Gebrauchtwagenkauf - danach!

  • Hallo zusammen!


    Hoffentlich habt ihr noch nicht genug von Kaufverträgen und Gewährleistung. Aber ich glaube ich bekomme da ein Problem und hoffe von Euch ein paar Tips oder Ratschläge zu bekommen. Zur Sache: Vor etwa 3 Wochen haben wir zu zweit einen Kleinwagen für meine Freundin gekauft. Einen 8 Jahre alten Mazda121, der mit dem elektr. Faltschiebedach, das "Ei". Ein schnuckliges kleines Ding. Genau richtig. Sieht schön aus. Neuen TÜV hat er nicht, da der Verkäufer, ein Privatmann, meinte, er bekäme nächstes Jahr ohne Probleme nochmal die Plakette.
    Im Kaufvertrag sieht keine besonderen Eigenschaften zugesichert.
    So nach eineinhalb, zwei Wochen, fängt es an zu rasseln und zu pfeifen.
    Ein Kumpel meinte, das könnte er mal auf der Bühne begutachten. (Jaja, das hätten wir auch vor dem Kauf machen sollen, das werfe ich mir schon die ganze Zeit vor) Gesagt, getan. Mit Schrecken mussten wir feststellen, dass die komplette Bremsanlage an den Vorderrädern marode ist. Bremssättel, -scheiben und -beläge. Na super. Ich Doofkopp hätte das doch auch sehen können. Nee, ich hab nämlich keine Ahnung von Technik, zumindest Autotechnik und hab auch keinen Freak mitgenommen. Also, Bremsen am A**** find ich schon ne Sauerei. Der Werkstattmeister, also ein richtiger Meister, meinte, das Fahrzeug sei fahruntüchtig und dürfe auf keinen Fall mehr bewegt werden. Ein Rad liess sich von Hand gar nicht mehr drehen. Vielleicht hilft das bei der Beschreibung. Und TÜV hätte der vor drei Wochen niemals bekommen, das passiert nämlich nicht von heute auf morgen und ausserdem muss der Wagen ziemlich lange im oder am Wasser gestanden haben, dem Rost (an der Bremsanlage) nach zu urteilen, meinte der Meister. Bei den Verkaufsverhandlungen hab ich nach Motor, Zahnriemen, Reifen und Bremsen nachgefragt und der Verkäufer sagte uns, es sei alles in Ordnung.


    Ich verlange keine Rechtsberatung, ich dachte nur, ihr könntet mir ein paar
    Tips geben, wie ich jetzt handeln soll, bzw. über ähnliche Fälle berichten.
    Mir schwebt vor, zum Anwalt zu gehen (Beratungsgespräch übern ADAC), ein Gutachten erstellen lassen und den Verkäufer evtl. mal anschreiben.
    Meint ihr das macht Sinn?


    Viele Grüsse (und schuldschung für den langen Text)
    CV89 (<-- mein neues Auto!)


    (in einem "anderen" Forum war ich als berserk angemeldet)

  • Ciao,


    ich denke mal wenn jemand sagt sieht ok aus, lässt das viel Spielraum! Es kommt also aufs Papier an was ihr habt! Wo ich sagen würde ein Auto ist TOP, will ich nicht wissen was das Auto alles hat! Als Laie sieht man halt oft die Optik, und beurteilt danach.
    Ich will mein Auto auch verkaufen, ist auch so ne Gurke, wo der TÜV jetzt ansteht, und ich werde auch angemailt mit Fragen: Meinst du der schafft den TÜV? Und ich würde sagen ja, aber ich und meine Augen sind kein TÜV!
    Also mit den Zusagen von ihm kann man wohl nix anfangen glaube ich!
    Aber ein Gespräch mit den gelben Engel, kann bestimmt nicht Schaden. Und wenn der Verkäufer symphatisch war, würde ich da auch mal anrufen! Jedoch nicht zu viel davon versprechen!


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Hallo,


    dies ist auf jeden Fall ein schwieriger Fall.
    Wenn der Verkäufer wirklich nicht davon wusste, also ein Laie im Bezug auf Auto ist, kann man ihm nur schwer vorwürfe im Bezug auf den technischen Zustand des Fahrzeuges machen!
    Was aber seltsam ist, dass die Bremsanlage nach 8 Jahren hinüber ist und das der Werkstattmeister die Bemerkung gemacht hat, dass das Auto im oder am Wasser recht lange gestanden haben muss.
    Dies würde ich auf jeden Fall mal selbst beim Verkäufer nachfragen, ob sowas bekannt ist.
    Dann meine Frage:
    wurde irgendwas im Kaufvertrag vermerkt, wie Zustand oder Defekte?


    Thorsten


  • Danke schonmal.


    Im Kaufvertrag war nix besonderes geregelt. Das ist so ein Standradteil, dass er sich runtergeladen hat und da ist nur angekreuzt, dass der Originalmotor drin ist und das Fahrzeug keine Unfallschäden hat. Und dann noch diese Standardformel "Ausschluss jeglicher Gewährleistung".


    Und anrufen bei dem Typen (der eigentlich ganz sympathisch war) wollt ich auch schon. Nur dachte ich, ich informier mich mal vorher über die rechtliche Seite. Dann verläuft so ein Gespräch vielleicht etwas sachlicher.


    ciao

  • Dann will ich auch mal:


    Du willst keine Rechtsberatung und das ist auch gut so ;-)


    Aber so wie ich die Sache sehe:


    Seit der Schuldrechtsmodernisierung (seit 01.01.02) gilt auch eine Gewährleistung für die Verkäufe von Privatpersonen.
    Zwar kann man diese im privaten Bereich einschränken jedoch nicht mit dem Satz "Auschluss jeder Gewährleistung" vom Tisch wischen.


    Wenn ich das richtig rausgelesen habe seid ihr beim Kauf zu zweit gewesen d.h. Du hast einen Zeugen für die Aussage des Verkäufers das Motor Bremsen etc. in Ordnung sind.


    Damit bist Du (mit Einschränkungen) gut dran, da es nicht Aussage gegen Aussage steht. (Schriftliche Fixierungen sind natürlich sicherer)


    Sofern Du im ADAC bist würde ich ruhig mal mit denen Kontak aufnehmen schließlich kennen die sich da am besten aus.


    Ansonsten evtl. erstmal sachlich mit dem Verkäufer reden und sehen was dabei rumkommt.


    Viel Glück


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Seit der Schuldrechtsmodernisierung (seit 01.01.02) gilt auch eine Gewährleistung für die Verkäufe von Privatpersonen.


    Das war auch nach altem Recht schon so ...


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Zwar kann man diese im privaten Bereich einschränken jedoch nicht mit dem Satz "Auschluss jeder Gewährleistung" vom Tisch wischen.


    Aus der Kommentierung von Jauernig / Vollkommer (7. A.) zu § 476 BGB:

    Zitat


    Dagegen bedeutet "wie besichtigt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" beim Gebrauchtwagenkauf Haftungsausschluß für alle (auch verborgene) Mängel ...

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd


    Das war auch nach altem Recht schon so ...


    Jein die Fristen und der Umfang wurden durch die Reform um einiges verschärft...

    Zitat


    Aus der Kommentierung von Jauernig / Vollkommer (7. A.) zu § 476 BGB:

    Zitat


    Stimmt schon aber es steht im Kaufvertrag nichts von "Wie besichtigt" sondern lediglich ein "Alles ausgeschlossen" und das ist immer unwirksam...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Jein die Fristen und der Umfang wurden durch die Reform um einiges verschärft...


    Das mag schon stimmen. Davon hattest Du aber nichts geschrieben (sondern: "Seit .. gilt ...").


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Stimmt schon aber es steht im Kaufvertrag nichts von "Wie besichtigt" sondern lediglich ein "Alles ausgeschlossen" und das ist immer unwirksam...


    Würde ich gerne im Palandt nachlesen. Mache ich vielleicht morgen. Lt. Jauernig, den ich hier habe, sind allerdings selbst Klauseln wie "Kauf in Bausch und Bogen" oder "wie es steht und liegt" zulässig.


    Gerade gefunden:
    => http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r32.html


    Also vielleicht doch eine wirksame Klausel?

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd


    Das mag schon stimmen. Davon hattest Du aber nichts geschrieben (sondern: "Seit .. gilt ...").


    Ok wenn schon juristisch dann auch richtig... war eine mehrdeutige Aussage...


    Zitat


    Würde ich gerne im Palandt nachlesen. Mache ich vielleicht morgen. Lt. Jauernig, den ich hier habe, sind allerdings selbst Klauseln wie "Kauf in Bausch und Bogen" oder "wie es steht und liegt" zulässig.


    Gerade gefunden:
    => http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r32.html


    Also vielleicht doch eine wirksame Klausel?

    Zitat


    Nein da Fahrlässigkeit und Vorsatz grundsätzlich nie ausgeschlossen werden dürfen und gemäß dem Grundsatz der geltungserhaltenden Reduktion dürfte das hier nicht klappen


    Ch

  • ChickenHawk, ashd:


    Vielleicht sollte ich mal den Abschnitt aus dem Kaufvertrag zitieren. Er lautet:
    "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Fahrzeugmängel. Das Fahrzeug ist gebraucht. Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht. Das Fahrzeug wird in dem Zustand verkauft, wie es sich nach der Probefahrt und der Besichtigung ergibt. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer die oben beschriebenen Eigenschaften zugesichert hat."


    Ok, das hätte ich vielleicht schon früher schreiben sollen. Aber ist der Verkäufer damit aus allem raus? Kann ich mir nicht vorstellen. (Was aber auch nix zu sagen hat)


    gruss

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