ZitatOriginal geschrieben von Handy-Timme
Da der Fußweg ja anscheinend "überwuchert" mit Pflanzen sein soll, kann man ja auch mal so nett sein um dem Ordnungsamt den Hinweis geben, den betreffenden Grundstückseigentümern mal die s.g. "Anliegerpflichten" nahe zu bringen.
Die Frage ist ja, ob das wirklich der Fall ist, dass dort zugewuchert ist, oder einfach eine Schutzbehauptung?! denn laudanum schrieb ja selbst:
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Davon ab, dass ich die Ordnungswidrigkeit bestreite, da noch ein Rollstuhl oder Kinderwagen neben das Fahrzeug passte, ...
Ich denke es ist müßig darüber weiter zu diskutieren. Er ging einfach anfangs davon aus, dass er auf dem Bürgersteig parken dürfe, wenn er niemanden behindert. Dass das nicht der Fall ist wurde geklärt.
Sich selber einzugestehen, dass man einen Fehler gemacht hat ist einfach nicht menschlich. Man ist eben unfehlbar, geht mir nicht anders.