Unmögliches Verhalten beim Einwohnermeldeamt / rechtl. Situation bezügl. Zweitwohnung

  • Also, bei mir war ds während der Ausbildung so, dass ich mit Hauptwohnsitz noch bei meinen Eltern gewohnt habe, ca. 80 km von meiner Ausbildungsstelle entfernt und meinen Zweitwohnsitz hier angegeben habe, wo ich arbeite.


    War überhauptkein Problem. Zwischendurch haben die mich nur genervt mit solchen Schreiben, ob hier wirklich nur mein Zweitwohnsitz wäre.


    Hatte also nie Probs. Ich meine wenn sie doch angibt, nur unter der Woche dort zu wohnen, wegen Arbeit, ist das doch eindeutig ihr Zweitwohnsitz.

  • Ich würde es genauso machen, wie offline beschrieben hatte:
    Wenn die Sachbearbeiterinsich querstellt, dort als Erstwohnsitz anmelden. Eine Woche später bei Eurem gemeinsamen Wohnsitz aufs Amt gehen, diesen Wohnsitz als Erstwohnsitz anmelden und den anderen Wohnsitz als Zweitwohnsitz angeben. Man kann m.W. explizizt auf dem Formular angeben, welcher der Erst- und welcher der Zweitwohnsitz werden soll. Mit dem "störrischen" Amt" habt ihr dann nichts weiter zu tun und ihr habt Eure gewünschte Konstellation.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Ich meine mich dunkel zu erinnern dass es da auch Regeln zum "Lebensmittelpunkt" gibt. Wenn sich Deine Freundin "überwiegend" dort aufhält ist das der Lebensmittelpunkt.


    Ich weiß jetzt nicht genau wie "überwiegend" definiert wird. Aber, mal abgesehen von Arbeitszeitregelungen, wenn man eine theoretische 5-Tage-Woche hat und über's WE wegfährt ist der Lebensmittelpunkt eben doch der Ort, an dem man während der Woche ist. Emotional mag man das zwar anders empfinden, aber rechtlich ist es wohl so.


    Ich würde mal die genauen Definitionen von "Lebensmittelpunkt" und "überwiegend" checken - vielleicht liegt da die Lösung warum ihr das anders definiert als die Sachbearbeiterin?


    Dass sie sich im Ton vergreift ist dann nochmal ein anderes Problem...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Erstmal danke für eure bisherigen Antworten. :)


    Was ich noch vergaß, zu erwähnen: Ihr Arbeitsvertrag läuft erstmal nur bis Dezember, da die Kurklinik, in der sie arbeitet, über den Winter geschlossen ist. Im Februar/März wird dann die Arbeit wieder aufgenommen und das Personal wird wieder eingestellt. Da sie ihre Arbeit gut macht und auch schon gewisse Kompetenzen dort besitzt, gehen wir stark davon aus, dass sie dann im Frühjahr dort weiterarbeiten kann, da sie aufgrund ihrer Qualifikation wirklich gebraucht wird. Das Personal dort vor Ort jedenfalls wurde in den letzten Jahren jeweils im Frühjahr auch wieder eingestellt.
    Die Wohnung dort soll natürlich dann auch während dieser Wintermonate behalten werden. Wohnen tut sie dann während dieser Zeit hier in unserer gemeinsamen Wohnung.


    Ein guter Freund von mir ist Rechtsanwaltsfachangestellter und wir haben mal die dortige Anwältin gefragt. Sie meint, wir sollen erstmal ganz ruhig bleiben und uns in der nächsten Woche an den Amtsleiter dort wenden. Den muss es ja eigentlich dort geben, auch wenn das Amt nur sehr klein ist. Sie meinte allerdings, wir sollten das sofort schriftlich machen.


    Zitat

    Original geschrieben von tinalein
    Habt ihr den Mietvertrag eurer gemeinsamen Wohnung beide unterschrieben?


    Nein, der Mietvertrag hat meine Freundin unterschrieben. Wir haben von Anfang an zusammmen in unserer gemeinsamen Wohnung gelebt. Das Mietverhältnis besteht jetzt 4,5 Jahre.


    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Das Problem an der Sache ist das folgende: Gemeinden bekommen nach gemeldeten Einwohnern Geld vom Staat (Irgendeine Umlage). Aber nur wenn die Leute als Erstwohnsitz gemeldet sind. Und ich denke bei einer kleinen Gemeinde wie Rügen, fällt das schon ins Gewicht.


    Genau daran hatte ich auch schon gedacht....


    Zitat

    Original geschrieben von karsten26
    das ist doch (wie du selbst schon gemerkt hast) doch eindeutig. Da ihr auch nicht erst seit 1Wo. zusammen seid, handelt es sich bei dir wohl zweifelsfrei um einen "Lebenspartner". Ich würde ganz einfach (am besten geht ihr zusammen) der "netten Dame" vom Meldeamt diesen Gesetzestext vorlegen


    Ich denke auch, dass ich so vorgehen werde. Ich werde ihr den Paragraphen zeigen, den sie ja eigentlich auch kennen müsste, und mal schauen, was sie dazu meint.

    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    Rechtlich betrachtet ist das Ganze etwas diffus. Es ist zwar definiert wie was zu sein hat, aber nicht in Zahlen. Wenn man da bei Google querliest, ist es mal so mal so und mal ganz anders.


    Genau das ist mir auch schon aufgefallen und ich befürchte, die Sachbearbeiterin wird da weiterhin auf ihren Standpunkt beharren, obwohl die herrschende Meinung wohl eher in unsere Richtung tendiert.

    Zitat

    Problematisch bei der Anmeldung als Erstwohnsitz dort ist, dass sie den Zweitwohnsitz steuerlich nicht mehr absetzen kann. Von dem her würde ich da schon darauf bestehen. Wobei es für die Anmeldung wohl keine einheitliche Regelung gibt. Es ist in diesem Fall wirklich Sturheit der guten Frau und der Punkt in Absatz 1 dieser Nachricht.


    Richtig, die Heimfahrten am Wochenende (bzw. wenn sie frei hat) kann sie dann steuerlich geltend machen. Abgesehen davon, warum sollten wir denn jetzt hier alles ummelden (Versicherung usw.)? Davon abgesehen ist es ja wirklich so, dass sie jedesmal hierher nach Greifswald kommt, wenn sie frei hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Soll die Dame doch vorbei kommen und sich das "ein Zimmer Loch" anschauen, wenn die das nicht glauben will... ;) schlafen und arbeiten rechtfertigen keinen Hauptwohnsitz! Die muß deiner Freundin erst einmal das Gegenteil beweisen!


    Ne mal ernsthaft. Auf die Anmeldung als Zweitwohnsitz bestehen. Grundsätzlich ist das die persönliche Entscheidung von einem selber. Wenn ich der Dame sage das ich mehr Zeit an meinem anderen Wohnsitz verbringe, dann ist das halt so. Ansonsten würde ich der sagen, wissen Sie was, vergessen Sie die Anmeldung einfach.


    Ich werde ihr durchaus vorschlagen, sich beide Wohnungen einmal anzuschauen, denn auch dann ist die Sache eigentlich klar...
    Was würde denn passieren, wenn ich tatsächlich sage "Nö, dann vergessen Sie es einfach"?
    Eigentlich ist meine Freundin ja ihrer Pflicht zur Anmeldung nachgekommen, wie das hiesige Einwohnermeldeamt mir heute sagte.... :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von Fropper
    Ich würde es genauso machen, wie offline beschrieben hatte:
    Wenn die Sachbearbeiterin sich querstellt, dort als Erstwohnsitz anmelden. Eine Woche später bei Eurem gemeinsamen Wohnsitz aufs Amt gehen, diesen Wohnsitz als Erstwohnsitz anmelden und den anderen Wohnsitz als Zweitwohnsitz angeben. Man kann m.W. explizizt auf dem Formular angeben, welcher der Erst- und welcher der Zweitwohnsitz werden soll. Mit dem "störrischen" Amt" habt ihr dann nichts weiter zu tun und ihr habt Eure gewünschte Konstellation.


    Kann man dies wirklich so machen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das dann bei der Ummeldung eine Woche später so unkompliziert abläuft (auch wenn die Damen hier heute sehr nett waren). Vielleicht gehe ich Montag oder Mittwoch nochmal hin zu denen und frage, was von dieser Vorgehensweise zu halten ist?


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Ich meine mich dunkel zu erinnern dass es da auch Regeln zum "Lebensmittelpunkt" gibt. Wenn sich Deine Freundin "überwiegend" dort aufhält ist das der Lebensmittelpunkt.


    Ich weiß jetzt nicht genau wie "überwiegend" definiert wird. Aber, mal abgesehen von Arbeitszeitregelungen, wenn man eine theoretische 5-Tage-Woche hat und über's WE wegfährt ist der Lebensmittelpunkt eben doch der Ort, an dem man während der Woche ist. Emotional mag man das zwar anders empfinden, aber rechtlich ist es wohl so.


    Zum Thema "Lebensmittelpunkt" hatte ich ja oben schon mal was geschrieben. Auch eine Arbeitsstelle und eine Wohnung dort vor Ort müssen nicht zwangsläufig bedeuten, dass auch dort ihr Lebensmittelpunkt ist.
    Scheinbar ist es aber so, wie schon von bastian_S erwähnt wurde: Man findet im Netz sehr unterschiedliche Ansichten zu der Sache mit dem Zweitwohnsitz.
    Ich werde aber nachher nochmal schauen, was ich zu den Begriffen "Lebensmittelpunkt" und "überwiegend" so finde.


    Edit: Bezüglich des Lebensmittelpunktes habe ich gerade folgendes von einem Anwalt gefunden. Hierbei beantwortet er eine Frage des Fragestellers folgendermaßen und zitiert dabei aus den Lohnsteuerrichtlinien. Interessant ist dabei der 2. Abschnitt:


    Lohnsteuerichtlinien 2005, dort R 42 Abs. 1 Sätze 4 - 8 LStR 2005.


    Ich zitiere:


    "Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht.


    Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z.B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet."


    Anscheinend spielt durchaus die emotionale Seite eine wichtige Rolle. ;)
    Die "2x monatlichen Heimfahrten" schafft sie locker. Selbst 4 Heimfahrten werden problemlos jeden Monat erreicht.


    Jedenfalls bin ich jetzt wieder etwas entspannter. Jetzt müssen wir das nur noch der Dame beim dortigen Einwohnermeldeamt beibringen. Mich würde es allerdings nicht wundern, wenn sie mit dem Argument kommt, dass Richtlinien keinen rechtsbindenden Charakter haben. :rolleyes:

  • Rechnet doch mal aus wieviele Tage des Jahres sie ungefähr an dem Zweitwohnsitz wäre.
    Allein schon die Tatsache das sie über den Winter nicht dort wohnen wird dürfte einige Tage ausmachen.


    Mir wurde mal beim anmelden des Zweitwohnsitzes so ne Rechnung aufgemacht (ich konnte dann mit Geschäftsreisen vom Hauptwohnsitz aus die Kalkulation auf meine Seite bringen).


    Achso, Wohnungsgröße hat steuerlich ne Rolle gespielt, Hauptwohnung sollte schon besser als die Zweitwohnung ausgestattet sein.


    PS:
    GEZ nicht vergessen - hab den Eindruck das die Einwohnermeldeämter da fleißig mitspielen :flop:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Im Prinzip besteht kein Wahlrecht, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung ist.
    Bei Unverheirateten gehen die Meldeämter immer davon aus, dass die Hauptwohnung da ist, wo einer Arbeit nachgegangen wird. Letzteres schließen sie daraus, bei welcher Wohnung die Lohnsteuerkarte beantragt wird. Bei Beschäftigung nur weniger Tage in der Woche werden aber auch Ausnahmen gemacht.


    Das bedeutet: immer bei demjenigen Meldeamt die Lohnsteuerkarte beantragen, wo man seinen Hauptwohnsitz haben möchte.


    Zitat

    PS:
    GEZ nicht vergessen - hab den Eindruck das die Einwohnermeldeämter da fleißig mitspielen


    der Eindruck ist richtig....


    OT:
    Unabhängig davon ist die Meldepflicht meiner persönlichen Meinung nach sowieso ein Relikt preußischer Bürokratie und eine Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung. Die Wohnadresse geht IMHO nach nur diejenigen Behörden etwas an, die sie wirklich benötigen, z.B. Kfz-Zulassung, Finanzamt usw., aber nicht ein aus reinem Selbstzweck bestehendes Einwohnermeldeamt.
    Es gibt viele Länder, die sehr gut ohne Meldepflicht auskommen; USA, Großbritannien, Frankreich, um nur einige zu nennen. Aber in Zeiten ausufernder Datensammelwut brauchen wir uns keine Hoffnungen machen, dass sie jemals abgeschafft wird.

  • Ich würde zusammen mit einem Zeugen eine neuerliche Anmeldung eines Zweitwohnsitzes versuchen,
    bei erneuter Zurückweisung eines eidesstattliche Aussage des Zeugen per Papierpost an die Bürgermeister des Haupt- und des Zweitwohnsitzes senden und darin erklären, dass ich meiner Meldepflicht ordnungsgemäss nachkommen wollte, jedoch daran gehindert wurde.
    Notfalls auch Hauptwohnsitzmietvertrag und den befristeten Arbeitsvertrag beifügen oder bei einem sicherlich daraufhin anberaumten Erörterungstermin vorlegen.


    Das Verhalten der Beamtin ist nicht rechtens, aber offensichtlich,
    Sie möchte Deine Lohn-/Einkommensteueranteile für Ihre Gemeinde kassieren :D

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Zitat

    Original geschrieben von .me
    Ich würde zusammen mit einem Zeugen eine neuerliche Anmeldung eines Zweitwohnsitzes versuchen,
    bei erneuter Zurückweisung eines eidesstattliche Aussage des Zeugen per Papierpost an die Bürgermeister des Haupt- und des Zweitwohnsitzes senden und darin erklären, dass ich meiner Meldepflicht ordnungsgemäss nachkommen wollte, jedoch daran gehindert wurde.
    Notfalls auch Hauptwohnsitzmietvertrag und den befristeten Arbeitsvertrag beifügen oder bei einem sicherlich daraufhin anberaumten Erörterungstermin vorlegen.


    Das Verhalten der Beamtin ist nicht rechtens, aber offensichtlich,
    Sie möchte Deine Lohn-/Einkommensteueranteile für Ihre Gemeinde kassieren :D


    Danke, auch das bestätigt mich nochmals darin, in der übernächsten Woche (nächste Woche hat das dortige Einwohnermeldeamt wohl eine Schulung, [small]die anscheinend auch bitter nötig ist...[/small]) zusammen mit meiner Freundin dort zu erscheinen und in dieser Angelegenheit mit den gesammelten Hinweisen mal vorzusprechen...


    Ich danke Euch! :)

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    (nächste Woche hat das dortige Einwohnermeldeamt wohl eine Schulung, ...


    Noch ein Hinweis:
    Wenn - wie es oben mal erwähnt wurde -
    die Meldefrist tatsächlich nur 1 Woche beträgt,
    dann kann das Einwohnermeldeamt auch nicht 1 Woche geschlossen halten,
    weil Du dann ja Deiner Meldpflich nicht nachkommen könntest.


    Daraus folgt:
    entweder Du gehst in dieser Zeit hin und triffst auf eine(n) andere(n) Beamte(n), welcher vernünftiger ist
    oder
    Du machst eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Unmöglichkeit der Wohnsitzanmeldung - womit Du dir dann aber keine Freunde schaffst ;)

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

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