VIAG / O2 und die Euroumstellung... / Aktuell: O2 verliert vor dem EuGH

  • Keine Verjährung aufgrund Musterklage


    Die VZ HH gibt heute auf ihrer HP bekannt, daß für Forderungen gegen VIAG/o2 aus dem Jahr 2001 aufgrund der /T/Euro-Rundung die Verjährung droht. Die Musterklage der VZ HH hemmt die Verjährung nicht.


    Erfreulich ist, daß das LG München noch dieses Jahr die Angelegenheit entscheiden wird. Die Veröffentlichung zu diesen Punkten lautet:



    Quelle


    Gruß


    muli

  • hallo erstmal :)


    ich persönlich habe auch einen alten viag- interkom home vertrag den ich fristgerecht gekündigt habe, dieser läuft nun mitte dezember aus. Ich habe bisher keine "Drohung" an o2 geschickt. nun lese ich, dass eine verjährung droht.



    1.wie soll ich mich verhalten? lohnt es sich überhaupt zu "drohen"
    2.wenn o2 verlieren sollte, bekomm ich dann das zu unrecht gezahlte geld wieder?
    3. reicht der Musterbrief aus ? nicht dass sie mir nur die letzte rechnung "richtig" umrechnen und die anderen monate alle unter den tisch fallen

    Ich danke euch jetzt schonmal




    Anhang :




    Musterbrief:


    Hiermit bitte ich Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen um Bestätigung, dass mein Vertrag bzgl. der Telefonnummer (Telefonnr.) in Übereinstimmung mit Art. 5 der Verordnung Nr. 1103/97 des Rates der EU so auf Euro umgestellt wird, dass nicht die tariflichen Entgeltbeträge für einzelne Minuten auf ganze Cent gerundet werden. Andernfalls werde ich unverzüglich eine Umstellung des Vertrages auf der Basis der Umrechnung des Gesamtrechnungsbetrages gerichtlich einklagen und eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragen oder mein außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen. Sämtliche Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Rahmen einer rechtmäßigen Neuberechnung der zu zahlenden Entgelte

  • Hallo,


    wie sieht der aktuelle Stand grad aus?


    Da in letzter Zeit die O2 Rechnungen, die einzel Verbinungen auf vier Nachkommastellen auszeichnen, wäre es doch kein Problem mehr die alten DM Preise fair umzurechnen.


    Somit lassen sich die damaligen 5 Pf als 0,0256 Euro darstellen.


    Denn damals hat sich Viag Interkom damit rausgeredet, dass sie auf zwei Nachkommastellen runden müssen.
    Diese Aussage ist zum heutigen Stand nicht mehr richtig, da O2 selbst die Rechnungen mit vier Nachkommastellen auszeichnen.


    Woran liegt es, dass es noch keine endgültige Entscheidung gibt?



    Gruß
    Dirk

  • Re: Keine Verjährung aufgrund Musterklage


    Zitat

    Original geschrieben von mir ;)
    ... Erfreulich ist, daß das LG München noch dieses Jahr die Angelegenheit entscheiden wird. ...


    Die Damen und Herren Richter haben offensichtlich neu terminiert:


    Zitat

    Original geschrieben von Verbraucherzentrale Hamburg


    VIAG Interkom/O² 07.01.2005
    Entscheidung im April 2005 ...


    Bis dahin sind dann ja "nur" ca. 3,5 Jahre im Instanzenweg verbraten worden. :eek:


    Gruß


    muli


    Nachtrag:


    Die VZ HH hat nun die Angaben bzgl. des neuen Gerichtstermins präzisiert:


    Zitat


    ...
    Die Mühlen mahlen langsam...


    Der Streit um die falsche Umrechnung und die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen O2 sollte schon im Dezember 2004 vom LG München entschieden werden, nachdem der Europäische Gerichtshof die maßgebliche Vorlage geliefert hatte. Doch das hat nun erneut einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 12. April 2005 bestimmt. ...

  • Entscheidung am 3. Mai 2005


    Das Warten hat ein Ende, es geht in die letzte Runde. ;) Die VZ HH gibt bekannt:


    Zitat


    Falsche Euro-Umrechnung bei O2 (VIAG): Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbraucherzentrale Hamburg - Entscheidung am 3. Mai 2005


    In dem Streit um die falsche Umrechnung und die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen O2 hat das LG München nunmehr eine Entscheidung für den 3. Mai 2005 angekündigt.


    ...


    Quelle

  • Re: Entscheidung am 3. Mai 2005


    Zitat

    Original geschrieben von muli
    Das Warten hat ein Ende, es geht in die letzte Runde. ;)


    Das ist eine LG Entscheidung. Also ist das quasi die erste Runde und nicht die Letzte.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Re: Re: Entscheidung am 3. Mai 2005


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Das ist eine LG Entscheidung. ...


    Ach kuck, (morgen) ist schon wieder Sonntach. :D


    Du meinst wirklich die Bubble-Männeken gehen eine Instanz höher (sofern sie überhaupt zugelassen wird/werden muß), bei der klaren Rechtslage, wie sie vom EuGH vorgegeben wurde? Obwohl, zuzutrauen ist's ihnen.


    Und was den Terminus "letzte Runde" anbelangt, ist es einfach eine Frage der Betrachtungsweise: Es ist die letzte Runde in dieser Instanz. ;)


    Gruß


    muli

  • Re: Re: Re: Entscheidung am 3. Mai 2005


    Zitat

    Original geschrieben von muli
    Und was den Terminus "letzte Runde" anbelangt, ist es einfach eine Frage der Betrachtungsweise: Es ist die letzte Runde in dieser Instanz. ;)


    In dieser Hinsicht hast Du natürlich Recht;-)


    Aber warum sollte o2 kein Rechtsmittel einlegen?


    Fraglich bleibt halt nur, wie sich ein jeweiliges Urteil in der Praxis überhaupt auswirkt.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Re: Re: Re: Re: Entscheidung am 3. Mai 2005


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ... Aber warum sollte o2 kein Rechtsmittel einlegen? ...


    Eine höherinstanzliche Niederlage, die sich aufgrund der eindeutigen Entscheidung des EuGH geradezu aufdrängt, würde nur weitere Kosten verursachen. Von daher würden sich IMHO Rechtsmittel (hier: Berufung zum OLG) eher verbieten. Aber gut, Herr R. Gröger und Kollegen, beraten von ihrer Rechtsabteilung, mögen diesbezüglich eine andere Meinung haben.


    Im übrigen, ich habe es im obigen posting schon angedeutet, muß die Berufung nicht zwangsläufig zugelassen sein. Insbesondere kann ich nicht sagen, wie sich das zwischengeschaltete Verfahren beim EuGH diesbezüglich auswirkt.


    Die Praxisrelevanz diskutieren wir dann, wenn das Urteil rechtskräftig ist, ein paar Anhaltspunkte habe ich in diesem thread (über die Jahre :D) schon gegeben. ;)


    Gruß


    muli

  • Na dann warten wir mal ab.


    Gibt es eigentlich Zahlen darüber, wie viele Kunden ein solches Urteil betreffen würde? D.h. wie viele Kunden der Preisumstellung überhaupt widersprochen haben?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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