Unberechtigtes Parkknöllchen

  • Zitat

    Original geschrieben von Handy-Timme
    Da der Fußweg ja anscheinend "überwuchert" mit Pflanzen sein soll, kann man ja auch mal so nett sein um dem Ordnungsamt den Hinweis geben, den betreffenden Grundstückseigentümern mal die s.g. "Anliegerpflichten" nahe zu bringen.


    Die Frage ist ja, ob das wirklich der Fall ist, dass dort zugewuchert ist, oder einfach eine Schutzbehauptung?! denn laudanum schrieb ja selbst:


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Davon ab, dass ich die Ordnungswidrigkeit bestreite, da noch ein Rollstuhl oder Kinderwagen neben das Fahrzeug passte, ...


    Ich denke es ist müßig darüber weiter zu diskutieren. Er ging einfach anfangs davon aus, dass er auf dem Bürgersteig parken dürfe, wenn er niemanden behindert. Dass das nicht der Fall ist wurde geklärt.
    Sich selber einzugestehen, dass man einen Fehler gemacht hat ist einfach nicht menschlich. Man ist eben unfehlbar, geht mir nicht anders. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Letztendlich habe ich nicht gewusst, dass es laut StVO verboten ist


    Wohl dem, der im Theorieunterricht nicht nur seine Zeit abgesessen hat!

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wohl dem, der im Theorieunterricht nicht nur seine Zeit abgesessen hat!


    :top: :top: :top:

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Handy-Timme
    I
    Parken auf dem Bürgersteig:
    Du schreibst, dass du die Nachbarn alle schon jahrelang persönlich kennst und der Tatort sich ggü. deines Elternhauses befindet. Warum weisst du dann nicht, dass das ein Fußweg ist? ;) Sehr schlechte Ausrede.


    Das weiß offensichtlich keiner, mein kleiner beispielsweise Bruder hat da bis vor einem Jahr täglich geparkt, als er dort noch wohnte!


    Dieser "Gehweg" grenzt an einen privaten Parkplatz, welcher bis vor 2 Jahren noch öffentlich war, von dort ragen Zierbüsche heraus, niemand und damit meine ich wirklich niemand, benutzt diesen Gehweg! Und seit jener Privatisierung parken auch viele Anwohner dort.


    Im übrigen habe ich dort schon zweimal vor den Augen der Polizei geparkt, die ein paar Meter weiter blitzte, da wurde mir auch noch nie gesagt, dass ich dort nicht parken dürfte.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Doppelpost, sorry.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Dieser "Gehweg" grenzt an einen privaten Parkplatz, welcher bis vor 2 Jahren noch öffentlich war, von dort ragen Zierbüsche heraus, niemand und damit meine ich wirklich niemand, benutzt diesen Gehweg! Und seit jener Privatisierung parken auch viele Anwohner dort.


    Auch AUF dem Gehweg mit zwei Reifen? Im Zweifel haben sie dann Glück gehabt. Aber letztlich seh ich das Problem nicht mehr: es ist verboten, so zu parken, Du bist dabei erwischt worden, von wem ist völlig ohne Belang und Du musst zahlen, was Du ja auch tun wirst. So what? Haken dran, draus gelernt, passiert Dir nicht wieder und fertig, nobody is perfect, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Such is life.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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