Vodafone: Lastschrift ist Vertragsbestandteil?!

  • Hey TTler!


    Nach gut 5 Jahren "Abwesenheit" bin ich nun doch wieder zu VF zurückgekehrt und total zufrieden! :)


    Nun, ich mags grundsätzlich nicht, dass Unternehmen einfach Beträge von meinem Konto einziehen können und deshalb entziehe ich diesen immer meinen Lastschriftauftrag (falls ich den erteilen musste) - das hab ich kurz nach Abschluss der SuperFlat bei Vodafone schriftlich mit einem Dreizeiler auch versucht. Als Antwort bekam ich sinngemäß, dass dies nicht möglich sei, da dies Bestandteil des SuperFlat-Vertrags sei. :flop:


    Stimmt das? Und falls ja: Dürfen die einen Lastschriftauftrag zum Bestandteil eines Vertrags machen? :confused:


    Weiss da jemand von Euch was dazu?!


    Thx


    mimilk

  • Klar dürfen die das. Ich kann alles Mögliche als Bestandteil eines Vertrages machen.


    Lies halt Deinen Vertrag mal durch. Das wird da doch drinstehen oder nicht?

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Hi.
    Also Lastschrift als obligate Zahlungsmethode ist strittig, ob das rechtswirksam ist (gibt da einige Gerichtsurteile, die gegensätzliches sagen).


    Tatsache jedoch ist, daß es immer mehr Unternehmen so machen. Du kannst ja mittlerweile auch nur noch ein Auto anmelden, wenn Du für die KFZ-Steuer eine Einzugsermächtigung erteilst!


    Es gibt zwar die Möglichkeit, eine Lastschriftermächtigung zurückzuziehen - dagegen kann ein Unternehmen gar nichts machen. Jedoch können Sie - je nach AGB - Inhalt Dir für den Mehraufwand Gebühren aufhalsen (z.B. bei Debitel).


    Also Fakt ist: Du kannst die Ermächtigung widerrufen, ob das Vodafone nun paßt oder nicht. Theoretisch könnten sie jedoch dann den Vertrag ihrerseits kündigen. Weiter abbuchen dürfen Sie bei nachweislich widerrufener Lastschriftermächtigung jedoch nicht. Das ist strafbar!

  • Naja... nicht dürfen war jetzt vielleicht was übertrieben.


    Bei EPS hab ich halt immer nach Erhalt der Rechnung überwiesen... bin da irgendwie von ausgegangen, dass das bei jedem Anbieter problemlos machbar ist.

  • Wie gesagt, Du kannst die Ermächtigung (Einschreiben/Rückschein) widerrufen - jederzeit!
    Das können die Dir nicht untersagen. Nur ist es eben möglich, daß sie dann a.) den Vertrag kündigen oder b.) Dir für jede "manuelle" Zahlung ein paar Euro berechnen (z.B. Debitel: 2,85 €).


    Verweigern können sie Dir das nicht - auch darüber gibt's etliche Urteile.


    Nur sag ich Dir ganz ehrlich: Ich würd's akzeptieren. Grad bei der Superflat gibt's ja keine zus. Gesprächskosten (außer Sonderrufnummern oder and. Netze) - von daher - wo ist das Risiko?

  • applecookie


    Danke für deine Antworten!


    Gerade mal mit der 1212 telefoniert... die Dame meinte wohl laut AGB bei der SuperFlat nur Lastschrift... na gut, seis drum... werd mich da wohl wieder dran gewöhnen... VF ist ja auch bei Rechnungsdingen - meiner Erfahrung nach - korrekt.


    Hat sich jetzt vielleicht alles etwas komisch angehört aber vielleicht könnt ihr ja bei meiner "Betreiberlaufbahn" erahnen warum:


    1999 - 2000: Interkom (bzw. o2)
    2000 - 2002: D2 Mannesmann (bzw. Vodafone)
    2002 - 2005: E-Plus
    2005 - 2007: BASE

    Man beachte vor allem Punkt 1 - mehr sag ich nicht mehr. ;)


    Danke!

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