Der o2 Barring im T-Mobile Netz Thread.

  • Krankenhaus und viel Zeit


    Moin!
    Ich hatte im Krankenhaus viel Zeit und habe den Focus studiert.


    Überschrift mit Bild:
    Can,t do O2
    Handy -Kunden im Funkloch


    O2 rechnet mit Umstellungsschwierigkeiten beim Mobilfunknetz.
    Das Münchener Telefonunternehmen wird zum Jahrenwechsel zahlreiche
    Handy-Masten des Wettbewerbers T-Mobile nicht mehr- wie seit 1999- mitnutzen.
    Daher kann es in ländlichen Gebieten Ostdeutschlands und Nordbayerns zu kurzen oder auch kompletten Empfangsstörungen kommen.
    Dort baut O2 ein neues, verändertes Netz auf.Focus liegt eine Liste mit 430 Postleitzahlbezirken von "A" wie Marnsdorf bis "Z" wie Zimmernsupra vor, in denen Kunden
    ausgerechnet zu den Feiertagen im Funkloch sitzen könnten. Auch die Stadt Fulda ist betroffen. Rein rechnerisch geht es um insgesamt 60000 O2-Nutzer. Das unternehmen
    selbst spricht von nur "wenigen tausend Kunden an ihrem Wohnort".
    Der Mobilfunker verspricht, die Verträge dieser Kunden auf Wunsch zu Stornieren.



    Wer gerne einen Link habe möchte kann dieser per PN oder E-Mail bekommen.
    ;)


    Ein schönes Weihnachtsfest wünscht
    gogo65

  • Re: Krankenhaus und viel Zeit


    Zitat

    Original geschrieben von gogo65
    Dort baut O2 ein neues, verändertes Netz auf.Focus liegt eine Liste mit 430 Postleitzahlbezirken von "A" wie Marnsdorf bis "Z" wie Zimmernsupra vor, in denen Kunden
    ausgerechnet zu den Feiertagen im Funkloch sitzen könnten. Auch die Stadt Fulda ist betroffen.


    Weiss jemand, wie es mit der ICE Hochgeschwindigkeitsstrecke Hannover-Göttingen-Kassel-Fulda aussieht ? Vor einiger Zeit war da ja noch Roaming möglich ...

  • Zitat

    Original geschrieben von 16_LE
    Weiß jemand, seit wann das D1-Roaming nicht mehr in den AGB von o2 steht und damit kein Vertragsbestandteil mehr ist?


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3422042#post3422042 (spätestens zum Juni 2008)


    Zitat

    Verträgen, bei denen das Barring noch Vertragsbruch wäre?


    Das D1-Sperren an sich ist ja noch keine Vertragsverletzung. Nur wenn es dann keine o2-eigene Netzversorgung gibt, scheint mir das gegeben.


    Der alte AGB-Passus:

  • ... und der nächste Punkt ist dann wiederum die Versorgun - was gilt als o2-versorgt? Outdoor? Indoor? Indoor Stockwerk? Da wird es schwierig eine genrelle Aussage zu treffen - wird wohl immer auf den Einzelfall ankommen - sollte es zur gerichtlichen Entscheidung kommen. Allemal interessant wäre es aber...

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Das D1-Sperren an sich ist ja noch keine Vertragsverletzung. Nur wenn es dann keine o2-eigene Netzversorgung gibt, scheint mir das gegeben.


    Ja, natürlich.
    Macht o2 denn einen Unterschied bei betroffenen Kunden, ob der Vertrag mit oder ohne D1-Roaming besteht, ob sie nun wie kündigen können bzw. die GG erlassen?

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    ... und der nächste Punkt ist dann wiederum die Versorgun - was gilt als o2-versorgt? Outdoor? Indoor? Indoor Stockwerk? Da wird es schwierig eine genrelle Aussage zu treffen - wird wohl immer auf den Einzelfall ankommen - sollte es zur gerichtlichen Entscheidung kommen. Allemal interessant wäre es aber...


    Gibt es diesbezüglich überhaupt Gerichtsurteile? Ich meine solche, die mindestens von einem Landgericht gesprochen wurden.


    Lässt o2 die besonders engagierten (sprich hartnäckigen) betroffenen Kunden "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" aus dem Vertrag?

  • Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Lässt o2 die besonders engagierten (sprich hartnäckigen) betroffenen Kunden "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" aus dem Vertrag?


    ja, allerdings ist der Passus "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" dem Wort "Kulanzentscheidung" gewichen - so zumindest bei mir. Ich habe 2 detaillierte Schreiben und ein kürzeres (das letzte) raus, zudem noch die vorbeugende fristgerechte Kündigung für den Fall, dass ich gerichtlich verliere. Zusage der RS-Versicherung hatte ich schon.

  • also bei mir ohne androhung von Rechtsmitteln am 17.12.08 gekündigt und am 19.12.08 positiove Antwort (Kulanz) erhalten. Soll nun die Hardware die ich nicht habe zurückschicken - habe das klargestellt und nun ist mein vertrag zum 31.12.08 geschlossen.


    DL

  • Zitat

    Original geschrieben von DL10
    also bei mir ohne androhung von Rechtsmitteln am 17.12.08 gekündigt und am 19.12.08 positiove Antwort (Kulanz) erhalten. Soll nun die Hardware die ich nicht habe zurückschicken - habe das klargestellt und nun ist mein vertrag zum 31.12.08 geschlossen.


    Bei mir identisch, wirklich gedroht habe ich nicht, ich habe nur die Einzugsermächtigung widerrufen und klargestellt, dass ich nicht zahlen werde und es in dem Falle auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lasse - sollte o2 mahnen und letztendlich klagen. Dazu waren aber schon 2 sachliche, aber härtere, Schreiben nötig. Beim ersten stand was der Schwachsinn von athmosphärische Störungen, oder so ähnlich, beim zweiten dann schon genauer - aber die o2-Menschen waren da dem Lesen nicht mächtig. Wenns komplett durch ist kann ich den Schriftverkehr auszugsweise reinstellen - wenns ausdrücklich gewünscht wird.


    Das mit der Hardware - die ich auch nicht habe - stand bei mir auch so drin. Werde dies noch schriftlich an o2 schicken - und dann sehen wir mal, ob der Verein zu seinem Wort steht.

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