morgen wird das urteil um 9.30 verkündet. wir dürfen gespannt sein
VIAG / O2 und die Euroumstellung... / Aktuell: O2 verliert vor dem EuGH
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Zitat
Original geschrieben von Snake
morgen wird das urteil um 9.30 verkündet. wir dürfen gespannt seinJa ich bin schon gespannt drauf.
Vorallem macht es irgend wo keinen sinn, dass O2 jetzt ihre Rechnungen auf vier nachkommastellen ausstellen.Sollte das Urteil negativ für den Kunden ausfallen, dann könnte man doch jetzt erneut ansetzen. Dass wenn es jetzt auf vier nachkommastellen ausgezeichnet wird, die Preise von der Umrechnung auch korrekt auszuweisen.
Gruß
Dirk -
Das Urteil wird sicherlich zu Ungunsten von o2 ausfallen - nur was hat der Kunde davon? Wie viele haben noch einen Vertrag den das betrifft? Sollen dies Kunden ein SOKÜRE bekommen? Was haben Sie davon? Doch nur die neuen (und teureren) Tarife. Im Endeffekt hat die VZHH ihmo hier Geld verblasen für nix.
Naja warten wirs mal ab, was kommt. Muli freut ich bestimmt schon....
Bis die Tage...
NoNick
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jeder sollte froh sein, wenn er noch einen Ur-Alttarif hat. Wer sonst kann Netzextern abends noch für 15 cent telefonieren???
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Zitat
Original geschrieben von NoNick
Das Urteil wird sicherlich zu Ungunsten von o2 ausfallen - nur was hat der Kunde davon?
Es haben eben nur die Kunden etwas davon, die noch diesen Altvertrag haben. Die könnten ggf. sogar Geld zurück fordern. Aber vielleicht hätten sie dann jede Zahlung unter Vorbehalt machen müssen. -
Ich denke viele Leute schauen sowieso nur flüchtig über ihre Rechnung und versenken sie dann...
Ich habe noch nen Vertrag von 2001. Habe mir da aber keinen Kopf drüber gemacht mit diesen 3ct. Häte ich vielleciht mal tun sollen.
Das mit den 4 Nachkommastellen auf der Rechung ist mir auch aufgefallen.
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Urteil: o2/Viag Euroumstellung
Das Urteil ist da:
EuGH: Tarife durften bei Euro-Einführung nicht gerundet werden
Da keine ganzen Artikel gepostet werden dürfen hier nur der Link:
http://www.faz.net/IN/INtempla…meldung.asp&id=1095160607 -
OK, Thema erledigt. Ich sag ja Geld für nix rausgeworfen....
Bis die Tage...
NoNick
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Voll fürn A... dann mal viel Spaß beim einklagen...
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Zitat
Original geschrieben von NoNick
OK, Thema erledigt. Ich sag ja Geld für nix rausgeworfen....:confused: Wieso Thema erledigt? Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH), die die ganze Angelegenheit für uns Verbraucher durchkämpft, sieht dies anders als Dow Jones Newswires im FAZ.NET-Artikel. Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, daß o2 allen betroffenen Kunden die zu viel berechneten Gebühren automatisch erstattet. Und diejenigen Kunden die eine SoKü durchgezogen haben, sind nun auch auf der sicheren Seite:
Zitat
Falsche Euro-Umrechnung bei O2 (VIAG): Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbraucherzentrale HamburgIn dem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Hamburg gegen O2 - vormals VIAG Interkom - wegen falscher Umrechnung von DM- in Euro-Preise hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner heutigen (14.9.2004) Entscheidung die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt. Die von der Mobilfunknetzbetreiberin O2 vorgenommene Umrechnung ihrer Minutenpreise von DM auf Euro bei gleichzeitiger Rundung verstößt gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen (Aktenzeichen: C-19/03)
VIAG Interkom - später O2 - hatte im Herbst 2001 ihre Mobilfunkverträge von DM auf Euro umgestellt. Dabei rechnete die Firma die einzelnen Tarife in Euro um und rundete sie. Hierdurch ergaben sich nach Feststellungen der Verbraucherzentrale Preiserhöhungen für die Kunden. Wären nicht die Tarife, sondern die zu zahlenden Endbeträge gerundet worden, hätten sich die Preise für die Kunden nicht geändert. Diese Rechtsaufassung bestätigte jetzt der EuGH. In der heutigen Pressemitteilung des Gerichtshofes heißt es:
"Der Gerichtshof zieht den Schluss, dass ein Tarif keinen Geldbetrag darstellt, der zu zahlen oder zu verbuchen und damit zu runden wäre. Außerdem handelt es sich nicht um einen Betrag, der dem Verbraucher effektiv in Rechnung gestellt und von ihm gezahlt würde. Der allgemeine Grundsatz der Vertragskontinuität und das Ziel der Neutralität des Übergangs zum Euro bringen es mit sich, dass eine Rundungspraxis die von den Wirtschaftsteilnehmern einschließlich der Verbraucher eingegangenen Verpflichtungen nicht berühren und keine tatsächlichen Auswirkungen auf den effektiv zu zahlenden Preis haben darf".
Auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hatte sich das Landgericht München mit einer Vorlagefrage an den EuGH gewandt. Das Landgericht muss nun in der Sache entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsaufassung des EuGH gebunden.
"Bei langfristigen Verträgen durfte die Euro-Einführung nicht zur Preiserhöhung missbraucht werden. Das ist ein Sieg für die Verbraucher", freut sich Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wir erwarten von O2 nun eine automatische Erstattung für alle betroffenen Kunden. Für jeden Autohersteller ist der Rückruf defekter Fahrzeuge heute selbstverständlich. Da sollte eine Telefongesellschaft bei rechtlich mangelhaft umgerechneten Verträgen nicht nachstehen", fordert Hörmann. "Sonst müsste jeder betroffene Kunde einzeln seine Ansprüche geltend machen". Nach Auffassung der Verbraucherzentrale können Kunden die überzahlten Beträge zurückverlangen und notfalls einklagen, in der Regel auch, wenn sie ohne Vorbehalt gezahlt hatten. Wer seinerzeit wegen der durch die Rundung eingetretenen Preiserhöhung gekündigt hatte, wird mit dem Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt und muss keinerlei Forderungen durch O2 mehr befürchten. ...
Wieso soll da Geld für nix rausgeworfen worden sein. Die Kosten hat der Verlierer zu tragen und das sind die Bubble-Männeken! :D:D:top:
Gruß
muli
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ZitatOriginal geschrieben von NoNick
... Muli freut ich bestimmt schon....Stimmt, das Urteil freut mich tierisch. Es entspricht nämlich rechtlich dem, was wir "kleine Verbraucher" bei HK, im teltarif-Forum und hier beim TT herausgearbeitet haben und es ist eine peinliche Niederlage für die hochbezahlten Voll-Juristen der Bubble-Männeken, IMHO.
</edit>
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