nicht bei allen Prepaid
ZitatOriginal geschrieben von simyo
Sie sind Vorsteuerabzugsberechtigt? Dann bietet Ihnen die digital signierte Rechnung von simyo einen wichtigen Vorteil. Denn seit dem 1. Juli 2004 gilt: Die in einer elektronischen Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer können Sie nach § 14 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes nur dann als Vorsteuerabzug geltend machen, wenn die Rechnung mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen ist. Daher erhalten Sie ab dem 20.10.2005 bei simyo Ihre Rechnungen als digital signiertes PDF und können die enthaltene Umsatzsteuer somit für den Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend machen. Sie finden die Signatur rechts unten auf Ihrer im Kundenservice-Bereich herunterladbaren PDF Rechnung in Form eines Stempels.