst. Von daher muss der Käufer schauen dass seine Ware so ankommt wie er will, d.h. er hätte eben den Paketversand wählen sollen, was bei der Summe auch verständlich wäre. Du musst doch wissen wie Du es verschickt hast, das kann man doch auch am überwiesenen Portobetrag sehen.
    Wenn Paket, dann DHL verantwortlich, wenn Brief, dann eben Pech für den Käufer.
    Wenn er das nicht macht, ist es auch sein Pech wenn die Ware nicht ankommt.
    Mit Paypal hat das ganze doch gar nichts zu tun :confused:
    Ich frage mich auf welcher rechtlichen Grundlage die Dein Geld haben wollen?
    Mr. Booner wird da sicherlich genau wissen ob das so geht.
    Aber ich sehe das nicht so als richtig an, sofern der Verkauf auf privater Basis stattfand.


    Trialer

    Rentenretter

  • Erstmal vielen Dank für deine Antwort!


    Der Artikel wurde als privat verkauft.


    Das mit dem Versand mit der Knackpunkt:
    Der Artikel wurde von mir als Paket bei der DHL versand.
    Das Problem hierbei ist: Den Abriss, den habe ich nichtmehr und kann somit nicht Beweißen, dass ich die CD verschickt habe!


    Aber auch wenn ich beweißen könnte, dass die CD ordnungsgemäß verschickt wurde und PayPal darauf aufmerksam machen würde:


    Wäre es nicht so, dass die Forderungen einfach weiter bestehen würden?


    Im Moment ist es ja sowieso so, dass mit jeglicher Beweiß fehlt und ich, so wie ich das sehe, nix machen kann.

  • Bei Paypal hast du doch eh immer unrecht. Paypal hat das Geld beschlagnahmt und gut ist.


    Foren wie painpal, nopaypal sind voll davon.

    MfG,
    Karl




    Geändert von rannseier am 31.11.2005 um 32:69

  • Am besten: Abwarten, bis die Klageschrift kommt und vorher überhaupt nicht reagieren!


    Auf eine Klageschrift in solch einem Fall wartet nämlich die gesamte anti-Paypal-community schon seit langem. Es ist aber nicht zu erwarten, dass da was kommt, denn die Forderung von Paypal steht ungefähr auf der gleichen rechtlichen Basis, wie die gegen irgendwelche SMS-Kiddies, die mal auf irgendeiner Webseite ihre mail angegeben haben und hinterher unter einem Vorwand angerufen werden, um deren Rechnungsadresse herauszubekommen (gibts hier auch schon Threads zu).


    Diese Anwaltsschreiben sind ja alle nicht begründet, bei einer Klageschrift muss dagegen eine sinnvolle Begründung dabei sein, weil sich auf diese dann die Argumentation vor dem Richter bezieht.
    Bisher wurde in den ganzen "Anwaltsschreiben" aber noch keine dem BGB entsprechende Begründung gefunden, das ist alles nur Einschüchterung und Gelaber.


    Geklagt hat Paypal bisher auch noch nicht, das Risiko, den Prozess zu verlieren, ist zu gross und dann gäbe es ein Musterurteil gegen Paypal.


    Also abwarten, Dein Kostenrisiko ist auch gering, denn selbst, wenn der unwahrscheinliche Fall der Klage eintritt, kommen nur die geringen Gerichtsgebühren dazu, das wäre mir den Spass wert. Ich habe schon ein paarmal solche Prozesse geführt und jedesmal gewonnen *lol*
    Die Schnarchnasen, die dann als gegnerische "Prozessbevollmächtigte" auftreten, sind allein schon sehenswert. Nehmen nur die Präsenzpflicht war, sagen überhaupt nichts (haben auch keine Ahnung von der Materie) und sehen aus, als wären sie hinter irgendeinem Stein hervorgekrochen :)



    KSP ist übrigens ein in der Branche bekanntes Inkassobüro, das mit den üblichen Tricks arbeitet und sich auf solche Verbraucherabzocke und Einschüchterung spezialisiert hat.

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Mittlerweile habe ich auch meinen Mail Account gecheckt und ich habe keine einzige Mahnung von PayPal erhalten! In diesem Briefchen von der Anwaltskanzlei ist ja die Rede von "mehreren Mahnungen" auf die ich nicht geantwortet haben soll!


    Ich informier mich nun noch bei einem Bekannten der Rechtsanwalt ist aber ich denke ich werde nichts bezahlen.

  • Da müßte doch vorher eh noch eine schriftliche Mahnung kommen, oder irre ich da?

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • Bevor ich ausschweife, kann ich kurz und knapp sagen, dass das alles Einschüchterung und Bluff sind. Eine Forderung - am besten noch von soetwas wie einer Anwaltskanzlei - klingt natürlich beeindruckend und macht ordentlich Eindruck.


    Aber auch hier gilt: Ohne vernünftige und nachvollziehbarer sowie ordentlicher Begründung gibts für dich keine Pflicht, der Zahlungsaufforderung nachzukommen. In diesem Fall ist die Anwaltskanzlei in der Pflicht nachzuweisen, dass man dir eine Mahnung hat zukommen lassen. Per Email soetwas zu machen ist kaum oder nicht nachvollziehbar und unseriös. Wenn man es ernst meint, schickt man das per Einschreiben. Im Zweifel für den Angeklagen - in dubio pro reo - und da hast du eindeutig, den von dir geschilderten Angaben nach, die Nase vorn ;)


    Eine Freundin von mir hat ebenfalls etwas ähnliches erlebt, allerdings nicht von einer Anwaltskanzlei, sondern von einer Firma, die sich auf dubiose Services spezialisiert hat: Die betreibt Seiten im Stil wie http://www.hausaufgaben.de usw. Das erste Anschreiben per Post - woher die auch immer ihre Adresse hatten, ist mir schleierhaft - lautete im Betreff "Letzte Mahnung", was rhetorisch nicht sonderlich geschickt ist. Diese Ausdrucksweise macht vielleicht labilen Leuten Angst, meiner Bekannten jedenfalls nicht. Der Brief verschwand ohne Antwort und Reaktion im Papierkorb und es ward still...

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Am besten: Abwarten, bis die Klageschrift kommt und vorher überhaupt nicht reagieren!



    KSP ist übrigens ein in der Branche bekanntes Inkassobüro, das mit den üblichen Tricks arbeitet und sich auf solche Verbraucherabzocke und Einschüchterung spezialisiert hat.


    Bin kein Jurist (zum Glück ;) )
    Aber sollte man nicht wenigstens erstmal widersprechen. Damit hat man vorerst doch sein soll erfüllt, oder?
    Sofern man natürlich nicht wirklich verpflichtet ist zu zahlen.


    KSP sagt mir auch was, ich meine Talkline hatte damals Geld über KSP bei mir eingefordert, was aber leider berechtigt war.....

    Gruß
    Flatie

  • Wozu? Verpflichtet bist Du nicht dazu und es ist die Mühe nicht wert. Diese "Anwälte" wissen nämlich, was sie mit Schreiben von Dir zu tun haben: Als Bestätigung Deiner korrekten Postanschrift verwenden und dann in die Mülltonne.
    Oder antwortest Du etwa auch auf Briefe der GEZ?? *lol*


    Hier noch was ausführliches zum Lesen zu diesem Thema:
    http://forums.ebay.de/thread.j…start=0&mod=1176662010207

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