Falschparker=> Strafzettel nicht bezahlen

  • Zitat

    Original geschrieben von Metty
    Aber ich denke eine Gesellschaft funktioniert nur dann, wenn man Regeln ständig hinterfragt.


    Dagegen spricht ja auch nichts. Aber wenn jeder meint, nur die Regeln befolgen zu müssen, die ihm in den Kram passen, dann läufts irgendwann aus dem Ruder. Regeln gibt es, wenn ich sie kenne und breche, dann muss ich halt mit den Konsequenzen leben und basta.


    Aber grade in einer Verkehrssituation immer wieder dieses Thema Abzocker / böser Staat / totalitärer Staat...es wundert mich. Bei kaum einem Thema schlagen die Emotionen so hoch, wie beim eigenen Auto und den "Rechten" und "Regeln", die das Autofahren so mit sich bringt.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Deutschland ist halt eine Autofahrernation...
    Bei den Franzosen wäre es wahrscheinlich so, wenn die Regierung dort versuchen würde beim Wein die Bürger auszunehmen, bei den Amis sind es ihre Waffen, die Skandinavier umgehen beim Schnaps mal gern Gesetze usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    (...)
    Aber grade in einer Verkehrssituation immer wieder dieses Thema Abzocker / böser Staat / totalitärer Staat...es wundert mich. Bei kaum einem Thema schlagen die Emotionen so hoch, wie beim eigenen Auto und den "Rechten" und "Regeln", die das Autofahren so mit sich bringt.


    Ja, die Emotionen schlagen da hoch.
    Allerdings bin ich auch der Meinung, das es Regeln gibt, die teilweise keiner versteht und auch keinen Sinn machen. Und genau solche Regeln bieten der Polizei die Möglichkeit, Ihre Kassen zu füllen.
    Sei es ein Blitzkasten in einem 60er-Bereich zwischen zwei Dörfer, wo links und rechts nur eine Weide ist oder aber auch unnötiges verlangsamen des Verkehrs.


    Sicher gibt es sinnvolle Regeln, das steht ausser Frage, aber teilweise sind sie halt mehr als fraglich. Und meines Erachtens muss nicht alles was "Vater Staat" macht, auch brav eingehalten werden, wo würden wir da hinkommen? Eine gewisse Kritik schadet nie, sei es des Staates oder eine eigene Entscheidung - durch Kritik können wir uns entwickeln. Wenn wir immer nur brav das tun, was uns gesagt wird, bleiben wir doch stehen.
    Ich will jetzt keinesfalls sagen, dass man sich gegen den Staat oder Vorgesetzte richten soll, aber unter Umständen hilft Kritik allen, denn der, der den Fehler macht, bemerkt dies manchmal gar nicht mehr...


    Natürlich sollte man auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen, wenn man erwischt wird. Da fährt man halt mal ausserorts 100 anstelle von 80, zahlt CHF 260.-, tja, kann passieren. Parkiert man halt zu lange um keine Parkkarte lösten zu müssen, kassiert mal eine Parkbusse für CHF 40.-, tja - kommt unterm Strich wahrscheinlich eh noch billiger...
    Da muss man dann wirklich nicht motzen wenn man das Risiko wissentlich eingegangen ist - das kann ich dann nicht ab.
    Man sollte sich sein Tun aber immer überlegen, natürlich fährt man vor einer Schule nicht mit überhöhter Geschwindigkeit durch oder man parkiert nicht vor einer Ein- / Ausfahrt.
    Übrigens - da kommt mir gleich noch etwas in den Sinn: Wenn man mit einem normalen Auto (Audi A4-Grösse) auf einem für Smart gekennzeichneten Parkplatz (also einem kürzeren) parkiert aber alle vier Räder des Autos auf den Parkplatz kriegt, kann man da bestraft werden?

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  • gegen Kritik habe ich ja auch nichts. Wenn jemand meint, überdies die Regeln brechen zu müssen, bitte. Aber dieses Rumgeweine hinterher, das stört mich massiv. Ich weiß, was passiert, wenn ich eine Regel breche. Und das weiß ich vorher. Also kann ich mir überlegen, sie zu brechen oder es sein lassen.


    Kritik an sich ist überdies sehr notwenig, aber konstruktiv eingebracht wird sie mehr Bezwecken als einfach falsch zu parken. ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Wie sieht das eigentlich mit den Knöllchen aus?


    Wo und wie kann man Parken und bekommt ggf ein Knöllchen?



    Wann und wo wird man abgeschleppt?

    Signatur wieder da! Oder fehlt sie doch?

  • Beim Entfernen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge kommt es darauf an, ob das Kraftfahrzeug auf öffentlichem oder privatem Grund und Boden steht. Wer öffentlichen Verkehrsraum verkehrswidrig zum Parken benutzt, muss beispielsweise im Halteverbot, bei gekennzeichneten Behindertenparkflächen, auf Zebrastreifen, bei Anwohnerparkplätzen oder abgelaufenen Parkuhren damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. In Schleswig-Holstein z. B. wird meistens in folgenden Fällen abgeschleppt:


    1. Parken auf einem Behindertenplatz. In Fällen, in denen ein Parkplatz für einen bestimmten Schwerbehinderten reserviert wurde (durch ein spezielles Zusatzschild gekennzeichnet), werden alle anderen Fahrzeuge, auch von anderen Schwerbehinderten, abgeschleppt.
    2. Parken an Stellen, an der der Straßenverkehr behindert wird, z. B. auch, wenn Fußgänger, Radfahrer usw. auf die Straße ausweichen müssen.
    3. Parken vor Ein-/Ausfahrten von Grundstücken, Garagen, Höfen, Krankenhäusern, der Feuerwehr, Tiefgaragen usw., wenn jemand die Einfahrten befahren oder verlassen will
    4. Zuparken von anderen Pkws in zweiter Reihe auf der Straße oder in dritter Reihe auf großen Parkplätzen außerhalb der Fahrbahnmarkierungen.
    5. Parken in mobilen Halteverbotszonen, die z. B. für Bauarbeiten oder Umzüge eingerichtet wurden, nach deren Einrichtung
    6. Parken in einer gekennzeichneten Ladezone eines Geschäftes, wenn ein Zulieferer dort entladen will,
    7. Parken in Zufahrten von Feuerwehr und Rettungsdiensten,
    8. Zur Eigentumssicherung oder wenn der Fahrer bzw. der Pkw nicht mehr verkehrstauglich ist, und es keine andere Möglichkeit des Entfernens des Fahrzeuges gibt.



    http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen

  • moin moin,...


    kommt ja auch darauf an, wer denn nun Adressat des Knöllchens ist. ;)
    Zumeist wird ja bei Parkverstößen ja der Halter angeschrieben, mit der Bitte, falls er nicht der verantwortliche Fahrzeugführer war, diesen zu benennen. Denn der Parkverstoß wird ja auch vom Fahrzeugführer begangen... nicht zwangsläufig vom Halter.


    Teilt nun der Halter mit, dass er nicht der verantwortliche Fahrzeugführer war, kann gegen ihn in sofern keine Geldbuße verhängt werden. :)


    Wenn darauf hin das Verfahren eingestellt wird, bekommt der Halter zumeist die entsprechenden Kosten auferlegt . Diese dürften so knapp um 20,- Euro liegen. Bei einem (Park-)Verstoß (Vorwurf nur ggü. Fahrzeugführer) über 20,- Euro also eine Überlegung wert... .


    Die Androhung eines Fahrtenbuches halte ich mal bei einem solchen Verstoß für nicht verhältnismäßig... .


    Gruesse vom KURTi


  • Stand der Dinge bis heute:


    Ich habe weder eine Einladung vom Gericht, noch ist ein Mahnverfahren gegen mich eingeleitet worden! Wenn es so bleibt, dann werde es tatsächlich stimmen, dass viele Behörden den finanziellen Aufwand scheuen und solche kleine "Delikte" ignorieren.




    BöseSchwarzeKiste, heute gesehen! ;)

    "Wenn irgendwo zwischen zwei Mächten ein noch so harmlos aussehender Pakt geschlossen wird, muß man sich sofort fragen, wer hier umgebracht werden soll." Otto Fürst von Bismarck

  • Zitat

    Original geschrieben von User_handy
    BöseSchwarzeKiste, heute gesehen! ;)


    Ist das nicht in MA vorm A3-Hörsaal?

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