Reparatur (E61) im NSC auf Gewährleistung, ohne Kaufbeleg?

  • Wie sieht es aus, brauche ich für die Reparatur im NSC eine Rechnung vom Kauf oder kann an Hand der Seriennummer ermittelt werden, ob das Gerät noch in der Gewährleistung liegt?


    Hintergrund: habe ein E61 mit defekter Tastaturbeleuchtung. Das Gerät habe ich neu bei eBay gekauft, leider ohne Rechnung...

  • Hallo,


    Gewährleistung gibt Dir Dein Händler, also Dein eBay"Partner"... Im NSC kannst Du höchstens auf Deine Garantie hoffen, denke aber, dass die eine Rechnung haben wollen... muss aber nicht sein.


    Mein Tipp; im NSC nachfragen!


    Gruß,


    StHenker

    Erkläre es mir und ich werde es vergessen... Zeige es mir und ich werde es behalten... Lass es mich machen und ich werde es können!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von real Nokianer
    die garantieabfrage im nsc erfolgt über die imei, bis jetzt brauchte ich noch nie eine rechnung vorlegen, warum auch.


    Darum:


    Wie nehmen Sie den Garantieservice in Anspruch?
    Wenn Sie einen Anspruch nach dieser Eingeschränkten Herstellergarantie geltend machen wollen, bringen Sie bitte das Produkt oder den defekten Teil des Produkts (wenn es nicht das gesamte Produkt betrifft) zu einer von Nokia autorisierten Kundendienststelle. Sie können ein Nokia Call Center anrufen (hierfür können nationale Telefongebühren oder Mehrwertdienste-Gebühren anfallen), um weitere Informationen zu erhalten, wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können.


    Informationen über die von Nokia autorisierten Kundendienststellen und Call Center befinden sich in der Verkaufsverpackung oder auf lokalen Nokia Internet-Seiten, wo solche zur Verfügung stehen.


    Für jede Geltendmachung von Ansprüchen nach dieser eingeschränkten Herstellergarantie müssen Sie Nokia oder eine von Nokia bevollmächtigte Kundendienststelle innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung des angeblichen Mangels, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der Garantiezeit, informieren.


    Falls Sie einen Anspruch aus der Eingeschränkten Garantie geltend machen wollen, müssen Sie folgendes vorlegen:


    a) das Produkt (oder den betroffenen Teil) und


    b) den Originalkaufbeleg, der eindeutig den Namen und die Adresse des Verkäufers, das Datum und den Ort des Kaufes, den Produkttyp und die IMEI-Nummer oder eine andere Seriennummer ausweist.



    VG

  • Hi !


    Ich hatte auch schon 2 relativ neue Nokias zu Reparatur - beide male wurde ich nicht nach einer Rechnung o.ä. gefragt, ging problemlos.


    Nervig war nur das es jedesmal 3-4 Wochen dauerte bis ich sie zurück hatte.


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Zitat

    Original geschrieben von real Nokianer
    schön abgeschrieben, nur seltsam das sich die nsc`s nicht an die vorgaben halten.


    Bis es beim nächsten Audit keine Kohle mehr für Garantiearbeiten gibt.


    Die Bestimmungen sind eindeutig.


    M.

  • NSC in Nürnberg verlangt die Rechnungen! Mir kommts so vor als wenn die Geräte einfach mit Käufernamen etc archiviert werden... einmal eine Rechnung abgegeben und schon brauchste beim nächsten Mal fürs gleiche Gerät keine mehr...


    Zwar irgendwie unsinnig (also das E61 gibts einfach noch keine 2 Jahre...), aber wer meint dass ers braucht...

  • Zitat

    Original geschrieben von Przemek
    NSC in Nürnberg verlangt die Rechnungen!


    :confused:


    Seit wann denn das?


    Also das NSC beim Germanischen Nationalmuseum hat von mir noch nie eine Rechnung verlangt. Auch nicht das Premium NSC in der Nähe vom Business Tower.


    Komisch.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

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