ZitatOriginal geschrieben von knocker
Vorletzte Woche meinte die Dame ja, dass wir verheiratet sein müssten, um dort den Zweitwohnsitz anzumelden. Da im Gesetz neben Verheirateten auch was von Lebenspartnerschaften steht, meinte ich, dass wir seit knapp 7 Jahren zusammen sind und seit knapp 4 Jahren eine gemeinsame Wohnung haben.
Die Dame meinte dann, dass mit Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtliche Ehen gemeint seien. :confused: Wo bitte steht das denn? Sagen konnte sie mir es nicht, beharrte aber auf diesen Standpunkt.
Nun ja auch wenn die Dame in einigen Punkten Mist erzählt, so hat sie hier doch recht: Wenn in dem für euch gültigen Meldegesetz was von Verheirateten und Lebenspartnerschaften steht dann ist damit eine Lebenspartnerschaft nach § 1LPArtG gemeint.
(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner). 2Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. 3Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor der zuständigen Behörde erfolgen
Und das trifft auf euch eben nicht zu.