ZitatOriginal geschrieben von flatty
es stand dort kein schild? Es steht im gesetz! Urban myth,dass man es dürfte.
Die Räder meines Fahrzeugs dürfen beim Parken am Straßenrand den Bürgersteig nicht berühren?
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ZitatOriginal geschrieben von flatty
es stand dort kein schild? Es steht im gesetz! Urban myth,dass man es dürfte.
Die Räder meines Fahrzeugs dürfen beim Parken am Straßenrand den Bürgersteig nicht berühren?
Was mich interessieren würde: war das so eine Parkbucht (auf der du dann ggf. unglücklich schief >angeblich< auf dem Gehweg standest), oder war das ein Grünstreifen (bzw. die Fahrbahn), neben dem ein Gehweg verläuft?
Bei letzterem ist die Sache eindeutig...
ZitatSonntag, 29.08.10 - Samstag 04.09.10!
Dann hast du dort aber seeehr lange gestanden... :confused:
zeuge muss schon der sein, der es gesehen hat/vor ort war. Ob das den bescheid aber rechtswidrig macht... Das denke ich eher nicht. Im zweifel muss die behörde beim verwarngeld keinen zeugen nennen, der fehlende zettel am wagen ist auch egal
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Die Räder meines Fahrzeugs dürfen beim Parken am Straßenrand den Bürgersteig nicht berühren?
ja was denn nun? Oben schriebst du noch was anderes. Berühren ok, draufstehen: verboten
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Es stand dort kein Verbotsschild!
Es hätte da auch ein "Erlaubensschild" stehen müssen. Ansonsten ist der Gehweg tabu.
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Was mich interessieren würde: war das so eine Parkbucht (auf der du dann ggf. unglücklich schief >angeblich< auf dem Gehweg standest), oder war das ein Grünstreifen (bzw. die Fahrbahn), neben dem ein Gehweg verläuft?
Bei letzterem ist die Sache eindeutig...
Dann hast du dort aber seeehr lange gestanden... :confused:
Das kommt auch noch hinzu, meiner Meinung nach ist es nicht eindeutig als Gehweg zu erkennen, da Pflanzen hinein wuchern und wirklich niemand ihn begeht.
Tatzeit: 29.08.10
Ankunft des Bescheids per Post: 04.09.10
ZitatOriginal geschrieben von flatty
ja was denn nun? Oben schriebst du noch was anderes. Berühren ok, draufstehen: verboten
2 Räder standen ein wenig auf dem Gehweg.
gut, dann hast du auf dem gehweg gestanden. Zack aus. So zumindest nach bisheriger schilderung. Du könntest ja mal anfragen,ob es fotos gibt und diese dann hier einstellen, aber ein bewachsen oderdie mangelnde nutzung ändert nichts am ahndbaren verstoß gegen das (oft unsinnige)verbot
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Entscheidend ist, was für mich eine Rolle spielt!
Entscheidend ist, wie die Gesetzeslage ist. Was Du für Entscheidend findest, ist dabei uninteressant und nicht von belang!
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Das kommt auch noch hinzu, meiner Meinung nach ist es nicht eindeutig als Gehweg zu erkennen, da Pflanzen hinein wuchern und wirklich niemand ihn begeht.
Das beantwortet meine Frage nicht Wobei diese Aussage:
Zitat2 Räder standen ein wenig auf dem Gehweg.
die ganze Diskussion eh hinfällig macht.
Du standest auf dem Gehweg - und wenn es nur "1 mm" war. Punkt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das an einem Sonntag war. Denn auf dem Gehweg darf man nie (an keinem Tag der Woche und zu keiner Zeit) parken. Es sei denn, es ist vorübergehend (bei Strassenfesten o.ä.) gesondert ausgeschildert.
ZitatOriginal geschrieben von Quindan
Das beantwortet meine Frage nicht Wobei diese Aussage: die ganze Diskussion eh hinfällig macht.
Nein, denn meine eigentliche Frage lautete:
Zitat.......stellt sich mir die Frage, ob sich der Leiter des Ordnungsamtes jederzeit im Dienst befindet und dann Knöllchen ausstellen darf? Weiß das jemand?
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