ZitatOriginal geschrieben von hakost
Nur wenn die Waffe außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden soll, ist der sog. Kleine Waffenschein erforderlich. Dieser kann bei der zuständigen Polizeibehörde beantragt werden und kostet 50,00 Euro.
Damit darfst du dan die Waffe aber nur auf der Strasse tragen.
Weil ansonsten ist fast immer das Tragen von Waffen ueber Hausrecht verboten. Wen jemand die Schreckschusspistole sieht dan werdet ihr von von der Security samt Waffe hinausbefoerdert und koennt mit der Waffe auf der Strasse weiterfeiern. Eigentlich ist es bei Pefferspry und CS-Gas schon so.
Waere auch schlimm wen jeder in der Oeffentlichkeit mit bewaffnet waere. Die meisten Sachen wuerden dan eh nicht in Nostistuation eingesetzt sondern im Suff.