Unberechtigtes Parkknöllchen

  • Hi,
    falls Du auf dem Bürgersteig gestanden hast, und sei es nur mit 2 Reifen, dann musst Du in diesem Fall zahlen.
    Gruß,
    Claus

  • Das wird mir nicht vorgeworfen.


    Hier ein Auszug aus dem Schreiben:


    ..folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:


    Sie parkten im Haltverbot (Zeichen 283).
    § 12 Abs. 1, §49 StVO; §24 StVG; 52 BKat


    ...

  • Naja nun....
    der Bürgersteig gilt als Fläche auf der immer ein Halteverbot gilt. Dazu braucht es keine Schilder.
    Der Text kann sich also auf das Bürgersteigparken beziehen.
    Hast Du denn draufgestanden?


    Gruß,
    Claus


    Edit: Hast recht, die schreiben ja noch die Nummer des Zeichens dazu.
    Meiner Meinung hättest Du da stehen dürfen, da das Schild zu Deiner Parkzeit nicht galt.

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Zugegeben, dass dort keien zeitliche Einschränkung am Beendigungsschild ist, irritiert etwas. Sollte etwa am Anfang der Straße ein Schild ohne zeitliche Einschränkung als Beginnschild sein, kommen wir da ins Schleudern. Dann würde aber zwischendurch die zeitliche Einschränkung keinen Sinn machen.


    So sehe ich das auch. Wenn ich an dem vorderen Schild sehe, dass das Verbot zeitlich begrenzt ist, dann brauche ich eigentlich auch nicht nach dem Ende des Verbots suchen, wenns eh zeitlich begrenzt ist. Wer rechnet denn damit, dass am Ende keine zeitliche Begrenzung ist? Und welches von den beiden Schildern gilt dann? Das mit Zusatz oder das ohne?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • hallo zusammen,


    ich hänge mich mal wegen eines nervenden falles hier an.


    folgende situation:


    meine firma hat einen firmenwagen, der IMMER auf einem parkplatz der gemeinde geparkt ist. für diesen parkplatz braucht man eine parkerlaubnis, bzw. muss einen parkschein lösen. das genannte fahrzeug hat eine solche parkerlaubnis von der gemeinde und steht auch gerne mal 2-3 wochen unbenutzt (da eigentlich nur ich und ein kollege hier arbeiten und wir das auto selten brauchen).
    die parkerlaubnis liegt somit immer auf dem armaturenbrett. dann gings los....


    1. knöllchen bekommen:
    eines tages fiel mir ein zettel an der windschutzscheibe auf "parken ohne gültigen parkschein, länger als 30 minuten - 10 euro". konnte das gar nicht verstehen und hab dann mal abgewartet, bis schriftlich etwas kam, da die parkerlaubnis wie immer hinter der frontscheibe lag.


    2. brief bekommen:
    dann kam der brief mit "beweisbild". lustigerweise war das auto nur von hinten fotografiert. das ist natürlich sehr aussagekräftig :rolleyes: also habe ich widersprochen und ein bild von vorne angefordert.


    3. noch einen brief bekommen.
    geschlagene 2 wochen später kam dann der erneute brief, diesmal mit bild von vorne. man sieht deutlich die parkerlaubnis, allerdings ist diese von der wärmeverglasung ganz leicht beschnitten.


    man sieht also: kennzeichen, gültiger parkplatz, ausgestellt von der gemeinde inkl. stempel


    man sieht nicht bzw. abgeschnitten: ein zusatz-satz um unteren rand der erlaubnis ist nicht ganz erkenntlich, was wohl grund des anstoßes ist. dort steht "nur während der dienstzeiten zu verwenden.".


    4. wie weiter reagieren?


    ich persönlich finde es eine frechheit, wegen sowas einen strafzettel zu bekommen. die absolut wichtigen daten sind vorhanden und zudem sollten die damen der kommunalen verkehrssicherheit das auto kennen. das haben wir ja nun schon über 2 jahre und steht TÄGLICH dort.


    ist es wirklich gerechtfertigt deswegen einen strafzettel zu bekommen? ein datum steht auf den parkerlaubnissen eh nie, von daher ist dieser immer solange gültig, bis er von der gemeinde wieder abgenommen wird.


    und mir gehts nicht um das geld, mir gehts hier ums prinzip. das finde ich eine frechheit im höchsten maße, es kommt mir fast so vor als wären das roboter, die nur eine knöllchenquote erfüllen müssen.


    ich will also definitiv nicht zahlen, gibts irgendwelche tipps, wie man das am besten verzögen kann bzw. wie es dann weiter geht?
    achja, bin nur noch ende juni bei dieser arbeitsstelle, von daher reicht mir eine verzögerung bis dahin :D;)


    und bitte keine antwort wie "zahlen und als lehrgeld nehmen", es geht mir wie gesagt nicht ums geld, sondern um diese in meine augen unverschämtheit.


    p.s.: ich habe die parkerlaubnis jetzt idiotensicher verklebt, damit sie immer schön mittig liegt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman

    ist es wirklich gerechtfertigt deswegen einen strafzettel zu bekommen?


    Das wird niemand Dir hier beantworten können, weil niemand weiss wie die "Parkerlaubnis" nun tatsächlich geregelt ist.
    Ist es sowas wie eine Anwohnerparkerlaubnis wie z.B. für die Parkraumbewirtschaftung in Berlin? Die gilt rund um die Uhr.
    Ist sie eingeschränkt wie Du angedeutet hast auf "Dienstzeiten"? Dann könnte es ja durchaus sein, dass sie eben nicht rund um die Uhr gilt.

  • gut, dienstzeiten wie 8-16 uhr haben wir eh nicht. wir betreuen software und haben dadurch fast eine bereitschaft von 24h am tag, 7 tage die woche... also ist es durchaus berechtigt, dass das auto die ganze zeit hier steht.

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