Ich müsste Speedtriple zustimmen. Weiß dass, weil ein Kumpel Probleme hatte seine t-online email von unterwegs (handy) abzurufen, weil seine Partnerin daheim eingewählt war.
Alternative ist (wenn man sowieso das bezahlen in Kauf nimmt) eine Mitbenutzerkennung einzurichten/nutzen. (die letzten vier ziffern halt).
Selbst wenn es ginge, wäre es natürlich verboten.
Im übrigen hat die c't mal ein special darüber gebracht, dass man (damals zumindest) mit t-dsl zugangsdaten von überall sich einwählen konnte und die telekom nicht feststellen konnte woher die einwahl stattfand. Das wiederum war die Ursache, dass sich mancher t-online-flat-user nicht einwählen konnte wegen Fehlermeldungen, wobei in Wirklichkeit jemand anderes mittels der (per Trojaner) geklauten Zugangsdaten surfte.