Unmögliches Verhalten beim Einwohnermeldeamt / rechtl. Situation bezügl. Zweitwohnung

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker


    Vorletzte Woche meinte die Dame ja, dass wir verheiratet sein müssten, um dort den Zweitwohnsitz anzumelden. Da im Gesetz neben Verheirateten auch was von Lebenspartnerschaften steht, meinte ich, dass wir seit knapp 7 Jahren zusammen sind und seit knapp 4 Jahren eine gemeinsame Wohnung haben.
    Die Dame meinte dann, dass mit Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtliche Ehen gemeint seien. :confused: Wo bitte steht das denn? Sagen konnte sie mir es nicht, beharrte aber auf diesen Standpunkt.


    Nun ja auch wenn die Dame in einigen Punkten Mist erzählt, so hat sie hier doch recht: Wenn in dem für euch gültigen Meldegesetz was von Verheirateten und Lebenspartnerschaften steht dann ist damit eine Lebenspartnerschaft nach § 1LPArtG gemeint.


    (1) Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). 2Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. 3Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor der zuständigen Behörde erfolgen


    Und das trifft auf euch eben nicht zu.

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Tut mir leid, aber ich find das witzig.
    Sieh es positiv: auf jedem Fest wird das DIE Anekdote sein.


    Auch in der Nachbetrachtung weiß ich immer noch nicht, ob ich nun lachen oder weinen soll. :rolleyes:
    Es geht dabei gar nicht mal um die Meinung der guten Frau, sondern vielmehr um ihr Verhalten, ihre Ausdrucksweise und ihre Ignoranz uns gegenüber.
    Man konnte mit der Dame wirklich überhaupt nicht vernünftig reden.


    Ja, die Leute, denen ich diesen Fall bisher geschildert habe, hatten auch alle ihren Spaß beim zuhören...

    Zitat

    Original geschrieben von elchdesjahres
    Das klingt ja wirklich unglaublich :eek:


    Damals, als ich einen Zweitwohnsitz angemeldet habe (wegen einer Ausbildung, 5 Tage die woche, ca. 80 km von meinem Heimatort entfernt), hat man mich keine Fragen gestellt. Nix nada!


    Die Anmeldung an sich (am Zweitwohnsitz) war eine Sache von 3 Minuten (inkl. Wartezeit). Also von mir hier ein klares :top:


    Na dann Glückwunsch! Bei uns waren es irgendwie 70 min, inklusive eines zweiten Parkscheins. Ich hätte eigentlich wissen müssen, dass die ursprünglich geplante Parkzeit nicht ausreichen würde...


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Nun ja auch wenn die Dame in einigen Punkten Mist erzählt, so hat sie hier doch recht: Wenn in dem für euch gültigen Meldegesetz was von Verheirateten und Lebenspartnerschaften steht dann ist damit eine Lebenspartnerschaft nach § 1LPArtG gemeint.


    (1) Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). 2Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. 3Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor der zuständigen Behörde erfolgen


    Und das trifft auf euch eben nicht zu.


    Du musst aber auch immer was zum meckern finden. ;)


    Streng genommen mag das natürlich stimmen. Aber in Zeiten, wo immer weniger Ehen geschlossen werden und immer mehr Leute auch ohne Trauschein glücklich sind, ist auch hier eine Gesetzesanpassung wohl dringend notwendig, wenn gleich hier die Differenzierung wohl sehr schwierig sein würde.


    Übrigens meinte auch der Amtsleiter dort vor Ort, dass man auch bei einer mehrjährigen Beziehung wie bei uns durchaus von einer Lebenspartnerschaft sprechen kann, auch wenn das Gesetz unter diesem Begriff etwas anderes definiert. Sowas nenne ich mal modernes Denken (des im Vergleich zur Frau älteren Amtsleiters). ;)
    Er meinte auch, wenn wir verheiratet wären, wäre das Thema zu unseren Gunsten durch.


    Es ist einfach traurig, dass bei einem solchen Vorgang eine derartige Willkür herrscht. Das Gesetz kennt auch keine eindeutigen Regelungen diesbezüglich. Jedes Amt scheint das anders zu handhaben.


    Dauerhaftigkeit heisst bei der lustigen Frau übrigens 2 Monate! Wenn man also für mindestens 2 Monate woanders wohnt, muss man sich auch ummelden. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Auch in der Nachbetrachtung weiß ich immer noch nicht, ob ich nun lachen oder weinen soll. :rolleyes:


    Lachen! Ganz klar. Ist wesentlich gesünder und macht hübscher als weinen. Grübchen sind schöner als Tränensäcke... ;)


    Sieh es so. Vermutlich hat die Frau keinen Spaß am Leben als an solchen Sachen, stell Dir vor wie traurig ihr Leben ist.


    bs

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Lachen! Ganz klar. Ist wesentlich gesünder und macht hübscher als weinen. Grübchen sind schöner als Tränensäcke... ;)


    Sieh es so. Vermutlich hat die Frau keinen Spaß am Leben als an solchen Sachen, stell Dir vor wie traurig ihr Leben ist.


    bs


    Ja, eigentlich hast Du Recht, wenn man aber nicht weiß, ob da noch was nachkommt und man dann wieder den ganzen Ärger-Streß-Aufwand hat, dann ist das nicht so schön. :rolleyes:
    Ebenso ist es auch ärgerlich bzw. eher traurig, dass eine solche Zweitwohnsitzanmeldung überall anders gehandhabt wird.

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