Frage zum Gehalt und zur Tätigkeit

  • Wenn Du den ganzen Monat arbeitest, sollten so um die 850-900 netto rauskommen.


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Zitat

    Original geschrieben von virus-k
    Ich habe von einem jährlichen Freibetrag gehört,wenn man als Student den Freibetrag nicht übersteigt,müsse man keine Rentenversicherung (glaube ich) zahlen.Bei der Zeitarbeitsfirma hat man mir gesagt,dass nur Abgaben für die Pflegeversicherung anfallen werden.


    Du musst in dem Moment keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, in dem du als ordentlicher Student ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvierst. Wenn du also nur was dazuverdienen möchtest, ohne, dass das Praktikum irgendwie in der Prüfungsordnung enthalten ist, bist du ganz normal versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Die normalen Grenzen der Versicherungsfreiheit (unter 400,01 EUR Verdienst oder auf max 2 Monate/50 Arbeitstage im Jahr begrenzt) und der Gleitzonenregelung (400,01 - 800 EUR) gelten in diesem Fall also auch für dich.


    § 5 Abs. 3 SGB VI
    "Versicherungsfrei sind Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachhochschule oder Hochschule ein Praktikum ableisten, das in ihrer Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist."

  • Habe selber in den letzten Semesterferien als Werkstudent für einen Monat gearbeitet, und hatte überhaupt keine Abgaben. Lediglich die Lohnsteuer wurde mir abgezogen, welche ich jetzt im Zuge einer Einkommenssteuererklärung wieder zu 100% zurückerhalte.


    Wieso übst du eigentlich keine befristete Tätigkeit als Werkstudent aus?
    Und diese Jobs werden (hier in Bayern zumindest) mit minimum 10€ in der Stunde auch recht gut bezahlt. Da kannst du durchaus auf 2000 - 3000€ im Monat kommen. Zeitarbeitsfirmen sind ja bekannt dafür, das sehr wenig gezahlt wird.

  • Hallo,


    Zitat

    Ich frage mich,wieso die das machen?


    Langzeitarchivierung nennt sich das ganze, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Form spielt dabei keine Rolle, nur müssen die Unterlagen in z.b. 10 Jahren noch lesbar sein und gescannte Dokumente auf Tape zu sicher koste weniger Platz als die im Keller zu stappeln.

  • Kommt auch drauf an wie alt die Sachen sind. In der Regel wird es so gehandhabt, dass "aktuelle" Vorgänge also Sachen von bis zu drei Jahren irgendwo im direkten Zugriff gelagert werden, alles was zwischen 3-10 Jahren ist kommt in den Keller oder auf den Dachboden (oder falls damals noch nicht geschehen in die Verfilmung.)


    Neuere Vorgänge werden von größeren Unternehmen seit einiger Zeit auch gern direkt beim Erhalt verfilmt.

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