Jetzt mal im Ernst, Leute - wie viel habt Ihr in all der Zeit zuviel bezahlt, wenn man die Auf- und Abrundungen gegeneinander aufrechnet? Da kommt sicher nicht einmal eine Viertelstunde Eures Arbeitslohnes zusammen - und dann verbringt man soviel Zeit damit, möchte Gerichte und Juristen damit beauftragen, das einzuklagen, deren Kosten dann o2 tragen muss? Und ratet mal, wer diese Kosten letztendlich zahlt,... Nur für diese innere Befriedigung "denen hab´ ich´s aber gezeigt"?! Nehmt den einen Euro, schiebt ihn von der linken in die rechte Tasche, hat den gleichen Effekt und schont den Blutdruck.
Natürlich mag es nicht in Ordnung sein, was da gelaufen ist, aber ist das der ganze Aufwand wert, der da betrieben wird? Versuchen sich da nicht ein paar Leute bei der VZHH einfach zu profilieren, gibt es nicht andere Felder, auf denen es lohnender/wichtiger wäre, diese(s) Arbeitseit/Geld zu investieren?
Und nachdem es ja anscheinend verschiedene Meinungen gibt, und die Gerichte auch nicht ad hoc klar entschieden haben, ist es den Wirbel nicht wert.
Abgesehen davon - auch o2 kann den Vertrag kündigen, und wer mit der Umrechnung ein Problem hat, soll es eben als Vertragskündigung seitens o2 ansehen und hätte einfach nach der Mindestlaufzeit aussteigen sollen.
Denke, NoNick hat es auf den Punkt gebracht!
VIAG / O2 und die Euroumstellung... / Aktuell: O2 verliert vor dem EuGH
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Hab jetzt mal exemplarisch 2 Rechnungen von 2002 durchgerechnet...
bei der einen hatte ich rund 4 Cent zu viel gezahlt, bei der anderen sogar knapp 1,5 Cent zu wenig...Kurz: Irgendwie unsinnige Bemühung von Gerichten... aber gut: Auch das sichert Arbeitsplätze
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muli
War ja nicht böse gemeint.
Ok, so pauschal war meine Antwort nicht rechtens.
Rechtschutz aber ist wichtig. Wenn du nicht alles zugesprochen erhältst was du Einklagst musst du auch einen Teil der Anwaltskosten zahlen. Es kommt auch darauf an wie das Gericht entscheidet. Meine Tante hatte vor kurzem einen ZivilProzess. Obwohl sie gewonnen hatte, und zwar alles Eingeforderte, musste sie trotzdem ihre kompletten Anwaltkosten selber tragen. Und diese Kosten sind nicht wenig...Deswegen mein Post@Seal1
Ich glaub dass es den meisten nicht um die paar Euros wegen der Rundung geht, sondern um die Möglichkeit auf ne Sonderkündigung... -
Zitat
Original geschrieben von Marcello80
@Seal1
Ich glaub dass es den meisten nicht um die paar Euros wegen der Rundung geht, sondern um die Möglichkeit auf ne Sonderkündigung...Mag sein, dass es nicht nur um ein paar Euros geht...
Es geht mit unter dass O2 mit der einführung des Euros eine versteckte Preiserhöhung durch ziehen wollten.
Wenn man gegen so was nicht vorgeht, dann macht der Provider mit dem Kunden das hugole.
Stell dir vor du verstößt gegen deinen Vertrag mit dem Provider, wie schnell klagen die dich dann an? Also warum nicht mal andersrum?Gruß
Dirk -
Zitat
Original geschrieben von DirkP
Es geht mit unter dass O2 mit der einführung des Euros eine versteckte Preiserhöhung durch ziehen wollten.Du meinst jetzt wahrscheinlich die Rundung von 5 Pfennig auf 3 Cent? Klar ist das ne Erhöhung, im Gegenzug wurden aber auch andere Sachen günstiger. Und Ortsgespräche zur Freizeit in der Homezone waren unter 10 Sekunden (bei 10/10) sogar komplett kostenlos.
Von einer versteckten Preiserhöhung kann eigentlich keine Rede sein. -
Zitat
Original geschrieben von Martin Kissel
Von einer versteckten Preiserhöhung kann eigentlich keine Rede sein.Zumal korrekt gerundet wurde. o2 hatte also gar keine andere Wahl.
Bsp. Du führst ein Gespräch im Monat. Das wird auf der Rechung aufgeführt und von DM auf EUR gerundet. Muß ja. Der zu buchende Betrag wurde gerundet. Also korrekt. Warum das ganze also nicht auch bei 100 Gesprächen im Monat?
Meines Erachtens sind das dann ebenfalls zu buchende Beträge....aber ich bin kein Jurist.... (also Muli - sei nachsichtig mit mir... )
Bis die Tage...
NoNick
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Zitat
Original geschrieben von NoNick
Zumal korrekt gerundet wurde. o2 hatte also gar keine andere Wahl.Bsp. Du führst ein Gespräch im Monat. Das wird auf der Rechung aufgeführt und von DM auf EUR gerundet. Muß ja. Der zu buchende Betrag wurde gerundet. Also korrekt. Warum das ganze also nicht auch bei 100 Gesprächen im Monat?
Meines Erachtens sind das dann ebenfalls zu buchende Beträge.Weil die einzelnen Gespräche kein zu buchender Betrag ist.
Oder überweist du jedes einzelne Gespräch?Zu buchender Betrag ist die Summe, die du an O2 zahlst, sprich Rechnungs Endbetrag.
Das mit dem Runden wurde erst seit der Euro einführung erzählt.
Zu DM Zeiten wurden die Gespräche auch auf vier Nachkommastellen ausgewiesen und nur der Endbetrag auf zwei Nachkommastellen gerundet.Gruß
Dirk -
Zitat
Original geschrieben von Martin Kissel
Du meinst jetzt wahrscheinlich die Rundung von 5 Pfennig auf 3 Cent? Klar ist das ne Erhöhung, im Gegenzug wurden aber auch andere Sachen günstiger. Und Ortsgespräche zur Freizeit in der Homezone waren unter 10 Sekunden (bei 10/10) sogar komplett kostenlos.
Von einer versteckten Preiserhöhung kann eigentlich keine Rede sein.Wenn es keine versteckte Preiserhöhung war, aber wie Du selbst schreibst "ne Erhöhung", warum hat dann damals VIAG nicht nach Abmahnung der VZ HH auf die Erhöhung verzichtet? Warum haben Sie sich dem Prozeß gestellt? Warum wollen es die Bubble-Männeken nun immer noch nicht einsehen, daß es eine, wie bereits die EU-Kommission, Herr Solbes Mira, im Dezember 2001 (!)festgestellt hat, "schlichte Preiserhöhung" ist? (Bekanntmachung im Amtsblatt der EU im Mai 2002).
Wenn es also eine normale, enfache, schlichte, simple oder nur ne Erhöhung ist, warum steht dann o2 nicht zu dieser Erhöhung und sagt, ja es ist eine Erhöhung? Und warum benachrichtigen sie dann in der Folge ihre Kunden nicht gesetzeskonform über diese Erhöhung? Und warum lassen sie in der weiteren Folge ebenfalls nicht gesezteskonform sonderkündigungen? Ach ja natürlich ich vergaß, weil von einer versteckten Preiserhöhung kann eigentlich keine Rede sein.
Ach noch was, weil Du es "so schön" eingestreut hast: Im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses ist es für eine SoKü unerheblich, ob bei Preiserhöhungen im Gegenzug auch Preise gesenkt wurden. Aber das weißt Du... :flop:
:mad: muli :mad:
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Zitat
Original geschrieben von NoNick
Zumal korrekt gerundet wurde. o2 hatte also gar keine andere Wahl.Bsp. Du führst ein Gespräch im Monat. Das wird auf der Rechung aufgeführt und von DM auf EUR gerundet. Muß ja. Der zu buchende Betrag wurde gerundet. Also korrekt. Warum das ganze also nicht auch bei 100 Gesprächen im Monat?
Meines Erachtens sind das dann ebenfalls zu buchende Beträge....aber ich bin kein Jurist.... (also Muli - sei nachsichtig mit mir... )
Isch glaub' isch grieg die Plag. Also nochmal von vorne:
Ein Gespräch ist ein zu buchender und zu bezahlender Betrag, diesen hätte VIAG meiner Meinung nach auch runden dürfen, ein Gespräch taucht ja (verbucht) im EVN auf. VIAG hat aber nicht Gespräche sondern Tarife gerundet. Ein Tarif ist zum Beispiel 5 Pfennig/Minute oder 3 Cent/Minute. Wie man leicht an den Einheiten erkennen kann, sind dies keine zu buchenden oder zu bezahlenden Beträge. Es gibt keine Banknoten oder Münzen die auf DM/Minute oder Pfennig/Minute oder neuerdings auf Cent/Minute lauten. Auch kann man bspw. mittels Überweisungsformular nicht 10 Cent/Minute überweisen und in der Buchhaltung gibt es keine Konten, die auf derartige Einheiten lauten, mithin können solche Einheiten weder verbucht noch bezahlt werden. Weil es sich also bei diesen Einheiten nicht um "zu buchende oder zu bezahlende" Beträge handelt, hätten die Bubble-Männeken diese auch nicht runden dürfen. Endlich kapiert? Wenn nicht, lese Dir meine Postings hier im thread nochmals durch, ich hab's schon zig mal erläutert. Das war bestimmt das letzte mal.
Im übrigen hat dies mit Juristerei relativ wenig zu tun, mit ein bischen logischem Denken hätte, neben den anderen Netzbetreibern, auch VIAG drauf kommen können. Aber IMHO wollten sie nicht, sie wollten einfach frech unter dem Denkmantel der Euroeinführung eine Preiserhöhung durchziehen (@ Martin Kissel: also eine versteckte!) und die Kunden abzocken, nicht mehr und nicht weniger. :flop:
Grußmuli
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Zitat
Wenn es also eine normale, enfache, schlichte, simple oder nur ne Erhöhung ist, warum steht dann o2 nicht zu dieser Erhöhung und sagt, ja es ist eine Erhöhung? Und warum benachrichtigen sie dann in der Folge ihre Kunden nicht gesetzeskonform über diese Erhöhung?
Weil sie bei einer offiziellen Preiserhöhung gegen den Vertrag vertossen und damit jeder Kunde der diesen Vertrag hat, problemlos kündigen kann (außer sie haben sich Preiserhöhungen vorbehalten, worüber in meinem Vertrag aber nix steht)
Angenommen, das Landesgericht München entscheidet gegen o2, was würdet ihr dann unternehmen?
Kündigen?
Ich find die versteckte Erhöhnung der Tarife natürlich auch nicht ok, aber extra falls nötig ne Klage gg o2 einzuleiten...Da wär ich zu faul und dazu bin ich auch zu zufrieden mit den Tarifen trotz der Geschichte.
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