Problem mit Arcor - brauche Hilfe in Vertragsrecht

  • Hallo,
    ich habe schon fast 2 Jahren Stress mit Arcor. Es geht darum, dass Arcor meinen Anschluss ohne meine Kenntnis an meine Mutter umgeschrieben hatte. Meine Mutter wurde von einem Arcor-Strassenverkäufer "gefangen" und hatte einen 24 monatigen Vertrag (für meinen Anschluss) unterschrieben. Wir haben es zwar geschafft, den Anschluß bei Arcor zu kündigen, aber wir wollten die Mehrkosten durch die Umschreibung und dessen Folge nicht zahlen (z.B. Hotlinekosten).
    Jetzt ist die Firma infoScore dran, und will inzwischen 100Euro für ihre Arbeit, neben 150Euro, was wir eigentlich an Arcor zahlen sollten.
    Nun habe ich unten auf dem Auftrag von meiner Mutter Kleingeschriebenes entdeckt:
    "Sofern der Anschluss nicht auf meinen Namen angemeldet ist, versichere ich, dass ich befugt bin, den Wechsel auch für die übrigen Anschlussinhaber zu beauftragen. Ich beauftrage die o.g. Telefongesellschaft Arcor auf Anfrage für die o.g. Anschlüsse sämliche Anschlussinhaber mitzuteilen."
    Ich habe aber keinen Brief von Arcor bekommen wegen Umschreibung.


    Hat Arcor also die ganze Zeit recht und müssen wir dann doch für alles zahlen? Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir Rat geben könntet.

    Viele Grüße aus Stuttgart

  • Knappe rechtl. Einschätzung:
    Rechtlich gesehen hat Deine Mutter Mist gebaut. Sie hat unterschrieben in Vollmacht des eigentl. Anschlussinhabers zu handeln ohne diese Vollmacht zu haben. Arcor könnte sich an Deine Mutter wenden (Anspruchsgrundlage wäre § 179 I BGB.


    § 179
    Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht


    (1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.


    Gegen DICH hat Arcor wohl keinen Anspruch. In einem Prozess (zu dem es wahrscheinlich wegen des geringen Wertes nicht kommen wird) würde Arcor gleich gegen Euch beide vorgehen und zumindest Deine Mutter würde eine Urteil kassieren.


    Mein Tip: Schreibe der Inkasso-Firma hilfsweise widerrufen Du und Deine Mutter sämtl. Erklärungen (Das Schreiben sollte von Euch beiden unterschrieben werden!)


    Eine ordentliche Belehrung (Haustürgeschäft) hat sicherlich nicht stattgefunden.
    Das Wort Haustürgeschäft ist der juristische Fachbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu Handelsvertreter, Reisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt.


    Das Deutsche Recht definiert diesen Begriff in § 312 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat, und zu dessen Abschluss der Verbraucher


    * mündlich an seinem Arbeitsplatz oder in einer Wohnung (aber nicht bei vorhergehender Bestellung)
    * anlässlich einer Freizeitveranstaltung
    * im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen


    Quelle: Wikipedia

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  • Vielen Dank für deine Antwort!


    Die Belehrung über das Widerrufsrecht stand eigentlich dirrekt über der Vollmachtserklärung. Ich bin mir aber sicher, dass der Arcorverkäufer selbst auch gemerkt hat, dass meine Mutter bis auf "billiger" eher kaum Deutsch verstand. Daher hat er gleich "24 Monaten" statt 12- oder 3-Monaten und inklusiv Telfonflat angekreuzt. Es wurde definitiv nicht auf den Text hingewiesen, sondern er hat meiner Mutter nur gezeigt, wo sie unterschreiben sollte. Gerade deswegen wollte ich Stress mit Arcor machen - nicht wegen des Geldes.


    Ich habe meiner Mutter schon öfter von solchen Haustürverkäufern gewarnt und habe vorsichtshalber den Vertrags auch auf meinen Namen gemacht. Tja, es kann trotzdem schief gehen!


    Es sieht also schlecht für uns aus. Und ich glaub die Firmen werden wohl schwer auf ihren Geld verzichten wollen. Sollen wir vielleicht noch etwas unternehmen?


    Edit: Gerade gefunden:
    "An die Belehrungspflicht stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen: Bei einem Haustürverkauf an Ausländer muss die Belehrung in der Muttersprache des Kunden abgefasst sein (Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 16.01.1997, Aktenzeichen: 20 C 9384/96)."
    Also meiner Mutter hat keine ordnungsgemäße Belehrung bekommen. Nur, es hilft uns eigenlich nicht weiter, da der Vertrag schon längst beendet ist...

    Viele Grüße aus Stuttgart

  • Zivilrecht ist nicht ganz mein Gebiet aber vielleicht haben wir hier einen Fall von


    § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums


    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.



    Immerhin schriebst du, dass deine Mutter nicht viel verstand von dem, was der Verkäufer sagte.

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