Unberechtigtes Parkknöllchen

  • Auf den ersten Blick leicht missverständlich ist die Beschilderung meiner Meinung nach schon. Um genauer festzulegen, für welchen Bereich (also hinter dem P-Schild) die Taxi-Regelung gilt, hätte man das ganze auch mit einem Pfeil (in Richtung von Flatty's Golf) kenntlich machen können. Ich gebe zu, dass ich wohl auch nur zu leicht in diese Falle getappt wäre. Schilderwald sei Dank.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Es ist keine hundertprozentig klare Regelung. Das zeigen die teilweise abweichenden Meinungen hier im Thread und auch die Aussage eines befreundeten RA hierzu.


    Das erinnert mich an:
    http://www.lawblog.de/index.ph…-betonung-liegt-auf-auch/



    :D


    Mal im Ernst: Es ist ärgerlich, wenn man ein Verkehrszeichen falsch gelesen hat. und dass unsere Verkehrszeichen nicht immer idiotensicher sind, kann man auch nicht abstreiten. Wenn man aber trotz Belehrung immer noch der Ansicht ist, die Schuld liege bei anderen... :rolleyes:



    Mich würde allerdings schon interessieren wie du in dem konkreten Fall den Zusatz "nur Taxen" gedeutet hast? Dachtest du es gebe ein spezielles Halteverbot nur für Taxen - aber warum sollte man den Zusatz unter das P statt unter das Halteverbotsschild machen? (Mal ganz davon abgesehen, dass ein Halteverbot welches nur für Taxen gilt irgendwie merkwürdiger wäre, nicht?)

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    Auf den ersten Blick leicht missverständlich ist die Beschilderung meiner Meinung nach schon. Um genauer festzulegen, für welchen Bereich (also hinter dem P-Schild) die Taxi-Regelung gilt, hätte man das ganze auch mit einem Pfeil (in Richtung von Flatty's Golf) kenntlich machen können. Ich gebe zu, dass ich wohl auch nur zu leicht in diese Falle getappt wäre. Schilderwald sei Dank.


    Gruß herold


    Schilder gelten immer ab dem Schild! Daher der Rückwärtige Pfeil am Verbotsschild - "ab dem Schild" gilt eben das Verbot nicht mehr - aber dafür der Taxihalteplatz.


    Wer solche grundlegenden Dinge nicht weiß, gehört nicht in den Strassenverkehr! Auch wenn es hier nur ums Parken ging - gelten für Dich dann keine Geschwindigkeitsbegrenzungen? Ist nämlich nie ein Pfeil dran, "in welche Richtung" sie gelten :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Ach nein? :confused:


    Es steht dort explizit "Nur Taxen".


    Was ist daran nicht zu verstehen?!


    Ich deutete es so, dass es "Bis hier absolutes Halteverbot, Parken dürfen hier NUR TAXEN" bedeuten soll. Der "bis-hier"-Pfeil könnte auch auf die darunterstehenden Schilder Anwendung finden (wie es zum Beispiel bei einem "Ausgenommen Anwohner mit Parkausweis xxx"-Schild der Fall wäre).


    Ich sagte doch gerade: Ich werde das Knöllchen bezahlen, da ich offenbar nicht zu 100% richtig liege, alles andere lohnt sich bei dem zu erwartenden Verwarnungsgeld nicht.


    Flatty

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Es ist keine hundertprozentig klare Regelung.


    Es ist eine hundertprozentig klare Regelung. Es sind zwei übereinander angeordnete Richtzeichen, die einzeln zu lesen sind. Lediglich weiße Zusatzschilder (wie hier das "nur Taxen") sind in Kombination mit dem Schild zu lesen, unter dem sie angebracht sind (und nur mit diesem einen Schild!).


    Das Richtzeichen 283 mit Pfeil nach rechts bezieht sich (wie man es ja auch erwarten würde) auf den Verkehrsbereich vor dem Schild, das Richtzeichen 314 mit dem Zusatzzeichen auf den Verkehrsbereich danach.


    Zitat

    Das zeigen die teilweise abweichenden Meinungen hier im Thread...


    Das heißt rein gar nichts...


    [Quote]
    ... und auch die Aussage eines befreundeten RA hierzu.
    [\quote]


    Tja, ... scheint wohl kein Fachanwalt für Verkehrsrecht gewesen zu sein. Obwohl man derartig grundlegende Dinge von jedem Anwalt erwarten kann.


    [Quote]
    Ich betrachte mich nicht als "Parksünder", weil ich mich mit Bedacht dort hinstellte.
    [\QUote]
    Das ist aber nicht ausschlaggebend. Du bist nunmal ein böser, böser Parksünder.


    Daß man Schilder übersieht oder falsch interpretiert, das passiert nunmal. Ist ja auch nix schlimmes. In unserem Rechtssystem ist es aber halt nunmal so vorgesehen, daß man verwarnungsgeldpflichtig belehrt wird. In diesem Fall Einspruch einzulegen oder einen RA zu beauftragen, ist Geldvernichtung.
    Ich ärgere mich auch, wenn ich ein Verwarnungsgeld zahlen muß, weil ich ein Schild übersehen habe. Aber das ändert ja nichts an der Sachlage.


    Trotzdem schönes Auto...


    Viele Grüße!
    J

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Ich sagte doch gerade: Ich werde das Knöllchen bezahlen, da ich offenbar nicht zu 100% richtig liege, alles andere lohnt sich bei dem zu erwartenden Verwarnungsgeld nicht.


    Nicht "offenbar nicht 100% richtig" sondern du liegst 100% offensichtlich Falsch.
    Bleib doch noch 2-3 Tage stehen, vieleicht wird das Verwarngeld höher oder sie schleppen dich ab. Wenn es sich dann lohnt vor Gericht zu ziehen wird dir jeder Richter das gleiche sagen.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    [...] Wer solche grundlegenden Dinge nicht weiß, gehört nicht in den Strassenverkehr! Auch wenn es hier nur ums Parken ging - gelten für Dich dann keine Geschwindigkeitsbegrenzungen? Ist nämlich nie ein Pfeil dran, "in welche Richtung" sie gelten :rolleyes:


    Oh, leicht gereizt heute? :rolleyes:


    Du kennst bestimmt jede einzelne Verkehrsregel auswendig und hast bestimmt noch nie etwas falsch gemacht? Den Spruch finde ich persönlich total unangebracht. In der Tat sehe ich da schon einen Unterschied in der Wertigkeit von Verkehrsverstößen und ihrer Wirkung. Schließlich wird zu schnelles Fahren durch die "Gefährlichkeit" ja auch regelmäßig teurer "bestraft" als andere Verstöße. Das eine hat ja nun mit dem anderen nichts zu tun. Überleg mal, wie oft es vorkommt, dass mit Pfeilen auf den Beginn oder das Ende von Vorschriftszeichen hingewiesen wird.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Ich gereizt? Ne da wäre ich nicht hier im Forum unterwegs :p


    Nein ich kenne die Regeln nicht alle auswendig, aber so ein Quark wie "ohne Pfeil weiß man nicht in welche Richtung das Schild gilt" läßt doch schonmal an grundlegenden Kenntnissen des Schreibers zweifeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    [...] Quark wie "ohne Pfeil weiß man nicht in welche Richtung das Schild gilt" läßt doch schonmal an grundlegenden Kenntnissen des Schreibers zweifeln.


    In diesem Zusammenhang zweifel ich eher mal an deinen grundlegenden Kenntnissen bzgl. sachlicher Argumentation und Umgang mit Mitmenschen. Schade, dass man irgendwie den Eindruck erhält, dass eher mit abwertenden Worten gestichelt werden soll anstatt auf Inhalte einzugehen. Aber lassen wir das. Das bringt den Thread leider nicht weiter "on Topic" voran.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Pardon,


    aber der TE selbst macht nicht eben den Eindruck, als sähe er sein Fehlverhalten wirklich ein - sondern erst nach massivem "Beeinflussen"... :rolleyes:


    Beratungsresistenz live.



    Und dann fragen sich viele ernsthaft, warum Deutsche im Ausland (u.a.) als Querulanten verschrien sind... :rolleyes:




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!