Hallo,
mal wieder das leidige Thema Eplus/AGB/Kündigung.
Ich bin Eplus Altkunde, habe am 06.05.2000 meinen Antrag gestellt und wurde am 06.06.2000 aktiviert. Mein Vertrag läuft aktuell bis 06.06.2007 laut Eplus-OnlineService.
Ich habe seit 2000 mein Nokia 6150 (ist halt unkaputtbar) und meinen Time&More 20! Hab nie was verändert, hab nie die Treueangebote wahrgenommen. Nun hab ich mal die aktuellen Treueangebote angeschaut und dachte so ein Sony K800i und der neue Zehnsation Tarif oder Time&More 50 wären schon nett (Nokia 7390 gibt’s ja nicht bei Eplus). Dann war ich im Laden. Und natürlich was das Ergebnis, dass ich höchstens genau wie ein Neukunde behandelt werde oder noch schlechter. Ich steige bei Zehnsation mit 25Euro Wechselgebühr ein und müsste ein neues Handy mit monatlichem Zuschlag bezahlen. Wie ein Neukunde. Mein Treuevorteil wäre einfach weg? Ich kann also alternativ nur ein Treueangebot wählen und in meinem teuren Uralttarif bleiben. Und die Treueangebotspreise für Handys hauen einen nicht um. Also bleibt wohl nur die Kündigung. Da kommt meine Frage:
Gelten für mich die 2000er AGB mit 1 monatiger Kündigungsfrist oder die neuen AGB mit 3 monatiger Kündigungsfrist. Zum einen habe ich ja am Vertrag nie was verändert, nix neues unterschrieben. Immer noch selber Tarif und selbes Handy. Daher müsste noch die einmonats-Frist gelten. Aber seit Ablauf der ursprünglichen 24 Monate Laufzeit hat sich der Vertrag ja schon oft automatisch „verlängert“. Werden bei dieser „automatischen Verlängerung“ die dann, zu diesem Zeitpunkt, aktuellen AGB automatisch Vertragbestandteil (wenn ich nicht widerrufe)? Dann würden ja die aktuellen, schlechteren AGB jetzt gelten. Vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk
P.S. Tolles Forum hier!