stell das ticket mal anonymisiert ein. Das kommt ganz darauf an.
Kommunale bescheide ergehen i.d.r immer durch den bürgermeister. Auch wenn dieser nicht in person sondern lediglich sein amt und daher seine vertreter handeln.
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stell das ticket mal anonymisiert ein. Das kommt ganz darauf an.
Kommunale bescheide ergehen i.d.r immer durch den bürgermeister. Auch wenn dieser nicht in person sondern lediglich sein amt und daher seine vertreter handeln.
Zieh bitte mit deiner Argumentation vor Gericht und lad ein Fernsehteam ein, damit wir das sehen können.
Wie lächerlich => "Kein Verbotsschild" und "das machen alle schon immer so". Auf dem Gehweg zu parken ist halt verboten (auch teilweise).
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Nein, denn meine eigentliche Frage lautete:
Wie wär's wenn du den Fehler den DU begangen hast einsiehst und die 15 €uro als Lehrgeld abstempelst?
Richtig, denn es ist völlig unerheblich, wann ein solcher Beamter im Dienst ist (wie ich schon schrieb: man darf dort zu keiner Zeit so parken. Oder meinst du, wenn die Beamten frei haben, hat man automatisch dann auch gleich Narrenfreiheit und muß sich nicht an Gesetze halten?).
Fakt ist nämlich, das du eine Ordnungswidrikeit begangen hast. Und die wurde nun mal "entdeckt" und wird jetzt geahndet.
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Nein, denn meine eigentliche Frage lautete:
Die aber auch am eigentlichen Kern vorbeigeht.
Das Knöllchen ist ja nicht vom Leiter der Ordnungsdienstes ausgestellt, er ist lediglich als Zeuge benannt.
Und ja: Es kann Dich jeder Tag und Nacht "anzeigen" bzw. wenn der Herr am Sa. Abend Dein (unzweifelhaft falsches) Parkverhalten feststellt, kann er davon ein Foto mit der Digi-Cam machen und dass am Mo. dann auf der Dienststelle anzeigen. Oder eben auch nur mündlich ohne Foto.
Also nicht diskutieren, sondern zahlen und künftig nicht mehr auf Bürgersteigen parken, dann braucht man sich um derartige Dinge auch keinen Kopf mehr zu machen.
ZitatOriginal geschrieben von flashhawk
Zieh bitte mit deiner Argumentation vor Gericht und lad ein Fernsehteam ein, damit wir das sehen können.
Wie lächerlich => "Kein Verbotsschild" und "das machen alle schon immer so". Auf dem Gehweg zu parken ist halt verboten (auch teilweise).
Thema verfehlt: Note 5!
Ich habe mit der Behörde telefoniert, der Leiter des Ordnungsamtes war heute nicht im Haus. Die Verwarnung ginge von ihm aus, sagte man mir. Foto gibt es auch nicht. Auf meinen Einwand hin, ob der Herr Mustermann denn immer im Dienst sei, konnte man mir gar keine Antwort geben!
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Richtig, denn es ist völlig unerheblich, wann ein solcher Beamter im Dienst ist (wie ich schon schrieb: man darf dort zu keiner Zeit so parken. Oder meinst du, wenn die Beamten frei haben, hat man automatisch dann auch gleich Narrenfreiheit und muß sich nicht an Gesetze halten?).
Fakt ist nämlich, das du eine Ordnungswidrikeit begangen hast. Und die wurde nun mal "entdeckt" und wird jetzt geahndet.
Die Doppelmoral der ordnungsliebenden (solange es nicht um ihre eigenen Belangen geht) Zeigefingerhebefraktion in allen Ehren, aber genau darum geht es mir , ob solch ein Beamter immer im Dienst ist! Heute zumindest scheint er es nicht zu sein!
Ich werde die 15 Euro bar einzahlen mit dem Hinweis, für dieses Geld ( und andere Gelder) doch bitte den "Bürgersteig" zu befestigen und von Ästen zu befreien, damit dieser auch als eben solcher zu erkennen ist!
Letztendlich habe ich nicht gewusst, dass es laut StVO verboten ist, teilweise auf dem Gehweg zu parken, genauso wenig war mir allerdings bekannt, dass es sich beim Tatort um einen Gehweg handelt.
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
, aber genau darum geht es mir , ob solch ein Beamter immer im Dienst ist! Heute zumindest scheint er es nicht zu sein!
Und was bringt dir das? Beamte haben pro Tag auch nur eine maximale Arbeitszeit und müssen auch bestimmte Erholungszeiten einhalten.
Zudem kann er dein Fehlverhalten auch in seiner Freizeit beobachtet und angezeigt haben.
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Foto gibt es auch nicht.
Mir wäre auch neu, das es in solchen Fällen einen Lichtbildbeweis gäbe.
Erg.: flatty: da kann man mal sehen, das entzog sich bislang meiner Kenntnis. Ich habe meine Knöllchen immer "einfach so" bekommen.
ZitatDie Doppelmoral der ordnungsliebenden (solange es nicht um ihre eigenen Belangen geht) Zeigefingerhebefraktion in allen Ehren, aber genau darum geht es mir , ob solch ein Beamter immer im Dienst ist! Heute zumindest scheint er es nicht zu sein!
Puh, gut das ich mich da ausschließen kann
BTW: Wenn nicht "er" im Dienst ist, ist es ein anderer. Von daher...
ZitatIch werde die 15 Euro bar einzahlen mit dem Hinweis, für dieses Geld ( und andere Gelder) doch bitte den "Bürgersteig" zu befestigen und von Ästen zu befreien, damit dieser auch als eben solcher zu erkennen ist!
Das finde ich eine gute Idee. :top:
ZitatLetztendlich habe ich nicht gewusst, dass es laut StVO verboten ist, teilweise auf dem Gehweg zu parken, genauso wenig war mir allerdings bekannt, dass es sich beim Tatort um einen Gehweg handelt.
Achso, sorry, ich ging davon aus. Ich habe das so in grauer Vorzeit in der Fahrschule beigebracht bekommen. Mag sein, das es nach 94 nicht mehr gelehrt wurde :confused:
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Mir wäre auch neu, das es in solchen Fällen einen Lichtbildbeweis gäbe.
Zuletzt gesehen vor 2 Wochen in Dresden:
Uploaded with ImageShack.us
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Wird bei "untypischen" Parkverstößen gerne gemacht, um die spätere Lage reproduzieren zu können.
Zur Frage, ob man hier meckern sollte:
Ich bin auch ein großer Feind der obrigkeitlichen Zurechtweisung für killefit und frage mich dann immer: Haben die nichts besseres zu tun? Gerade hier, wo offenbar niemand geschädigt wurde (ok, Belastung des Bürgersteigs lasse ich als Argument gelten), ist es einfach nur ein Ausdruck kleinkarierten Denkens. Und da muss ich sagen: Wenn die Behörde Erbsen zählt, dann lasse ich mich gerne auf das Niveau ein. Ich habe vor einem Jahr innerhalb von 2 Wochen von meiner Heimatstadt die Kosten für's unberechtigte Abschleppen ersetzt bekommen und habe mich auch erfolgreich gegen ein Handy-am-Ohr-Pünktchen+Bußgeld gewehrt; Wenn andere Leute mich auf meine Fehler hinweisen wollen, dabei selbst aber Fehler machen, dann gilt m.E. Waffengleichheit.
Dass der Fragestellende die Regelung der StVO nicht kannte, ist sicher (nicht rechtlich, aber menschlich) verzeihbar. (übrigens: § 12 Abs. 4 und 4a StVO zum Nachlesen). Zumal er so wohl an gleicher Stelle schon unzählige Male parkte. Dann wünsche ich nun viel Erfolg, die Durchsetzbarkeit des Verwarngelds der Stadt durch formale Bedenken madig zu machen! Würde mich freuen, wenn wir hier mehr erfahren.
Weiterhin gilt: Meckern und weitererzählen! Manche Kommunen müssen politisch erst in die richtige Richtung gelenkt werden. Meine Heimatstadt ist als Hauptstadt der "Bordsteinschwalben und Abzockblitzer" bekannt und auch hier kommt so langsam auch bei älteren Bevölkerungsteilen die Erkenntnis: Ohne massive Kontrollen durch das Ordnungsamt könnten wir auch ganz gut leben.
Grüße
Ich möchte auch mal meinen Senf dazu geben, da ich im allerengsten Familienkreis (liegt jeden Abend neben mir) eine "Angestellte im öffentlichen Dienst" habe (jaja, nicht alle auf der Stadtverwaltung sind Beamte!) und dadurch auch so einiges mitbekomme.
Parken auf dem Bürgersteig:
Du schreibst, dass du die Nachbarn alle schon jahrelang persönlich kennst und der Tatort sich ggü. deines Elternhauses befindet. Warum weisst du dann nicht, dass das ein Fußweg ist? Sehr schlechte Ausrede.
Es ist auch möglich, dass der Amtsleiter als Zeuge benannt wurde, weil ein übereifriger Senior (blöde Klischees, ich weiss ) ihn dazu genötigt hat darauf aufmerksam gemacht hat, die Anzeige aufzunehmen.
An sich schon ein feiner Zug der Gemeinde den Zeugen zu benennen, dies ist AFAIK lt. den aktuellen Vorschriften gar nicht nötig. Der Vermerk "Zeugen im Haus bekannt" reicht vollkommen aus.
Da der Fußweg ja anscheinend "überwuchert" mit Pflanzen sein soll, kann man ja auch mal so nett sein um dem Ordnungsamt den Hinweis geben, den betreffenden Grundstückseigentümern mal die s.g. "Anliegerpflichten" nahe zu bringen. In Zeiten, in denen immer mehr Stunden gekürzt werden, fehlt schlicht und einfach die Zeit für derartige Kontrollen.
Generell kann jeder Anzeigen aufnehmen und auf der Gemeinde abgeben, diese müssen bearbeitet werden. Wie der/die Sachbearbeiter/in dann weiter verfährt steht ja wieder auf einem anderen Blatt
Wer sich also dazu berufen fühlt, Samstagnachmittag dem verhassten Nachbarn, der für 2 Minuten im Halteverbot steht und die Einkäufe auslädt, eins auszuwischen: Foto machen, kurzer Text dazu und ab zum Ordnungsamt.
Über Sinn und Unsinn lässt sich stundenlang diskutieren :flop:
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