Verbraucherzentrale setzt sich im Rechtsstreit gegen O2 durch
Der ewig Streit zwischen der Verbraucherzentrale weger Euro- Umrechnung gegen das Mobilfunkunternehmen O2 hat die Verbraucherzentrale sich durchgesetzt.
o2 darf Rechnung erst in der Endsumme umrechnen. [...] Verbraucherschützer ist der Minutenpreis bei einem Telefontarif nur eine Rechengröße für den letztlich zu bezahlenden Preis und darf nicht vorzeitig gerundet werden. Durch die Rundung habe sich der Preis beispielsweise für ein 10-minütiges Telefonat von 50 Pfennig auf 59 Pfennig (0,30 Euro) erhöht.
Weiter siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/59286