Handy auf Arbeit gestohlen

  • Guten Abend TT


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen


    Das handy (samsung e 900) von einer freundin wurde heute auf arbeit gestohlen.
    Es ist auch nicht so,dass sie das irgendwie (z.b. in der pause) verloren hat.
    Denn als sie nach ihrem Handy schauen wollte,war das handy in ihrer tasche weg und die tasche war offen,obwohl sie es sonst immer zu hat.


    wir haben sofort beim netzanbieter angerufen und die karte sperren lassen
    ist es auch möglich das handy sperren zu lassen,so dass der / die Dieb/in das handy ,egal mit welcher karte,nicht nutzen kann?


    zum anderen: kann der arbeitgeber dafür in haftung genommen werden?
    denn bis heute wurden schon einige gegenstände der freundin gestohlen und der arbeitgeber hat nichts gezahlt



    ich hoffe auf eure hilfestellungen


    danke

  • Hallo!!!Es gibt viele Handies,wo du ein Sperrcode eingeben kannst.Damit kann der Dieb das Handy nicht mehr in Gebrauch.
    Ich würde erstmal den Arbeitgeber nachfragen.Der Arbeitgeber haftet dafür nicht meiner Meinung nach.

  • danke erstmal


    ich hab auch noch ein altes d500
    schaute gerade nach den sperrcodes nach


    ist das unter SICHERHEIT und dann PASSWORT ÄNDERN einstellbar?
    sozusagen 8x die null?
    dann selber ein PW eingeben?



    wenn ich den sperrcode eingebe,fragt er dann nach jedem SIM wechsel nach dem code?

  • Bei meinem Z500 muss ich jedesmal nach dem Einschalten erst den Code eingeben, auch wenn die richtige Karte drinliegt. Wobei so eine Sperre dem Dieb die Arbeit auch nur erschwert, da gibts auch Möglichkeiten die Abfrage wieder abzuschalten... Ist eben die Frage ob sich derjenige die Arbeit macht bzw. sich soweit damit auskennt.


    Aber grundsätzlich würd ich auch auf der Arbeit keinerlei Geräte irgendwo liegen lassen wo ich's nicht ständig im Blick habe, zumal wenn das eh nicht das erste Mal war... das der Arbeitgeber da irgendwas macht dürfte man wohl nicht erwarten.

  • Hallo Celine,


    eigentlich ist die netzseitige Sperre eines gestohlenen Handys technisch möglich; sie ist Teil der GSM-Spezifikationen. Nach der Verlustmeldung wird die Serien-, also IMEI-Nummer des Geräts in eine Sperrdatei eingetragen, so dass es sich, egal mit welcher Karte, nicht mehr einbuchen kann.


    Allerdings funktioniert das nur in der Theorie, da in Deutschland derzeit nur Vodafone diesen Dienst anbietet. So bleibt einem nur, die hier schon genannten geräteeigenen Sperrfunktionen zu nutzen.


    Was die Arbeitgeberhaftung angeht, da kann ich dir (bzw. der Freundin) keine Hoffnung machen. Er ist dafür nicht verantwortlich. Ganz im Gegenteil sogar: wäre es ein vom Arbeitgeber gestelltes Diensthandy gewesen, dann hätte sie unter Umständen den Schaden ersetzen müssen, da es sich womöglich um eine Verletzung der Sorgfaltspflicht handelt.


    Gruß
    Pooky

  • Re: Handy auf Arbeit gestohlen


    Zitat

    Original geschrieben von Celine zum anderen: kann der arbeitgeber dafür in haftung genommen werden?
    denn bis heute wurden schon einige gegenstände der freundin gestohlen und der arbeitgeber hat nichts gezahlt


    Nein.


    Das obliegt jedem selbst. Entweder sie sperrt Geldbeutel, Handy etc. in einen Spind oder in einen abschließbaren Schreibtisch oder muss die Dinge halt immer mit sich rumtragen wenn keine Möglichkeit gegeben ist was wegzusperren.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Hmm,


    gerade das E900 hat doch diese tolle Mobile-Tracker Funktion, war die wohl nicht eingeschaltet?


    Zur Info: Falls eine "fremde" Sim-Karte in das Handy eingelegt wird, sendet das Handy automatisch und völlig unbemerkt eine SMS mit IMEI und der Rufnummer der "fremden" Sim-Karte an bis zu 2 vorher festgelegte Rufnummern. Damit kann man dann zur Polizei etc. spazieren und die dann ihren Job machen lassen.


    Natürlich geht das ganze nur wenn die Funktion auch eingeschaltet ist.


    MfG Mc

  • Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass so ein "Schussel" wie Celine`s Freundin diese Funktion aktiviert hatte, geschweige denn gewusst hat, dass ihr Handy sowas kann!? :D

  • HAllo,


    Zitat

    zum anderen: kann der arbeitgeber dafür in haftung genommen werden?


    Nein, das ist nicht Sache des Arbeitgebers, die Privatsachen der Mitarbeiter zu schützen, daruf hat sie selber zu achten. Bei uns wird das alle Nase lang von der Personalabteilung rundgeschrieben, das mal wieder Notebooks, HAndy oder was auch immer geklaut wurde und die Mitarbeiter doch gefälligst auf Ihre Sachen aufpassen oder erst garnicht mitbringen sollen.
    Bei Firmennotebook oder -handys sieht das anders aus. Da hat der Mitarbeiter dafür zu sorgen, alle alle ihm zur Verfügung stehen Mittel nutzt, einen Diebstahl zu verhindern, macht er das nicht, kann er sogar zum Schadensersatz herangezogen werden.
    Bei uns passiert: Noteook auf dem Schreibtisch, Kensigton-Look nicht benutzt, Büro verlassen zu Pause, danach wars Notebook weg, Mitarbeiter durfte 50 % mitzahlen, weil er grob fahrlässig gehandelt hat. Er hätte das Notebook anketten können, oder einschliessen oder das Büro abschliessen.

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