ZitatOriginal geschrieben von Printus
Für uns Deutsche steht zwar mehrheitlich fest dass die Todesstrafe eine unwürdige Veranstaltung ist - aber andere Länder sehen das bis heute nicht so, und vor 60 Jahren wurde das auch in Deutschland anders bewertet.
Kann man allein an der Frage nach der Todesstrafe fest machen ob jemand ein "schlimmer Jurist" war? Man pickt sich hier eine Sache heraus, die nach heutigen, nach unseren Gesichtspunkten sicher absolut unappettitlich ist.
Ich weiß nicht, wie andere das sehen, aber ich persönlich mache das Problematische an der Figur Filbinger ganz klar NICHT daran fest, dass es damals Todesurteile gab. Dies liegt zum einen daran, dass ich selbst kein 100%iger Gegner der Todesstrafe bin und es auch heute unter ganz bestimmten und sehr eng umrissenen Umständen befürworten würde, dieses Strafmaß zur Verfügung zu haben und auch anwenden zu können. Zum zweiten ist es für mich nicht von Belang, welches Strafmaß Filbinger in den fraglichen Prozessen verlangt bzw. ausgeurteilt hat (was mit Blick auf Todesstrafen sicherlich etwas zynisch sein mag). Entscheidend ist für meine Einschätzung vielmehr die Tatsache, dass sich Filbinger überhaupt in diesem Amt befunden und an dieser Stelle für das Naziregime gearbeitet hat. Ob er nun jemanden nur ins Gefängnis brachte oder die Todesstrafe verlangte bzw. aussprach, ist für mich nebensächlich und hat insbesondere auf die ursprüngliche Frage - nämlich ob es hinnehmbar war, dass Filbinger durch Oettinger als Nazi-Gegner dargestellt wurde - nicht die geringste Auswirkung.
ZitatOriginal geschrieben von <registered>
Im Grunde haben wir es mit einem Totalversagen der "intellektuellen Eliten" dieser Zeit zu tun.
In der Tat - das kann man 100%ig unterschreiben...