VIAG / O2 und die Euroumstellung... / Aktuell: O2 verliert vor dem EuGH

  • Selbst Schuld, wieso sind die überhaupt so weit gegangen?! War doch eigentlich klar, dass sie damit abschmieren werden. Haben die wirklich geglaubt, als Einzige die Weisheit erkannt zu haben? Die anderen wollen auch Geld verdienen und haben dennoch auf diesen "Trick" verzichtet. Warum wohl...


    Erst dachte ich daher: David gegen Goliath (Verbraucherzentrale gegen o2 Rechtsabteilung), aber so toll scheint die Abteilung ja auch wieder nicht zu sein... ;)


    Und schon verplatzen die Analysten-Luftblasen, äh Zahlen. Dürfte ziemlich teuer werden die Nummer, und ich meine nicht die Kosten des Rechtsstreits.

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, daß o2 allen betroffenen Kunden die zu viel berechneten Gebühren automatisch erstattet. Und diejenigen Kunden die eine SoKü durchgezogen haben, sind nun auch auf der sicheren Seite:



    Wie schön, dass Herr Hörmann davon ausgeht. Warten wir es mal ab. :)
    Und wenn o2 allen! Kunden, die das betrifft eine Gutschrift zukommen läßt, dann kann die Company dies sogar als Imagegewinn verbuchen. Wie viele Kunden wissen von der Klage? Das betrifft einen äußerst geringen Prozentsatz.
    Deswegegen gekündigt wurde auch kaum. Wenn o2 jetzt also jedem Kunden eine Gutschrift gibt und sagt "Ja, wir haben einen Fehler gemacht uns stehen dafür grade" dann kommt das bei den meisten Kunden eher gut an. Auch ne Art Werbung. :D
    Die Kunden, welche jetzt aus dem Vertrag rauskommen verlieren die alten günstigen Tarife - sorry, aber ich versteh immer noch nicht, was da dran gut ist.


    muli: Ich freu mich mit Dir :D Endlich erledigt das Thema.... ;)


    Bis die Tage...


    NoNick

    ~done~

  • Also mich freut es,dass ich meinen Altvertrag jetzt SoKue kann. Ich bin im Ausland und kann ihn eh nicht verwenden sondern verblase nur unnoetig Geld fuer die GG. Klasse :) Ich denke, O2 wird sich jetzt wegen der SoKuen nicht mehr wehren?


    Cheers

    Galaxy S8 on Oreo

  • Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Wie schön, dass Herr Hörmann davon ausgeht. Warten wir es mal ab. :) ...


    Ja genau, da sehe ich auch ein Problem. So wie ich die Bubble-Männeken einschätze, werden sie möglicherweise auf stur schalten und darauf warten, bis die Kunden ihre berechtigten Forderungen einklagen. Dann hast Du Dich evtl. darüber zu früh gefreut, daß das Thema erlädigt wäre. ;)


    Gruß


    muli

  • Bezüglich der alten Tarife:


    Ich bin zwar auch glücklicher Besitzer eines Alt-Vertrages (1999) und die Konditionen sind schon auch besser, aber eben auch nicht sooo sehr viel günstiger.
    Sollte eine SoKü möglich sein, und man hat evtl. gerade ein neues Handy bekommen, ist der Abschluss eines neuen Vertrages (nebst Verticken des subventionierten Handys bei Ebay) wahrscheinlich lukrativer, es sei denn, man gehört zu den Dauertelefonierern.


    Teilweise ist mein Alt-Vertrag sogar teurer (SMS 20 statt 19 Cent, City-Gespräch 8 statt 7 Cent).

  • Zitat

    Original geschrieben von tulamidan
    Ich denke, O2 wird sich jetzt wegen der SoKuen nicht mehr wehren?


    Nicht, wenn Du damals bereits gekündigt hast...


    Bis die Tage...


    NoNick

    ~done~

  • Zitat

    Original geschrieben von Panikmobil
    ... ich habe nach der geplatzten Kündigung fleißig weitertelefoniert sowie gezahlt.


    Du kannst IMHO die zu viel bezahlten Gesprächsgebühren von den Bubble-Männeken zurück verlangen, nicht jedoch die Grundgebühren, da Du den Vertrag weiter genutzt hast.


    Gruß


    muli

  • Hier die Stellungnahme von o2 zu dem Urteil...
    ...mal sehen wie das Landgericht München jetzt entscheidet... Aber das kann dann wieder dauern. Und der Kreis der Kunden, welche es betrifft wird immer kleiner.... :D


    Bis die Tage...


    NoNick

    ~done~

  • Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Hier die Stellungnahme von o2 zu dem Urteil...


    Arghh, daß sie es noch immer nicht einsehen wollen und nun gar meinen das Urteil sei ein Erfolg für sie. :mad:


    Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    ...mal sehen wie das Landgericht München jetzt entscheidet... Aber das kann dann wieder dauern.


    Wie oben gepostet, die VZ HH sagt, daß das Landgericht an die Rechtsaufassung des EuGH gebunden ist. Dauern sollte es jendenfalls nicht mehr allzu lange, damit man ggf. noch dieses Jahr (Verjährung!) seine Ansprüche mit Rechtssicherheit einklagen kann.


    Zitat

    Original geschrieben von NoNick
    Und der Kreis der Kunden, welche es betrifft wird immer kleiner....


    Nö, wieso? Jeder, also auch ehemalige Kunden, können die zu Unrecht erhobenen Gesprächsgebühren zurückfordern, ggf. einklagen.


    Gruß


    muli

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