Frage: Handy aus Verlosung bei Ebay versteigern. Problem?

  • Hallo zusammen,


    habe ein Handy aus einer Verlosung ohne Sim-Lock, mit T-Mobile Branding und würde dies gerne bei Ebay versteigern. Allerdings habe ich natürlich keinen Kaufvertrag oder ähnliche Dokumente die eine Herstellergarantie belegen würden.
    Ist das ein Problem? Bei Ebay sehe ich nur Angebote (egal welcher Hersteller) mit Kaufbelegen etc.
    Ich habe wirklich nur das Handy in der original verpackung. Es ist also fast so als wenn es vom LKW gefallen wäre... Ist es aber natürlich nicht.
    Was meint Ihr? Kauft so etwas jemand?

  • Hallo,


    wenn du Eigentümer des Gerätes bist, dann ist das kein Problem. Eine Straftat ("...vom LKW gefallen...") müsste man dir ja erst nachweisen. Da hier keine vorliegt, ist die Sache für dich geklärt. Wichtig ist nur, dass du das Gerät PRIVAT unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufst, sonst steht der Käufer bei einem Defekt bei dir auf der Matte.


    Allerdings würde ich mich darauf einstellen, dass der erzielte Preis niedriger sein könnte, als bei einem Gerät, das regulär mit Rechnung verkauft wird, da es dann ja auch eine Gewährleistung gibt und sich dadurch die Käufer sicherer fühlen.


    Natürlich würde es die Angelegenheit vereinfachen, wenn du etwas wie eine Gewinnbenachrichtigung vorweisen könntest. Eventuell wäre damit auch eine Herstellergarantie für den Käufer drin, wobei diese leider oft nur dem Ersteigentümer gewährt wird.


    Gruß
    Pooky


    P. S. T-Mobile-gebrandete Geräte haben meistens einen NET-Lock. Ich würde das überprüfen, bevor es hier Probleme gibt.

  • Vielen Dank für die Einschätzung!
    Gewinnbenachrichtigung habe ich keine. Netlock ist ein guter Tipp. Werde ich mal ausprobieren. Gibt es denn noch irgendeine Garantie/Gewährleistung vom RIM selbst? Immerhin hat das Gerät ja eine Seriennummer. Gibt es da irgendeine gesetzliche 2-Jahres Pflicht o.ä.?

  • >Gibt es denn noch irgendeine Garantie/Gewährleistung vom RIM selbst?
    Der Hersteller kann freiwillig eine Garantie geben,
    wegen dem Laufzeitbeginn müsstest Du dann aber eine Art Lieferschein mit Datum, Gerätebezeichnung und idealstenfalls auch der IMEI haben.


    >Gibt es da irgendeine gesetzliche 2-Jahres Pflicht o.ä.?
    Gibt es vom Händler, bei dem Du es kauftest.
    Da Du es aber nicht kauftest .... ?


    Einem geschenkten Gaul guckt man nirgendwo hin :D

    maulfaule gruesse .....


    [URL=http://www.businessnews.com/leben/art629,240533.html?fCMS=973555c0e9e47c8dcf1faf583ff28d3b]Ebay wächst dank Dummköpfen[/URL]

  • Aber du hast doch einen Beleg über das Geschenk erhalten.


    Das ist imho Eigentumsnachweis genug.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Nein, da es eine Promotion Aktion war und ich das Gerät direkt vor Ort übergeben bekommen habe, habe ich keinerlei Beleg bekommen.

  • Also ich würde mir da keinen Kopf machen. Schau mal bei ebay, wievile da ihre Rechnung beim Umzug verloren haben. Das klingt auch nicht immer seriös. Schreibe einfach, das du keine rechnung hast und als Privatverkäufer keine garntie und dergleichen übernimmst. Das sollte reichen.

    "Was kann ich für eure Welt?"

  • Man kann auch beim T-Punkt mal nachfragen nach einem Neuausdruck der Rechnung auf Basis der IMEI. Ging bei Vodafone und einem Gerät, dessen Rechnung verloren gegangen ist, einwandfrei.
    Voraussetzung ist natürlich, daß der Promoter/Verloser das Gerät bei der Telekom direkt erworben hat.

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