arbeitszeugnis

  • hallo,


    eine freundin von mir .... hat ihren job gewechselt - nun weigert sich der ex arbeitgeber ein zeugnis auszustellen!


    aber jeder arbeitgeber ist gesetzlich verpflichet jedem mitarbeiter...jederzeit ein qualivizierendes arbeitszeugnis auszustellen !


    was kann diese freundin nun machen?


    gibts im internet dazu infos?


    wo kann sie es einklagen?


    gruß

  • Wo kann sie klagen? Ab zum Arbeitsgericht!


    Achtung: in der 1. Instanz zahlt jeder sein Anwalt selbst, egal ob er gewinnt oder verliert...


    PS: Jederzeit & qualivizierendes...? Nein :D

  • In der 1. Instanz braucht man aber andererseits auch keinen Anwalt. Bei der Formulierung des zu stellenden Antrags hilft das Arbeitsgericht.

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • Wenn man den Arbeitgeber per Gericht dazu verdonnert, könnte ich mir vorstellen, das er dann zwar ein Arbeitszeugnis ausstellt, aber das dann nicht unbedingt förderlich ist. Normal sollte sich der Arbeitgeber auch so dazu bewegen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn man den Arbeitgeber per Gericht dazu verdonnert, könnte ich mir vorstellen, das er dann zwar ein Arbeitszeugnis ausstellt, aber das dann nicht unbedingt förderlich ist.


    Das wird er sich 100%ig verkneifen! Ein Arbeitszeugnis hat "wohlwollend" zu sein und wenn da die eine oder andere Formulierung "aus der Reihe" fällt geht es gleich wieder zum Arbeitsgericht. Ausser Spesen nix gewesen für den (Ex-)Arbeitgeber! In der Regel gibt es hier - wenn es schon so weit gekommen ist - die geringsten Probleme...


    Und was die in Arbeitszeugnissen generell verwendeten Schlüssel betrifft ist es ja im Zeitalter des Internets nicht mehr schwierig, die Phrasen zu decodieren :D

  • > Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein schriftliches Zeugnis auszustellen (§ 73 HGB, 113 GewO, 630 BGB).
    > Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hat entschieden, dass spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei tatsächlichem Ausscheiden der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis besteht.
    > Ein weiteres BAG-Urteil: Der Arbeitnehmer kann die Ausstellung eines neuen Zeugnisses (nicht nur Korrektur) verlangen, wenn es falsche Tatsachen oder unrichtige Beurteilungen enthält. Die Arbeitsgerichte sind befugt, das gesamte Zeugnis zu überprüfen und unter Umständen selbst neu zu formulieren.
    > Der Arbeitnehmer kann bei schuldhafter Verletzung der Zeugnispflicht (Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder verspätete Erfüllung) Schadensersatz verlangen. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Nichterteilung, die verspätete Erteilung oder die Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses für einen Schaden ursächlich gewesen ist, liegt beim Arbeitnehmer.
    QUELLE: DP, Rudolf-Haufe Verlag


    Ich persönlich würde den Arbeitgeber höflich/freundlich auf seine gesetzliche Pflicht, ein qualifiziertes und wohlwollendes Zeugnis (das sich also auch auf Führung und Leistung erstreckt und das berufliche Fortkommen nicht behindert) schriftlich hin weisen und eine Frist von 3-4 Wochen setzen.


    Bei einem Zeugnis besteht eine Holschuld - es muss also nicht zugeschickt werden. Theoretisch besteht der Anspruch auf Zeugniserteilung 30 Jahre. Allerdings kann es bei Tarifverträgen auch kürzere, sogenannte Auschlussfristen geben.


    Sollte der Arbeitgeber nicht reagieren - der Gang zum Arbeitsgericht ist einfach. Erstens helfen die dortigen Mitarbeiter bei der Klageformulierung und zweitens gibt es in der 1. Instanz einen Gütetermin, bei dem man keinen Anwalt braucht.

    juwies

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!