Was heißt hier "Halbwissen"?
Das ist praktische Lebenserfahrung. Mein 8800 war mehrfach in der Werft. Ich bin entweder gleich zum NSC gegangen oder habe zuvor den PS hinzugezogen. Entweder wurde ich gar nicht nach der Rechnung gefragt oder ich habe auf die Anfrage geantwortet, dass ich die Rechnung schlichtweg nicht dabei hätte - ging dann auch.
Ich bin kein Jurist, aber wer einmal ins BGB schaut, wird erkennen, wann und warum schon mal ein Kaufbeleg erforderlich ist, um die Beseitigung eines Sachmangels im Rahmen der Gewährleistungfrist zu fordern. Bei dem überregionalen PS für das 8800 bin ich zur Sachmängelbeseitigung aber offenbar nicht mehr an den jeweiligen Verkäufer gebunden. Wozu dann also ein Kaufbeleg mit dem ich einem Verkäufer nachweisen kann, dass ich den "Schrott" bei ihm gekauft habe.
So etwa ab Juni 2007 könnte es insofern noch einmal interessant werden, weil dann erstmals 8800 im Gebrauch sind, die älter als 2 Jahre sind. Derzeit spielt der Nachweis des Kaufdatums ja noch keine Rolle, weil das 8800 (in Deutschland zumindest) noch keine zwei Jahre auf dem Markt ist.
Gruß
gerryH