ZitatOriginal geschrieben von wrywindfall
Nein, der Sinn ist, dass z.B. beim Einkauf man sich eindeutig identifizieren muss, z.B. mit seinem Ausweis. Die Unterschrift muss nicht mit der auf der Karte übereinstimmen. Man kann z.B. auch als "Supermann" unterschreiben. Dass nicht nach dem Ausweis gefragt wird, ist ein Problem der entsprechenden Läden. Oder mit anderen Worten: die Unterschrift ist nicht eindeutiges Identifizierungsmerkmal!
Das ist ja ein super Lexikon, gibt es dafür auch eine rechtliche Begründung? Warum gilt die Vereinbarung mit meinem KK-Vertragspartner nicht?