N95 - Rückgaberecht ? ....bitte um Hilfe!

  • Hallo zusammen!



    Ich habe eine Frage bzw ein Problem. Ich hoffe mir kann hier jemand einen Rat geben.


    Vergangene Woche Mittwoch hatte ich das N95 bei einem Online-Shop (hitseller.de) als "lieferbar" gesehen.
    Da dieser Shop auch eine kleine Geschäftsstelle hat und diese nicht weit von mir entfernt ist, hatte ich das Gerät dort direkt abgeholt und bar vor Ort bezahlt (ohne Vertragsbindung).


    Ich bin mit dem N95 ganz zufrieden! Aber am Wochenende hatte ich Gelegenheit mein Gerät mit dem eines Bekannten zu vergleichen.
    Im direkten Vergleich sah ich, dass der Slider von meinem N95 wesentlich lockerer sitzt, als der bei dem anderen N95.
    Auch hat der Bekannte keine Probleme mit dem Lautsprecher. Bei meinem Gerät höre ich ein hohes, metallisches (leises) Rauschen, wenn ich mit jemanden telefoniere. Ein leies Rauschen kommt auch bei der Musikwiedergabe vor.


    Mein erster Gedanke war, das Gerät (dort wo ich es gekauft hatte) gegen ein anderes austauschen zu lassen. Das habe ich heute (fünf Tahge später) versucht.
    Man sagte mir aber, dass dies nicht möglich sei, weil ich länger als 10 Min. damit telefoniert hätte. Und ich sollte mich an ein Nokia Service Center wenden, die mein N95 zur Reperatur einschicken würden.


    Ich habe das N95 so gut wie gar nicht benutzt. 24 Min. telefoniert (lässt sich nachschauen), 12 Fotos gemacht und ca 40 Min. GPS und Kartefunktionen getestet. Mehr nicht!!


    Ist der Shop im Recht und darf mir die Rückgabe bzw. den Umtausch verweigern??


    Generell hat man doch mindestens ein 14tägiges Rückgaberecht oder nicht?


    Vor Moanten hatte ich mir ein N70 zugelegt. Allerdings hatte die Kamera einen Verarbeitungsfehler, was Fotoaufnahem unmöglich machte.
    Bis ich das wirklich bemerkt hatte, hatte ich auf jeden Fall schon ein, zwei Stunden mit dem Gerät telefoniert.
    Der Laden hat es mir aber anstandlos gegen ein neues Gerät umgetauscht.




    Wie gehe ich jetzt am besten vor?


    Für jeden Rat oder jede nützliche Information BESTEN DANK im Voraus !!

  • Der "Fehler" liegt im Selbstabholen. Ein gesetzliches Rückgaberecht hast Du nur bei reinen Internet- oder Telefongeschäften. Alles andere ist Kulanz des Händlers. Es bleibt Dir also nur, das Gerät beim NSC reparieren zu lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ulka
    Der "Fehler" liegt im Selbstabholen. Ein gesetzliches Rückgaberecht hast Du nur bei reinen Internet- oder Telefongeschäften. Alles andere ist Kulanz des Händlers. Es bleibt Dir also nur, das Gerät beim NSC reparieren zu lassen.


    Stimmt leider! :(

  • hi,


    also so weit ich es weiß, hat der VK kein Recht dich zum NSC zuschicken, laut gesetzlicher Gewährleistung muss ER sich für die reperatur kümmern, sprich gerät annehmen und die reperatur über den NSC oder so klären...


    das mit dem Rauschen ist ein verstecktermangel der ja nicht offensichtlich beim kauf war. Sprich: erst nachdem du das gerät mit einem Telefonat getestet hast konntest du den fehler entdecken/bestätigen...


    wenn er sagt, dass der "lifetimer" eine zu hohe zahl hat oder sonst ein märchen erzählt zeig ihm BGB § 357 Abs. 3 :D darin steht, dass eine wertminderung oder sonstiges ausgeschlossen ist, wenn die "verschlechterung" durch die Prüfung der Ware zustande gekommen ist...


    ein 14 tägiges Rückgaberecht hast du gesetzlich nur durch das Fernabsatzgesetz, das ja nur eintrifft wenn du per onlineversand oder ähnliches sprich gegen lieferung kaufst... da du nur die gewährleistungspflicht des händlers in anspruch nehmen kannst MUSS er dir eine Nachbesserung anbieten damit ist gemeint, dass er das gerät selbst zu nokia schickt und reparieren lässt etc (freiwillig/aus kulanz kann er dir das ganze gerät austauschen)...


    das ist mein kleiner wissensstand :D hoffentlich hilft dir das weiter...


    mfg


    wahid

    //M

  • DANKE ERSTEMAL für das schnelle Antworten !!!!


    Man hat mir sogar angeboten , dass ich das Gerät dort abgeben könnte. Aber man hat mir dazu gesagt, dass sie dass Geraöt auch nur an an ein Nokia Service Center weiter schicken würden und wenn ich es selber machen würde könnte ich Zeit sparen.


    Aber dass ich ein Rückgaberecht nur bei online-Käufen habe ist mir nicht wirklich geläufig. Hatte bisher noch nie ein Problem damit etwas umzutauschen, auch nicht mit elektrischen Geräten, die ich zuvor längere Zeit ausproboert hatte.


    "das mit dem Rauschen ist ein versteckter Mangel der ja nicht offensichtlich beim kauf war. Sprich: erst nachdem du das gerät mit einem Telefonat getestet hast konntest du den fehler entdecken/bestätigen..."


    ...und genau das beschäftigt mich ja! ...wie soll ich nach nur zehn Minuten sicher sein, dass das Rauschen ein dauerhafter Fehler ist und nicht nur an einer schlechten Verbindung liegt?!


    Also bis auf die Kulanz des Shops (die ja nicht gegeben ist) habe also keine Möglichkeit auf den Umtausch zu bestehen??

  • Nein, hast Du nicht. Natürlich kannst Du dem Händler das Gerät zur Instandsetzung geben, aber was brint Dir das? Eine noch längere Wartezeit. Also geh zum NSC und lass es in Ordnung bringen.


    Rein rechtlich hast Du bei "normalen" Käufen kein Rückgaberecht. Das ist immer die Kulanz des jeweiligen Händlers. Einzige Ausnahme: Der Händler sichert Dir dies explizit beim Kauf zu (z.B. Media Markt und Co., wobei es da auch ab und an Probleme geben soll).

  • Ist übrigens auch nicht ganz richtig. Wenn ich Online bestelle und vor Ort abhole ist es trotzdem ein Online-Geschäft und ich habe damit 14 Tage Rückgaberecht.


    keinuser


    Zitat

    Original geschrieben von Ulka
    Der "Fehler" liegt im Selbstabholen. Ein gesetzliches Rückgaberecht hast Du nur bei reinen Internet- oder Telefongeschäften. Alles andere ist Kulanz des Händlers. Es bleibt Dir also nur, das Gerät beim NSC reparieren zu lassen.

  • Genau. Auch in diesem Fall greift die 14-Tage-Rückgabefrist.
    Ich hatte diesen Fall schon einmal. Online bestellt und selbst abgeholt. Die Rückgabe 5-6 Tage später war überhaupt kein Problem. Und es war keine Kulanz des Händlers, sondern er hat ausdrücklich gesagt, dass ich mich noch innerhalb dieser 14 Tage befinde und er das Gerät somit zurücknehmen muss.

    Hier stand mal eine Signatur.

  • moin moin,


    also laut seinem vorgehen glaube ich, dass er garnicht online gekauft sondern wie er schreibt vor ort bezahlt und abgeholt hat... sonst hat er wohl vergessen dazuzuschreiben, dass er es online gekauft hat...

    //M

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