Frage zum Gehalt und zur Tätigkeit

  • Hallo an alle,


    hoffe,dass die Überschrift gelungen ist.Ich arbeite im Moment zum ersten Mal Vollzeit.Das heisst ein Monat lang Montags bis Samstags von 6-14 Uhr.Der Stundenlohn der Zeitarbeitsfirma beträgt 7,38 Euro brutto.Ich bin Student und meine Steuerklasse ist I.So weit so gut.
    Da ich noch nie Vollzeit gearbeitet habe,kann ich mir nicht ausrechnen,wie viel Geld ich am Ende bekomme.Ich weiss nicht,was abgezogen wird und was mir am Ende netto übrigbleibt.Kann man das irgendwie ausrechnen?


    Meine Arbeit sieht so aus,dass ich Akten von Siemens-Mobile vorbereite.Das heisst,Büroklammern und Tacker raus.Danach wird das ganze gescannt und wieder eingeheftet.Ich frage mich,wieso die das machen?


    Hat einer eine Idee?

  • Kommt drauf an, was Deine Zeitarbeitsfirma fürn Tarifvertrag hat.
    7,38 hört sich jetzt für mich nach E1 vom BZA an.
    BZA sieht eine Monatliche Arbeitszeit von 151,67 Stunden an, wenn Du den ganzen Monat arbeitest, der Rest geht ins Gleitzeitkonto (oder von diesem weg, je nach dem).
    Arbeitest Du keinen ganzen Monat (also min. 1 Tag Krank, Urlaub, oder sonst was) gehts Anzahl der gearbeiteten Tage x 7 Std.


    Ergo: 151,76 x 7,38 ist Dein Brutto.


    Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung und Steuern weg, dann bist Du bei grob genommenen 40+%, die Dir bei St.Kl. 1 abgezogen werden.


    Gibt aber Online Brutto-/Nettolohn Rechner - musst mal googeln, da gibts einiges...


    Grüße
    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Zitat

    Original geschrieben von virus-k
    Beim Brutto-Netto-Rechner konnte ich nichts als Student eingeben.Als Student müssten ein paar Abgaben wegfallen glaube ich.


    Welche sollen das sein?

  • Als Student zahlt man nur die Rentenversicherung und die auch nicht voll, alle anderen SV Abgaben fallen weg. Gilt allerdings nur bis zu 20 Std./Woche.

  • Ich habe von einem jährlichen Freibetrag gehört,wenn man als Student den Freibetrag nicht übersteigt,müsse man keine Rentenversicherung (glaube ich) zahlen.Bei der Zeitarbeitsfirma hat man mir gesagt,dass nur Abgaben für die Pflegeversicherung anfallen werden.

  • Das gilt nur für Studentische Aushilfskräfte und/oder geringfügig Beschäftigte.
    Freibetrag kannste beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen, es sei denn, Du hast nen auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrag, der monatlich anzusetzen ist.

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  • Re: Frage zum Gehalt und zur Tätigkeit


    Zitat

    Original geschrieben von virus-k
    [...]
    Ich frage mich,wieso die das machen?


    Hat einer eine Idee?


    Sog. elektronische Akte.

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