wie ist das eigentlich, wenn man in der zwischenzeit seinen vertrag verlängert hat, aber ihn noch damals zu dm-konditionen abgeschlossen hat?
gruß,
shane
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wie ist das eigentlich, wenn man in der zwischenzeit seinen vertrag verlängert hat, aber ihn noch damals zu dm-konditionen abgeschlossen hat?
gruß,
shane
Wenn Du inzwischen neue AGBs und Tarife akzeptiert hast, sieht's wohl schlecht aus. Aber ich mache keine Rechtsbereatung;). Es hilft wohl nur klagen.
Und was ist mit den zu wenig gezahlten Beträgen, die durch Rundung (zugunsten des Kunden) zustande gekommen sind? Habe den Eindruck, dass bei der ganzen Diskussion eine eigenartige Doppelmoral vorherrscht.
ZitatOriginal geschrieben von Seal1
Und was ist mit den zu wenig gezahlten Beträgen, die durch Rundung (zugunsten des Kunden) zustande gekommen sind? Habe den Eindruck, dass bei der ganzen Diskussion eine eigenartige Doppelmoral vorherrscht.
Preissenkungen sind nicht verboten. Preiserhöhungen hingegen, berechtigen zu einem Sonderkündigungsrecht. Außerdem sind die Preissenkungen nicht so extrem ausgefallen die die immerwieder angeführte Erhöung von 5 Pfennig auf 3 Cent. Außerdem war die ganze Aktion damals schon recht fragwürdig.
PS: Ich bin zwar o2 Kunde, aber erst nach dem besagten Umstellungsdatum. Aber wenn es mich getroffen hätte, hätte ich bestimmt auch so weit gekämpft. Ich habe nichts gegen Preiserhöungen, die müssen einfach mal sein z.B. im Einzelhandel oder im Restaurant. Nur reagierte ich äußsert allergisch wenn diese im Rahmen der Euroumstellung erfolgten.
ZitatOriginal geschrieben von Hightower2004
Wenn Du inzwischen neue AGBs und Tarife akzeptiert hast, sieht's wohl schlecht aus. Aber ich mache keine Rechtsbereatung;). Es hilft wohl nur klagen.
neue agbs hab ich sicher akzeptiert. nur der hotliner eben meinte, dass ich noch immer zu den alten tarifen telefoniere... na ja, mal schauen, wie sich das entwickelt...
edit: würde es etwas bringen, o2 erst jetzt noch den folgenden brief per einschreiben zu schicken?
"Hiermit bitte ich Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen um Bestätigung, dass mein Vertrag bzgl. der Telefonnummer (Ihre Telefonnr.) in Übereinstimmung mit Art. 5 der Verordnung Nr. 1103/97 des Rates der EU so auf Euro umgestellt wird, dass nicht die tariflichen Entgeltbeträge für einzelne Minuten auf ganze Cent gerundet werden. Andernfalls werde ich unverzüglich eine Umstellung des Vertrages auf der Basis der Umrechnung des Gesamtrechnungsbetrages gerichtlich einklagen und eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragen oder mein außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen. Sämtliche Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Rahmen einer rechtmäßigen Neuberechnung der zu zahlenden Entgelte."
ZitatOriginal geschrieben von Hightower2004
Ich habe nichts gegen Preiserhöungen, die müssen einfach mal sein z.B. im Einzelhandel oder im Restaurant. Nur reagierte ich äußsert allergisch wenn diese im Rahmen der Euroumstellung erfolgten.
Und genau das ist ja der Kanckpunkt. Für o2 ist es keine Preiserhöhung, weil kaufmännisch gerundet wurde. Als fair. Das Problem ist die Rechtsauffassung der VZHH und der EUGH. Es dürfen nur zu buchende Beträge gerundet werden.
und hier scheiden sich eben die Geister... Naja, ich glaub nicht, dass es dieses Jahr noch was wird. Und selbst wenn - wieviel Geld bekomme ich als Kunde wieder? Der Betrag ist so minimal, das sich der Aufwand nicht lohnt. Da behalt ich lieber meine alten Tarife telefonier weiter...
Bis die Tage...
NoNick
ZitatOriginal geschrieben von NoNick
Und genau das ist ja der Kanckpunkt. Für o2 ist es keine Preiserhöhung, weil kaufmännisch gerundet wurde.
Das mit dem kaufmänisch Runden ist doch nur irgend eine ausrede.
Zu DM Zeiten, wurden doch die Beträge auch auf vier Nachkommastellen aufgeführt.
Und plötzlich soll es mit dem Euro nicht mehr gehen....
Zitat
Als fair. Das Problem ist die Rechtsauffassung der VZHH und der EUGH. Es dürfen nur zu buchende Beträge gerundet werden.
und hier scheiden sich eben die Geister... Naja, ich glaub nicht, dass es dieses Jahr noch was wird. Und selbst wenn - wieviel Geld bekomme ich als Kunde wieder? Der Betrag ist so minimal, das sich der Aufwand nicht lohnt. Da behalt ich lieber meine alten Tarife telefonier weiter...
Da ist O2 selbst schuld. Sollen die die doch einen Aufwand wegen kleinen Beträge haben.
Immer hin habe die so eine versteckte Preiserhöhung durch ziehen wollen und dabei dem Euro noch die Schuld in die Schuhe schieben wollen.
Habe gerade mit der Hotline telefoniert.
So wie es aussieht, muss man warten bis in München das Urteil gefallen ist.
Sollte es zu gunsten der Kunden ausfallen und man das Geld nur bekommt, wenn man es einklagt, dann müsten doch die entstehenden Kosten (Anwalt + Gericht usw.) O2 tragen, oder?
Gruß
Dirk
ZitatOriginal geschrieben von Seal1
... Habe den Eindruck, dass bei der ganzen Diskussion eine eigenartige Doppelmoral vorherrscht.
Dann ist Dein Eindruck IMHO falsch. Ich jedenfalls hatte seinerzeit VIAG aufgefordert, mir vertragsgemäße Rechnungen zu stellen, d. h. keine Preiserhöhungen aber auch keine Preisermäßigungen getreu dem Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Ich denke, daß jeder der sich gegen die unberechtigte Preiserhöhung wehrt, dies so akzeptieren wird und nicht auf Almosen des Netzbetreibers angewiesen ist geschweige denn diese fordert.
ZitatOriginal geschrieben von DirkP
... Sollte es zu gunsten der Kunden ausfallen und man das Geld nur bekommt, wenn man es einklagt, dann müsten doch die entstehenden Kosten (Anwalt + Gericht usw.) O2 tragen, oder? ...
Ja, sofern der Richter des Amtsgerichts der Klage statt gibt. Ein Richter hat, wenn man dem Schreiber glaubt, im umgekehrten Fall (o2 hatte geklagt) sogar schon vorausschauend die Klage abgewiesen. :top: Auch in diesem Fall mußte wohl o2 die kompletten Kosten übernehmen.
Gruß
muli
ZitatSollte es zu gunsten der Kunden ausfallen und man das Geld nur bekommt, wenn man es einklagt, dann müsten doch die entstehenden Kosten (Anwalt + Gericht usw.) O2 tragen, oder?
Deinen Anwalt musst schon Du selber Zahlen
Außer du hast Rechtschutz
ZitatEin Richter hat, wenn man dem Schreiber glaubt, im umgekehrten Fall (o2 hatte geklagt) sogar schon vorausschauend die Klage abgewiesen. Auch in diesem Fall mußte wohl o2 die kompletten Kosten übernehmen.
muli
Na logo, ich hab auch noch nie nen Fall gehört bei dem ne abgewiesene Klage zu Lasten des Angeklagten gefallen wäre
Aber der Fall auf deiner an geführten Seite ist klingt schon mal gut.
Der o2-Kunde hat seinen Vertrag wegen der Euroumrechnung gekündigt, bzw. die Gebühren nicht mehr bezahlt. Die anschließende Klage von o2 wurde zurückgewiesen.
ZitatOriginal geschrieben von Marcello80
Deinen Anwalt musst schon Du selber Zahlen
Außer du hast Rechtschutz ...
Quatsch! In zivilrechtlichen Verfahren werden dem Unterlegenen sämtliche Kosten des Rechtsstreits aufgebürdet, mithin auch die RA-Kosten des Gegeners. Nur im Arbeitsrecht ist das anders.
ZitatOriginal geschrieben von Marcello80
...
muli
Na logo, ich hab auch noch nie nen Fall gehört bei dem ne abgewiesene Klage zu Lasten des Angeklagten gefallen wäre ...
Hast Recht, kann wirklich nicht sein, daß Du sowas schon gehört hast .... Angeklagte kommen nämlich ausschließlich im Strafrecht vor, hier jedoch geht es um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Scheinst Dich ja wirklich gut auszukennen mit der Juristerei.
Gruß
muli
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