Unberechtigtes Parkknöllchen

  • Nun sagt mir doch mal bitte, warum ich dafür ein Knöllchen bekam?


    1. Nicht vor einem abgesenkten Bordstein
    2. Nicht im (davorliegenden) absoluten Halteverbot
    3. Nicht im (dahinterliegenden) eingeschränkten Halteverbot
    4. Mehr als 5m vom Schnittpunkt der hinteren Einmündung entfernt
    5. Nicht auf einem Gullideckel


    Mir fällt nicht mehr ein?!?!






    Flatty, der sein Auto da noch immer stehen hat und echt baff ist.
    (Edit: Auto nach den ersten Zweiflern schnell in die Tiefgarage gefahren)

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Da wird doch draufstehen, gegen was du verstoßen hast....

    In Köln kriegt man schon lange nur noch ein Standard-Zettel, ohne jegliche Begründung. Der Rest folgt erst per Post...

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    In Köln kriegt man schon lange nur noch ein Standard-Zettel, ohne jegliche Begründung. Der Rest folgt erst per Post...


    Achso, war mir neu. Hier bei uns auf dem Lande steht immer noch drauf, gegen welche Auflage man diesmal verstoßen hat.

  • Ist der Parkplatz nicht nur für Taxen, wie auf diesem Schild steht?



    EDIT: Zu langsam... :D

  • da dürfen nur taxen stehen. steht doch klar auf dem schild. das halteverbotsschild ist hier eigentlich nicht von bedeutung und nicht in verbindung mit dem parkschild. oder hast du verstanden, halteverbot für taxen? ;)

  • Jepp, ist doch mehr als eindeutig zu erkennen:


    Zwar gilt das Halteverbot da nicht mehr, aber das blaue "P" ist in der Tat nur für Taxen gedacht, i.d.r. meistens mit zeitlicher Einschränkung aber in deinem Fall nicht.


    Würde den Wagen da ganz schnell weg stellen, weil bei mir in der Stadt wird in solchen Fällen sogar abgeschleppt!

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