Hilfe zu Arbeitsvertrag - dringend!

  • Hihi, da draussen, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen,


    meine Frau arbeit seit fast einem halben Jahr in einer Apotheke als PTA und bekam gestern einen neuen Arbeitsvertrag von ihrem Chef in die Hand gedrückt mit der Bemerkung, sie möge den bitte bis morgen (also heute!) unterschrieben wieder zurückbringen. Hat sie nicht, und das wird sie auch vorerst nicht tun. Nur hat sie auf der einen Seite eine Arbeitsvertrag mit unklaren neuen Angaben und Einschränkungen und auf der anderen einen quengelnden Chef im Kreuz...


    Die wichtigsten Änderungen:


    Der Arbeitsvertrag ist rückwirkend ab dem 1.12.2002 wirksam
    Der Arbeitgeber behält sich vor, das Weihnachtsgeld ohne Angabe von Gründen "zu widerrufen"
    Der Arbeitgeber behält sich vor, übertarifliche Zahlungen "zu widerrufen"
    und vor allem: Der neue Arbeitsvertrag ist ein Zeitarbeitsvertrag, der 12 Monate gültig ist :flop:



    Darf das der Arbeitgeber einfach so fordern?




    Was passier mit dem jetzt ausgezahlten Weihnachtsgeld, wenn sie den Vertrag unterschreibt? Muss das zurückgezahlt werden?



    Wie verändert sich der Kündigungsschutz bei einem Zeitarbeitsvertrag?



    Was passiert, wenn sie nicht unterschreibt?




    So, das wars erstmal, hoffentlich könnt ihr uns helfen :)



    Ein ziemlich :confused:
    ISCH

    [Nachtrag: Geschickterweise gibt er einer Kollegin nach der anderen den Vertrag und spielt nicht mit offenen Karten. Er macht das auf der "geheimen" Tour]

  • Achtung!


    Achtung, der Apotheker versucht es "auf die krumme Tour"...


    Was da abläuft fällt in die Rubrik "Änderungs-Kündigung"!


    Jetzt zu Deinen Fragen:


    1) "Darf das der Arbeitgeber einfach so fordern?"


    Fordern darf man alles, aber einen Anspruch auf Umsetzung (= Unterzeichnung des Vertrags durch Deine Frau) hat er nicht...


    2) "Was passier mit dem jetzt ausgezahlten Weihnachtsgeld, wenn sie den Vertrag unterschreibt? Muss das zurückgezahlt werden?"


    Wenn der neue Vertrag von Deiner Frau unterschrieben wird und das Weihnachtsgeld vor dem 01.12. ausgezahlt wurde passiert überhaupt nichts. Wird es jetzt (also mit dem Dezember Entgelt) überwiesen kann es - muss aber nicht - zurückgefordert werden...


    3) "Wie verändert sich der Kündigungsschutz bei einem Zeitarbeitsvertrag?"


    Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten weiter (das ist der Mindeststandart!), nach Ablauf der 12 Monate ist Deine Frau aber ohne Job! Ein Anrecht, einen Zeitvertrag zu verlängern besteht nicht! Er kann verlängert werden, muss aber nicht...


    4) "Was passiert, wenn sie nicht unterschreibt?"


    Das weiss nur der Apotheker selbst und der liebe Gott! Vielleicht probiert er es einfach aus und wenn es nicht klappt denkt er sich: naja, die leistet gute Arbeit also lassen wir es dabei. Er kann aber auch das bestehende Arbeitsverhältnis regulär kündigen...

  • Grundsätzlich sind Arbeitsverhältnisse schriftlich zu vereinbaren. Wenn dies bisher nicht der Fall war, dann ist dies nach zu holen. Dann ist allerdings auch der ursprüngliche Arbeitsbeginn als Vertragsbeginn einzusetzen.


    Wenn ein Arbeitsverhältnis "mündlich" oder "per Handschlag" unbefristet abgeschlossen wurde, kann dies später nicht einseitig in ein befristetes Arbeitsverhältnis geändert werden. Denn "normale" Arbeitsverträge müssen gekündigt werden - Zeitarbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Frist.


    Das mit dem Weihnachtsgeld ist schon etwas schwieriger zu beantworten. Gibt es in Deinem Fall Tarifverträge, die anzuwenden sind und etwas über Rückforderungsmöglichkeit aussagen. Ich vermute, die Rückforderung gilt nur den Fall eines Austritts (in der Regel vor dem 31. März des Folgejahres).


    Bei sonstigen übertariflichen/außertariflichen Zahlungen kann der Arbeitgeber zwar nicht rückfordern aber die künftige Zahlung solcher Leistungen widerrufen bzw. einstellen.

    juwies

  • Spannend wäre vor allem die Frage in was für einem Verhältnis sie voher gestanden hat.


    Was ein unbefristeter Vertrag oder auch zeitlich oder sachlich befristet?


    Wenn es unbefristet war dann ist es ein Fall der angesprochenen Änderungskündigung.


    Das muss sie nicht mitmachen riskiert dabei aber dann den Job komplett zu verlieren bzw. gekündigt zu werden.


    Ach ja und das übertarifliche Leistungen nach Gutdünken des AG vergeben werden ist überigens völlig normal und keine versteckte Gemeinheit...
    Schließlich ist es ja "über" dem Tarif...


    Gruß
    CH

  • juwies: Ja, sowas habe ich mir schon gedacht :(


    Der Arbeitsvertrag ist übrigens schriftlich verfasst worden und jetzt hat meine Frau einen neuen Vertrag bekommen, den sie auch wieder unterschreiben soll. Diese Linke Tour, wie Elefant schreibt finde ich übrigens auch ziemlich daneben. Eine nach der anderen soll wohl nen neuen Vertrag bekommen. Seit das meine Frau heute erzählt hat, ist die ganze Apotheke ausser Rand und Band :mad: :D



    ChickenHawk:


    Die wichtigsten Änderungen:
    ...
    und vor allem: Der neue Arbeitsvertrag ist ein Zeitarbeitsvertrag, der 12 Monate gültig ist


    Der alte war nicht befristet und übertarifliche Zahlungen sind beim Berufsbild des/der PTA völlig an der Tagesordnung...

  • ISCH,
    mein Rat: Keinen neuen Vertrag unterschreiben, wenn er schlechtere Bedingungen aufweist, als der bisherige.
    Wenn der Arbeitgeber unbedingt einseitig einen neuen durchsetzen will, dann soll er das über eine Änderungskündung tun.

    juwies

  • Zitat

    Original geschrieben von juwies
    Grundsätzlich sind Arbeitsverhältnisse schriftlich zu vereinbaren. Wenn dies bisher nicht der Fall war, dann ist dies nach zu holen. Dann ist allerdings auch der ursprüngliche Arbeitsbeginn als Vertragsbeginn einzusetzen....


    Alles richtig, aber bitte nicht damit verwechseln, dass ein Arbeitsvertrag unbedingt schriftlich sein muss.
    Wird ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen, so hat der Arbeitgeber dir Pflicht die wesentlichen Bestandteile (Tätigkeit, Geld, etc.) des Vertrages innerhalb einer Frist (4 Wochen?) schriftlich fest zu halten.


    Vertragsbeginn ist immer dann, wann die Tätigkeit aufgenommen wurde.


    Das nur BTW.


    ----


    Wenn sie nicht den neuen Vertrag unterschreibt bleibt ganz einfach der alte Vertrag gültig.
    Und sowas von heute auf morgen zu fordern ist sowieso keine feine Art.:flop:


    Zum Thema Weihnachtsgeld.
    Generell muss das der Arbeitgeber nicht zahlen.
    Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn es im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist oder wenn man schon X-Mal es bekommen hat (da gibt es so eine Art Gewohnheitsrecht).


    Tipp: Nicht unterschreiben und erstmal abwarten. Wenn keiner unterschreibt wäre es natürlich am Besten.


    Grüße SpeedTriple

  • Zitat

    Original geschrieben von juwies
    Grundsätzlich sind Arbeitsverhältnisse schriftlich zu vereinbaren.


    Wo steht das?
    Grundsätzlich sollten Arbeitsverhältnisse im Interesse beider Parteien schriftlich vereinbart werden. ;)


    @ ISCH:
    Wie oben schon geschrieben, handelt es sich hierbei genau genommen um eine Änderungskündigung, die ausgesprochen wird. IMHO sollte diese aber auch entsprechend deklariert werden, um derartige Gültigkeit zu erlangen.
    Ob ein neuer Arbeitsvertrag rechtlich einer Änderungskündigung entspricht, vermag ich nicht zu beurteilen. Unterschreiben sollte man ihn keinesfalls.


    Dieser kann zugestimmt werden - oder eben auch nicht. Dann jedoch gilt die Kündigung als ausgesprochen.
    Bei Annahme einer Änderungskündigung ändert sich das Arbeitsverhältnis.
    Dritte Möglichkeit ist, eine Änderungskündigung unter Vorbehalt anzunehmen und dagegen vorzugehen.
    In diesem Fall würde ich dringend raten, einen Anwalt hinzuzuziehen.


    Ob man allerdings bei einem Arbeitgeber noch glücklich wird, gegen den man mit rechtlichen Schritten vorgegangen ist, steht auf einem anderen Blatt. :rolleyes:
    Aber man sollte sich als Arbeitnehmer nicht alles gefallen lassen, sondern sein Recht notfalls einklagen.


    Ab zum Anwalt und vom Fachmann beraten lassen, sofern Arbeitsrechtsschutzversicherung vorhanden ist. Diese übernimmt die Kosten bis auf den in der Regel geringen Selbstbehalt.

  • genau, sie unterschreibt auch nichts. Das habe ich sie unterschreiben lassen (:D)


    Geködert hat er bis jetzt erst eine Kollegin von ihr, die das ganze stillschweigend unterschrieben und wieder abgegeben hat. Meine Frau habe ich erstmal geimpft, nichts zu unternehmen, zumal es ja (falls es wirklich hart auf hart kommt) seine Sache ist, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, das dann ja wiederum Auswirkungen auf die Zahlung des Arbeitslosengeld hat. Naja, so weit muss es aber wirklich nicht kommen. Ich bedanke mich für eure Antworten! :top:

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