ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von muli
Zur Erinnerung: VIAG hatte die Euro-Preiserhöhung damit begründet, daß die vorgenommene (kaufmännische) Rundung von beispielsweise 2,556459.. Cent/min. auf 3 Cent/min. den Rundungsregeln der EU entsprechen würde.
Die EU-Kommission hat nun schriftlich bestätigt, was auch auf HK schon oft diskutiert wurde:
Fernsprecheinheiten fallen nicht unter die Definition "zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge". Daher ist die Umstellung von 5 Pf./min auf 3 Cent/min seitens VIAG "als schlichte Preiserhöhung und nicht als Anwendung der Rundungsregeln zu werten".
Quelle: Informations-Nr. 2002/C115E/202: Anfrage von Karl Wodgau (PPE-DE) an die Kommission und Antwort von Herrn Solbes Mira im Namen der Kommission
Danke an Marcus aus dem teltarif-Forum für das Ausgraben und Bekanntmachen dieser Quelle.
Die EU-Kommission hat sich bei Ihrer Antwort zwar etwas vertan ("...von 50 Pfennig auf 30 Cents je Einheit...), doch ist dies unerheblich, es gilt die Einschätzung der von VIAG vorgenommenen Rundung als Preiserhöhung. Des weiteren überlässt es die EU-Kommission dem Markt, eine solche Preiserhöhung zu sanktionieren. Somit sollte nun endgültig klar sein, daß eine SoKü möglich ist, denn dies ist bei einem Dauerschuldverhältnis wie dem Mobilfunkvertrag, das vom Gesetzgeber zugestandene und somit gebotene Sanktionsmittel.
Dieser Fehrler mit dem Einheitenpreis ist meiner Auffassung nach sehr erheblich!!!
03 Pf = 02,55645 Cent sind gerundet 03 Cent, aber
50 Pf = 25,52544 Cent sind gerundet 26 Cent und nicht 30!!!
Erst die Differenz von 4 Cent macht es zu einer Preiserhöhung...
ciao axcel