ZitatOriginal geschrieben von ron sommer
Jedoch beginnt die zwei jährige Gewährleistung mit dem Erhallt des ersten Gerätes und verlängert sich nicht immer wieder neu bei einem Tausch um zwei Jahre.
Falsch. Wenn der Verkäufer ein mangelfreies Ersatzgerät liefert, erkennt er damit in aller Regel den bestehenden Nacherfüllungsanspruch des Käufer "in sonstiger Weise an". Dies hat einen Neubeginn der maßgeblichen Verjährungsfrist zur Folge. In der Regel also bei einem B2C-Geschäft erneut 24 Monate ab Übergabe des Ersatzgeräts...