Hallo!
Folgende Sachlage: Mein Vater hatte vor knapp 2 Jahren von seinem Bruder/meinem Onkel etwas geerbt. Dafür fällt bekanntlich Erbschaftsteuer an.
Nun ist mein Vater selbst letztes Jahr verstorben. Wir haben nun die an ihn gerichtete Forderung des Finanzamts zur Zahlung der Erbschaftsteuer erhalten. Meine Eltern waren eine Erbengemeinschaft.
Ändert sich nun durch den Tod meines Vaters etwas an der Sachlage, so dass wir evtl. einen ganz anderen Betrag zu zahlen haben? Wäre dieser dann höher oder niedriger?
Ich dachte ich frag hier einfach mal, bevor wir überstürzt handeln. Ich hoffe, dass mir von euch jemand weiterhelfen kann.