Neu: Nokia 6120 Classic

  • Zitat

    Original geschrieben von RS77
    Wer Screenshots bei Handys ohne Stift-Taste (z.B. 6110 Navi oder 6120 classic) machen will:[/url]


    Warum, geht Screenshot 2.80 nicht, das vorgestern oder so rausgekommen ist?

  • @ don100


    es gibt dieses Gesetzt tatsächlich und es ist gut so das Nokia und die SoftwareHersteller sich daran halten.


    Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen warum man ein Gespräch aufzeichnen will ohne das es piepst bzw. ein Hinweis dazu erfolgt.


    Ich wollte auch nicht das jemand mein Gespräch aufzeichnet ohne das ich es merke oder wie bei einigen Hotlines dazu einwillige.


    Würde das doch jemand machen und ich bekäme es mit... danne aber gute nacht böser Aufnehmer.



    Gruß


    Ps. will da jemand heimliche Aufnahmen machen? :mad: :confused:


    Übrigens der Ton bei der Kamera ist auch Pflicht und auch das ist gut so.

  • Zitat

    Original geschrieben von gargoil
    Übrigens der Ton bei der Kamera ist auch Pflicht und auch das ist gut so.


    Hm. Also meine Digitalkamera macht dieses Geräusch nicht, aber sie hat einen Autofokus und der stört mindestens genauso! Eine leise Fixfokuskamera wäre eine wirklich feine Sache.


    Ich halte Mäuse als Haustiere. Die fühlen sich durch Piepen, Scharfstellen und sonstiges gestört und sind dann meist schneller weg, als die Kamera tatsächlich auslöst! Toll, dass du findest, dass das gut so ist. Du willst es wohl verbieten, dass man Tiere fotografiert, wenn man keine Profiausrüstung hat, oder wie meinst du das?

  • Für die, die es noch nicht wissen: Text kopieren+einfügen ist beim 6120 mittels #+Navigationstaste möglich (# ersetzt die Funktion der altbekannten Stift-Taste)!

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  • @ andipizza
    Gemeint ist wohl


    § 201 StGB
    Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
    1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
    1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
    2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.


    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.


    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).


    (4) Der Versuch ist strafbar.


    (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


    Andere Rechtsnormen in dieser Hinsicht sind mir nicht bekannt.
    Ist wohl wieder nur eine Legende.

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  • Top Einsatzgebiet eines Voice Recorders:


    Ich bin selbststg. Tischler von Beruf und mache Ladenbau. Ein geschätzter Bauleiter hatte früher die Angewohnheit, mir mehrmals am Tag telefonisch seine geänderten Baupläne zu präsentieren, hinterher wusste er dann selber nicht mehr was er gesagt hatte.


    Dann habe ich irgendwann mal angefangen die Telefongespräche aufzunehmen. Als es dann mal wieder um ne Menge Lohnstunden ging ,die die Firma nicht bezahlen wollte weil keiner mehr wusste was wer in Auftrag gegeben hatte, habe ich die aufgenommen Gespräche präsentiert und ich habe meine Arbeit daraufhin bezahlt bekommen :)


    Ausserdem sehe ich nicht ein, dass ich vom Staat total durchleuchtet werde ( Finanzamt hat direkten Zugriff auf meine Konten, Lauschangriff auf Privatleitung usw) aber noch nicht einmal meine eigenen Telefongespräche mitschneiden darf ...


    Ok. back to topic : RS77 die von die beschriebenen Tastenkombinationen funktionieren auf meinem Gerät nicht

  • Tja es ist eben was faul im Staate Deutschland. Politiker bekommen ja sogar hohe Gehälter fürd nichts tun und für ein paar Jahre Weichteile schaukeln in den Parlamenten eine sichere Rente.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von qtip
    Ok. back to topic : RS77 die von die beschriebenen Tastenkombinationen funktionieren auf meinem Gerät nicht

    #-Taste gedrückt halten und mit der Navi-Taste (Joystick) links/rechts scrollen.

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