Unmögliches Verhalten beim Einwohnermeldeamt / rechtl. Situation bezügl. Zweitwohnung

  • Meine Freundin rief mich heute vormittag unter Tränen an und berichtete mir von ihrem heutigen Besuch beim Einwohnermeldeamt.
    Ich bin momentan auch etwas ratlos (und auch ein wenig sauer) und bevor ich zu diesem Sachverhalt nochmals google (hatte das vor einigen Wochen schon mal getan und dachte eigentlich, das Thema wäre durch), wollte ich den Fall hier mal schildern:


    Ich bin nicht sauer über die (vorläufige) getroffene Entscheidung der Sachbearbeiterin, sondern vielmehr über das eigentliche Verhalten und Auftreten der Dame.


    Ich wohne mit meiner Freundin seit mehreren Jahren in einer 2-Raum-Whg. hier in Greifswald. Nun hat sie Ende März auf Rügen überraschend einen Job bekommen. Arbeitsbeginn war Anfang April. Wir haben dann auch eine kleine 1-Raum-Whg. (28qm²) in der Nähe für sie gefunden - Entfernung zur Arbeitsstätte ca. 20km.


    Der Wohnort dort liegt ca. 65km von unserer Wohnung hier entfernt - ihre Arbeitsstätte ist ca. 85km von hier entfernt.


    Aufgrund einer Krankheit ihrerseits wollte sie sich heute (erst) dort beim Einwohnermeldeamt anmelden und ihre Wohnung dort als Zweitwohnsitz angeben. Andere Personen meinten im Vorfeld, man müsse sich innerhalb eines Monats ummelden, mittlerweile wissen wir, dass dies schon innerhalb von einer Woche erfolgen muss.


    Jedenfalls wurde ihr die Anmeldung ihrer Wohnung dort als Zweitwohnung verweigert, mit der Begründung, dass sie dort wohnt und auch arbeitet. Anders wäre es, wenn sie verheiratet wäre und Kinder hätte. :confused:
    Muss man denn heutzutage verheiratet sein? Was sind denn das für veraltete Vorstellungen (der zugegebenermaßen älteren Sachbearbeiterin).


    Ich hatte im Vorfeld gelesen, dass es da auf dem Lebensmittelpunkt ankommt und es keinesfalls bedeutet, dass dort, wo der Arbeitsort liegt, auch der Hauptwohnsitz sein muss. Meine Freundin hat eine kleine 1-Raum-Whg. dort mit ein paar Möbel und ner kleinen Küche, die vom Vormieter übernommen worden war. Ihre Arbeitszeiten sind, was die Tage betrifft, unregelmäßig. Manchmal arbeitet sie z.B. 10 Tage am Stück und hat dann 4 Tage frei, dann wieder nur 3 Tage mit 2 Tagen frei usw.
    Während ihrer freien Tage kommt sie jedesmal nach Hause, also zu unserer eigentlichen Wohnung. Dort vor Ort kennt sie niemanden, ich und ihre Eltern, Freunde usw. leben hier.


    Trotzdem weigerte sich die Sachbearbeiterin, ihr die dortige Wohnung als Zweitwohnung anzumelden. Stattdessen sollte sie gleich ihre Wohnung dort als Hauptwohnsitz anmelden. Meine Freundin meinte, das könne sie jetzt natürlich nicht entscheiden und war ganz durcheinander. Daraufhin meinte die Dame, dass auch in kommenden Woche, wenn meine Freunin dort wieder vorstellig wird, sie nicht als Zweitwohnung anmelden wird!


    Desweiteren meinte sie auch, dass sie in einem anderen Fall auch schon mal geklagt hätte und Recht bekommen hätte. :confused:
    Hallo??? Meine Freundin möchte sich dort informieren, wie das funktioniert mit den Wohnungen und die Dame im Einwohnermeldeamt versucht gleich Eindruck zu machen mit ihren Klagen? Zu Beginn des Gesprächs machte sie auch sehr deutlich, was denn meiner Freundin einfiele, jetzt erst zu kommen und sich anzumelden. Normalerweise würde da eine Strafe fällig werden, aber sie wird da mal nicht so sein... Ok, sie hatte sich zu spät gemeldet, nur wir wussten davon wirklich nichts und waren von einem Monat ausgegangen. Die Dame hat da natürlich Recht, aber das spielt hier erstmal keine Rolle - vielleicht war sie auch aufgrund dieser Tatsache von Anfang an so verärgert...


    Hierzu ist noch zu sagen, dass es nur ein kleines Städtchen ist und meine Freundin meinte, die Bearbeiterin wäre die Einzige gewesen, die für das Meldewesen zuständig sei. Einfach zu einer anderen Bearbeiterin gehen fällt also wohl aus...


    Eben war ich bei unserem Einwohnermeldeamt hier vor Ort und die Damen hier schüttelten nur verwundert den Kopf über das Verhalten der dortigen Sachbearbeiterin. Auf jeden Fall sei das Einwohnermeldeamt verpflichtet, einen neuen "Einwohner" anzumelden, allerdings konnten die Damen hier vor Ort mir auch nicht sagen, ob nun als Hauptwohnung oder Zweitwohnung. Sie wussten auch nicht, ob wir darauf bestehen könnten, sie als Zweitwohnung dort anzumelden (ob dann das Meldeamt dort den Klageweg beschreitet, steht auf einem anderen Blatt) oder ob wir dann gezwungen sind, die Wohnung dort erstmal als Hauptwohnung anzumelden und alles weitere dann selbst unsererseits zu regeln (wir hätten dann ja 2 Hauptwohnsitze).


    Die Damen hier vor Ort meinten, dass es z.B. bei den ganzen Studenten hier (ich wohne in einer Uni-Stadt) völlig normal wäre, bei derartigen Entfernungen die Studenten hier als Zweitwohnsitz zu melden und sie das auch so täten. Wenn jetzt ein Student in München wohnt (ca. 8 Std. mit dem Auto weg von hier), dann gilt natürlich der Ort hier als Hauptwohnsitz, aber bei Entfernungen wie in unserem Fall dürfte es kein Problem sein und sie würden uns auch so melden.


    Ich habe jetzt von der freundlichen Bearbeiterin hier vor Ort die Telefonnummer des Chefs unseres Einwohnermeldeamts in Greifswald bekommen, allerdings ist dieser erst ab kommenden Donnerstag wieder im Haus und das wäre ja in dieser Angelegenheit auch wieder etwas spät.


    Ich hatte damals im Netz gelesen, dass wenn man mehr als 60km von der Arbeitsstätte entfernt wohnt, sich dort vor Ort eine Wohnung suchen kann und diese auch als Zweitwohnung anmelden kann. Die Bearbeiterin hier vor Ort meinte, da gäbe es wohl keine genauen km-Grenzen diesbezüglich.


    Wie sollen wir jetzt verfahren? :( Es kann doch einfach nicht sein, dass man wegen so einer bescheuerten Sache jetzt schleunigst zu einem Anwalt geht, oder? Die haben mit Sicherheit wichtigere Sachen zu tun und das lässt sich doch bestimmt doch auch anders regeln. Doch wie geht man jetzt vor? Wir sind echt ratlos...


    Wer meine Freundin kennt, der weiß, das sie eine sehr ruhige und freundliche Person ist, die sich auch anständig auszudrücken weiß und stets freundlich bleibt. Daher kann ich mit ruhigem Gewissen sagen, dass sie dort im Einwohnermeldeamt bestimmt nicht ausfallend oder ähnliches geworden ist. Daher ist mir das Verhalten der Bearbeiterin dort absolut schleierhaft und ich bin wirklich sauer darüber.
    Wirklich toll, wie mancherorts neu zugezogene Leute empfangen werden...


    Wir wollen hier niemanden über's Ohr hauen und irgendwelche Steuern sparen oder was auch immer damit zusammenhängt. Meine Freundin arbeitet von mittags bis spät abends dort, kommt also nach Hause und geht schlafen und fährt vormittags wieder zur Arbeit. Wenn sie frei hat, dann kommt sie hierher und verbringt die Zeit hier mit mir. Hie ist ihr Lebenspartner (ich), unsere Wohnung und ihre Familie! Ich verstehe das nicht.


    Die Damen hier beim Meldamt haben mir freundlicherweise einen Gesetzestext-Auszug aus dem Melderechtsrahmengesetz (MRRG) ausgedruckt.
    Im § 16 Abs. 2 steht dazu:


    Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung des Einwohners.
    Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauerhaft getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.


    Besonders Satz 2 ist hier doch eindeutig und ich verstehe das Verhalten der dortigen Sachbearbeiterin einfach nicht.


    Meine Freundin hat mit ihrer neuen Arbeit dort schon genug zu tun und jetzt hat sie auch noch mit ihrer Anmeldung der Wohnung derartige Sorgen. Wahrscheinlich werde ich Anfang kommender Woche mal zu ihr fahren und das Gespräch mit der Sachbearbeiterin suchen, aber nach der Schilderung meiner Freundin wird dies wohl nicht viel bringen.


    So, jetzt hab ich mir alles von der Seele geschrieben und das alles ist wahrscheinlich etwas lang geworden, aber vielleicht weiß doch jemand von euch Rat?


    Was können wir denn jetzt machen bzw. wie ist eure Einschätzung zu dieser Sache?


    Wäre für jegliche Hilfe wirklich sehr dankbar.

  • Habt ihr den Mietvertrag eurer gemeinsamen Wohnung beide unterschrieben?


    Du musst bei deiner ganzen Recherche auch zwei Dinge auseinanderhalten: einmal geht es um die reine polizeiliche Meldeangelegenheit und andere Fragen betreffen lediglich die steuerliche Absetzbarkeit - aber das ist für euch ja erstmal irrelevant.

  • Re: Unmögliches Verhalten beim Einwohnermeldeamt / rechtl. Situation bezügl. Zweitwoh


    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Die Damen hier beim Meldamt haben mir freundlicherweise einen Gesetzestext-Auszug aus dem Melderechtsrahmengesetz (MRRG) ausgedruckt.
    Im § 16 Abs. 2 steht dazu:



    Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauerhaft getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.


    das ist doch (wie du selbst schon gemerkt hast) doch eindeutig. Da ihr auch nicht erst seit 1Wo. zusammen seid, handelt es sich bei dir wohl zweifelsfrei um einen "Lebenspartner". Ich würde ganz einfach (am besten geht ihr zusammen) der "netten Dame" vom Meldeamt diesen Gesetzestext vorlegen, da das Gesetz mehr zählt als ihre Meinung kann sie dagegen kann wohl wenig machen... :D

  • Das Problem an der Sache ist das folgende: Gemeinden bekommen nach gemeldeten Einwohnern Geld vom Staat (Irgendeine Umlage). Aber nur wenn die Leute als Erstwohnsitz gemeldet sind. Und ich denke bei einer kleinen Gemeinde wie Rügen, fällt das schon ins Gewicht.


    Rechtlich betrachtet ist das Ganze etwas diffus. Es ist zwar definiert wie was zu sein hat, aber nicht in Zahlen. Wenn man da bei Google querliest, ist es mal so mal so und mal ganz anders.


    Problematisch bei der Anmeldung als Erstwohnsitz dort ist, dass sie den Zweitwohnsitz steuerlich nicht mehr absetzen kann. Von dem her würde ich da schon darauf bestehen. Wobei es für die Anmeldung wohl keine einheitliche Regelung gibt. Es ist in diesem Fall wirklich Sturheit der guten Frau und der Punkt in Absatz 1 dieser Nachricht.


    Ich würde an deiner Stelle mal den Gesetzestext ausdrucken und mitnehmen. Und das eine oder andere Urteil raussuchen, dass deine Sicht bestätigt. Und das nach und nach ihr vorlegen. Und auch durchklingen lassen, dass du das notfalls auch gerichtlich durchsetzen willst. Vielleicht klappt es ja. Wenn nicht wirst Du dich nur gerichtlich durchsetzen können.


    bastian

  • Und warum meldet Sie sich nicht einfach auf Rügen an? Ich meine es ist doch nur nen Eintrag im PA..

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Erstwohnsitz da anmelden, dann wieder zurückmelden in der alten Stadt und zack gibts einen Zweitwohnsitz auf Rügen.


    Übrigens: Du kannst beliebigviele Zweitwohnsitze haben, ich hatte mal 5 Stück (ich wusste nicht, dass ich die dort abmelden muss. :D )

  • Zitat

    Original geschrieben von offline
    Übrigens: Du kannst beliebigviele Zweitwohnsitze haben, ich hatte mal 5 Stück (ich wusste nicht, dass ich die dort abmelden muss. :D )


    gibt es darauf nicht auch eine strafe? wie hast du dich denn abgemeldet, geht das per brief?

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Das Problem an der Sache ist das folgende: Gemeinden bekommen nach gemeldeten Einwohnern Geld vom Staat (Irgendeine Umlage). Aber nur wenn die Leute als Erstwohnsitz gemeldet sind. Und ich denke bei einer kleinen Gemeinde wie Rügen, fällt das schon ins Gewicht.


    Was du meinst sind die Zuwendungen aus dem Länderfinanzausgleich. Das ist auch der Grund, warum Unistädte ihren Studenten z.T. Prämien zahlen, wenn sie sich mit Hauptwohnsitz anmelden.


    Zitat

    Original geschrieben von Rumpel
    gibt es darauf nicht auch eine strafe? wie hast du dich denn abgemeldet, geht das per brief?


    Grundsätzlich kann man natürlich auch mehr als zwei Wohnsitze haben. Manche Kommunen erheben aber eine Zweitwohnungssteuer um das unattraktiv zu machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rumpel
    gibt es darauf nicht auch eine strafe? wie hast du dich denn abgemeldet, geht das per brief?



    Ich hab meinen letzten 2. Wohnsitz angemeldet und da wurde mir gesagt, dass ich noch soviele Wohnsitze habe.


    Nett gefragt, wie man sowas ändern kann, wurde für mich gemacht

  • Angeben das man grundsätzlich Heim fährt wenn es die Arbeitszeiten ermöglichen und ansonsten angeben das die Wohnung nur als Notunterkunft betrachtet wird. Soll die Dame doch vorbei kommen und sich das "ein Zimmer Loch" anschauen, wenn die das nicht glauben will... ;) schlafen und arbeiten rechtfertigen keinen Hauptwohnsitz! Die muß deiner Freundin erst einmal das Gegenteil beweisen!


    Ne mal ernsthaft. Auf die Anmeldung als Zweitwohnsitz bestehen. Grundsätzlich ist das die persönliche Entscheidung von einem selber. Wenn ich der Dame sage das ich mehr Zeit an meinem anderen Wohnsitz verbringe, dann ist das halt so. Ansonsten würde ich der sagen, wissen Sie was, vergessen Sie die Anmeldung einfach.


    Rügen? Die Tucke ist wohl noch vom Kommunismus übrig geblieben! :D

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

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