Portemonnaie geklaut...

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Nein, der Sinn ist, dass z.B. beim Einkauf man sich eindeutig identifizieren muss, z.B. mit seinem Ausweis. Die Unterschrift muss nicht mit der auf der Karte übereinstimmen. Man kann z.B. auch als "Supermann" unterschreiben. Dass nicht nach dem Ausweis gefragt wird, ist ein Problem der entsprechenden Läden. Oder mit anderen Worten: die Unterschrift ist nicht eindeutiges Identifizierungsmerkmal!

    Das ist ja ein super Lexikon, gibt es dafür auch eine rechtliche Begründung? Warum gilt die Vereinbarung mit meinem KK-Vertragspartner nicht?

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Das ist ja ein super Lexikon, gibt es dafür auch eine rechtliche Begründung? Warum gilt die Vereinbarung mit meinem KK-Vertragspartner nicht?


    Natürlich gibts dafür eine rechtliche Begründung, sonst wäre es ja kein Lexikon der Rechtsirrtümer. Ich habe das damals als Bericht in Stern TV gesehen, wo der Autor so ein paar Sachen vorgestellt hat. Für die Rechtsgrundlage solltest du ins Buch schauen. Keine Angst: kann man auch mal für umme kurz beim Buchladen durchblättern! ;)

  • Dann werd ich jetzt mal anfangen, mit "Falsche Unterschrift" unterschreiben.
    Sollen die doch meinen Personalausweis kontrollieren.


    Bei meiner EC-Karten gucken die mich immer schräg an, weil dort 2 Unterschriften drauf sind.
    Die erste ging oben und unten drüberweg, deswegen hab ich eine neue draufgeschrieben. Da ich leider nur einen CD-Edding hatte, ist diese entsprechend schwammig/dick geraten.


    Aber wenn die mich drauf ansprechen ist es jedenfalls ein Zeichen, dass sie drauf achten :)
    Bei dem Kaisers hier um die Ecke gucken die immer nur die Unterschrift der Karte an, aber nie den Beleg...

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  • So blöd das manchmal erscheint, aber gerade das finde ich so toll an der KK. Die wird durchgezogen und in dem Moment kommt schon der Beleg raus. Das geht meist deutlich schneller als mit der handelsüblichen EC-Karte.

  • Was ich noch überlege, ob ich separat von dem Diebstahl noch eine(zwei) Anzeigen wegen Betruges aufgebe. Obwohl ich die Unterlagen mit den Abbuchungen in Hamburg eingereicht habe...


    Arne

    Suche: (01ab - 77777xy) Vorwahl und Netz egal!

  • Nochmal zum Thema Kreditkarte:


    Zwar ist es richtig, dass man mit irgendeinem Wisch unterschreiben kann, aber Kreditkarten werden an Tanken immer, zumindest bei mir, online per Terminal abgefragt ob sie auch gülitg sind, insofern wird eine mögliche Sperrung angezeigt.


    Ganz selten gibt es hier und da noch Restaurants/Dienstleister die haben noch diese Old School Ritsch-Ratsch Geräte, da kann man natürlich auch mit gesperrten KK zahlen, aber Tanken sind heutzutage eigentlich alle mit Terminals ausgestattet.


    Wenn dann doch jemand mit falscher Unterschrift gezahlt hat, einfach reklamieren und mit der Erstattung seitens des KK Anbieters sollte es keine Probleme geben.

  • Ja, du hast Recht.
    Es sieht wohl so aus, das der/die Dieb(e) 10-15min nach Diebstahl an der Tankstelle bezahlt haben. Gesperrt war die Karte erst ca. 15-min später...
    Habs reklamiert und es sollte eigentlich keine Probleme geben. Zusätzlich habe ich noch die Betrugsanzeige aufgegeben, um auf der sicheren Seite zu sein.

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  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    So blöd das manchmal erscheint, aber gerade das finde ich so toll an der KK. Die wird durchgezogen und in dem Moment kommt schon der Beleg raus. Das geht meist deutlich schneller als mit der handelsüblichen EC-Karte.


    Finde ich nicht... den Betrag bestätigen muss man so oder so am Terminal. Und ich finde eine Unterschrift zu setzen dauert genauso lange wie eine PIN einzugeben, wenn nicht sogar noch etwas länger.

  • Es kennt sich doch sicherlich wer aus, welchen Straftatbestand man erfüllt, wenn man bewusst mit falscher Unterschrift unterschreibt, oder?
    Urkundenfälschung?


    Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man das mit "Donald Duck" oder ähnlichem so einfach durchziehen kann, obwohl es im Allgemeinen keine Probleme geben sollte.


    Es ist halt nur die Frage, was passiert, wenn trotzdem mal wer nachsieht.

  • Das muss sich ja richtig gelohnt haben für die Diebe, 14 Euro bei Rewe und 43 Euro bei einer Tankstelle..


    Bei diesen Offline Lastschriften wie Rewe oder auch ganz viele andere Unternehmen es machen, weil es ein paar Promille günstiger ist, ist das ganze viel problematischer, dass kann im Prinzip wirklich noch wochen- bis monatelang nach dem Diebstahl passieren, Du gibst die Lastschriften zurück (solltest Du ja auch, Risiko ist ja bei Rewe), dann landest Du selber (bzw. Dein Konto) mit auf Sperrlisten (und kannst evtl. auch nirgendwo mehr mit EC Karte bezahlen, Dir bleibt, wenn es soweit kommt und Du gerne trotzdem mit EC Karte zahlen möchtest, im Prinzip nur eine Änderung der Kontenummer). Meines Wissens nach, werden diese Sperrlisten oft nicht nach Kartennummer, sondern nach Kontonummer geführt (was außer wenn die Karten gestohlen werden, ja auch Sinn macht).

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