ich kanns auch irgendwann nicht mehr hören......
Der Pizzamann nebenan verlangt nun auch 10 Euro für die Pizza - früher warens 10 DM. Was kann ich machen? Nix.
VIAG / O2 und die Euroumstellung... / Aktuell: O2 verliert vor dem EuGH
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Zitat
Original geschrieben von milchbroetchen
ich kanns auch irgendwann nicht mehr hören......
Der Pizzamann nebenan verlangt nun auch 10 Euro für die Pizza - früher warens 10 DM. Was kann ich machen? Nix.Na deine pizza woanders kaufen oder tiefkühlpizza aus dem supermarkt! du hast doch keinen liefervertrag mit ihm:D oder
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Es geht voran...
zwar noch immer sehr langsam, aber immerhin im Sinne der Kunden! Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in Auszügen das Votum des juristischen Dienstes der EU-Kommission (*) veröffentlicht:
Zitat
Votum des juristischen Dienstes der Kommission liegt vor - Signal für Entscheidung im Sinne der KundenWie bei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs üblich, wurde ein Votum der EU-Kommission eingeholt. Dessen Vorschlag lautet:
"... 19. Die Kommission schlägt also vor, auf die vom Landgericht München gestellten Fragen wie folgt zu antworten:
- Art. 5 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 ist dahin auszulegen, dass er nicht die Minutenpreise erfasst, die zwar die Grundlage und die Vergleichsgröße von Mobilfunkverträgen bilden, die im Übrigen aber zur Berechnung der Taktpreise dienen, aus denen sich der Preis der geführten Gespräche errechnet.
- Bei der Umstellung derartiger Minutenpreise von der früheren nationalen Währung auf den Euro ist das innerstaatliche Recht soweit möglich mit dem Ziel der Erreichung einer Rundungsgenauigkeit auszulegen, die über diejenige des Art. 5 Satz 1 der genannten Verordnung hinausgeht."
[/list=1]
Mit diesem - auf Anhieb nicht ganz einfach zu verstehendem Spruch - wird deutlich, dass die Kommission die Auffassung der Verbraucher-Zentrale teilt.
(*)
Zitat
Die Rolle des Juristischen Dienstes ist es die Kommission und deren Dienststellen in rechtlichen Fragen intern zu beraten und die Kommission vor Gericht zu vertreten.Da die VZ HH (leider) keine Erklärung zum besseren Verständnis des o.g. Spruchs ins Netz gestellt hat, versuche ich mich mal mit einer Interpretation:
[list]- ad 1: Nach der einschlägigen EU-Verordnung dürfen Beträge die der Berechnung dienen nicht gerundet werden. Der jur. Dienst sagt, dass die Taktpreise der Berechnung dienen. Demnach dürfen diese also nicht gerundet werden. Es läuft also wieder auf die ursprüngliche Aussage hinaus, dass nur "zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge" gerundet werden dürfen und o2 die Rundung "zu früh" angesetzt hat.
- ad 2: Die Umstellung der Minutenpreise muß o2 genauer vornehmen, d.h. bspw. die Umstellung von 5 Pfennig auf 3 Cent ist zu ungenau. Der Umrechnungskurs von DM nach Euro musste mit sechs signifikanten Stellen angegeben werden (1 Euro = 1,95583 DM) somit wäre möglicherweise 0,05 DM = 0,02556 Euro (= 2,556 Cent) die korrekte Umstellung.
Gruß
muli
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gibts schon was neues?
Warum sieht sich das so lange hin bis es ein Gerichtsurteil gibt?
Gruß
Dirk -
Klickt man auf den Link "Aktueller Prozeßstand" in Mulis Signatur erhält man:
ZitatIn dem Rechtsstreit der Verbraucher-Zentrale Hamburg gegen O 2 (vormals VIAG Interkom) wegen falscher Umrechnung von D-Mark in Euro-Preise findet am Dienstag, den 13. Januar 2004, um 9.30 Uhr, die Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg statt.
Dauert also noch mindestens eine Woche, bis es Neuigkeiten gibt... -
Zitat
Original geschrieben von axelf
...
Dauert also noch mindestens eine Woche, bis es Neuigkeiten gibt...... leider wohl noch länger. Wir (zumindest die VZHH und ich :D) warten also gespannt auf auf die Post vom EuGH:
Zitat
Verbraucherzentrale Hamburg streitet für Telefonkunden vor dem Europäischen Gerichtshof - Verhandlungstermin am 13. Januar 2004In dem Rechtsstreit der Verbraucher-Zentrale Hamburg gegen O 2 (vormals VIAG Interkom) wegen falscher Umrechnung von D-Mark in Euro-Preise fand am Dienstag, den 13. Januar 2004, um 9.30 Uhr, die Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg statt. Über das Ergebnis wird der EuGH uns per Post unterrichten.
Quelle: Aktueller Prozeßstand
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Zitat
Original geschrieben von muli
... Wir (zumindest die VZHH und ich :D) warten also gespannt auf auf die Post vom EuGH ...... und die ist jetzt da. Nachdem am 13.01.2004 die Verhandlung beim EuGH stattfand, gibt die Vebraucherzentrale Hamburg heute bekannt:
Zitat
Verbraucherzentrale Hamburg streitet für Telefonkunden vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen Euro-Umrechnung durch VIAG Interkom (O2): Termin am 25. März 2004!
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Am 9. März 2004 teilte uns der EuGH mit:"In der Rechtssache... ...beehrt sich der Kanzler des Gerichtshofes mitzuteilen, dass der Termin für die Schlussanträge des Generalanwalts, die in öffentlicher Sitzung im Sitzungssaal des Gerichtshofes, Bd. Konad Adenauer, Luxemburg-Kirchberg, vorgetragen werden, auf Donnerstag, den 25. März 2004 um 9.30 Uhr festgesetzt worden ist."
Na, da sollte doch dem Abschluß des Verfahrens noch vor Weihnachten nichts mehr im Wege stehen. Das Jahr lasse ich vorsichtshalber aber mal weg.
Gruß
muli
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Wichtiger Etappensieg!
Das Mühlrad läuft schneller. Mit den Schlussanträgen des Generalanwalts M. Poiares Maduro vom 25. März 2004 wird die Auffassung der VZ HH bestätigt, wie diese heute bekannt gibt:
Zitat
EuGH: Generalanwalt gibt Verbraucherzentrale Hamburg Recht im Streit um Euro-Umrechnung durch VIAG (o2)!Wichtiger Etappensieg: In dem Rechtsstreit der Verbraucher-Zentrale Hamburg gegen O2 (vormals VIAG Interkom) wegen falscher Umrechnung von DM- in Euro-Preise hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in seinen Schlussanträgen am 25. März 2004 unsere Auffassung bestätigt. Die von der Mobilfunknetzbetreiberin O2 vorgenommene Umrechnung ihrer Minutenpreise von DM auf Euro bei gleichzeitiger Rundung ist nach Ansicht des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof M. Poiares Maduro nicht mit der Umrechnungs-Verordnung vereinbar. Die vorgenommene einseitige Rundung verstoße gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen (Aktenzeichen: Rs.: C-19/03). Wortlaut der Schlussanträge: *_klick_*
Der Sachverhalt in Kurzform:
VIAG Interkom - später O2 - stellte im Herbst 2001 ihre Mobilfunkverträge von DM auf Euro um. In den Verträgen war der Abrechnungstakt zehn Sekunden, der Tarif war als Minutenpreis in DM angegeben. O2 rechnete auf Grundlage des Artikels 1 der EG-Verordnung Nr.2866/98 die DM-Beträge in Euro um und rundete sie nach Artikel 5 der Verordnung Nr. 1103/97 auf den nächstliegenden Cent. Dies hatte bei dem Tarif «Genion Home» eine erhebliche Preiserhöhung zur Folge. Auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg wandte sich das LG München mit einer Vorlagefrage an den EuGH. Es wollte wissen, ob auch Geldbeträge, die Minutenpreise bei Telefontarifen angeben, bei der Umrechnung in Euro auf den nächstliegenden Cent gerundet werden können.
Die Rechtsauffassung des Generalanwalts:
Der Generalanwalt ist in seinen Schlussanträgen der Auffassung, dass der Minutenpreis ein Betrag der Zwischenberechnung sei. Unter die zu rundenden Beträge nach Artikel 4 der Verordnung Nr. 1103/97 fielen nur solche, die zu zahlen oder zu verbuchen seien. Der Minutenpreis hingegen, welcher aufgrund der Abrechnung im Sekundentakt nicht unmittelbar zur Berechnung der einzelnen Telefonate diene, sei lediglich eine Zwischengröße zur Bestimmung des Endbetrages. Dem Vortrag der Mobilfunknetzbetreiberin, wonach alle Beträge nach Artikel 5 der Verordnung gerundet werden könnten, stimmt der Generalanwalt nicht zu. Umrechnung und Rundung seien voneinander unabhängig.
Eine Rundung der Minutenpreise, die für die Zwischenberechnung verwendet werden, sei mit der Umrechnungs-Verordnung Nr. 1103/97 grundsätzlich vereinbar. Daraus, dass Artikel 5 die Rundung für solche Beträge nicht vorsehe, könne nicht der Umkehrschluss gezogen werden, solche Rundungen seien ausgeschlossen, so der Generalanwalt. Einschränkend sei dies aber bei einseitig vorgenommenen Rundungen zu betrachten. Um dem Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen gerecht zu werden, dürfe es bei einer einseitig vorgenommenen Rundung von Zwischenbeträgen nicht zu einer systematischen Erhöhung der zu zahlenden Beträge kommen. Eine solche Erhöhung würde anderenfalls zur einseitigen Änderung einer bestimmten vertraglich vereinbarten Bedingung führen.
....Die sehr ausführlichen Schlussanträge des Generalanwalts bestätigen letztendlich, was in diesem Forum bereits ganz am Anfang der Diskussion heraus gearbeitet wurde: Die von VIAG/o2 gerundenten Minutenpreise sind keine "zu zahlende oder zu verbuchende Beträge", mithin entspicht Rundung nicht den einschlägigen EU-Verordnungen.
Gruß
muli
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EuGH: Urteilsverkündung am 14. September 2004, 9.30 Uhr
So langsam geht die /T/Eurorundung von o2 in die letzte Runde. Wie die VZ HH heute bekannt gab, hat der der Europäische Gerichtshof mitgeteilt, daß das Urteil am
14. September 2004 um 9.30
verkündet werden wird.
Gruß
muli *mit.dem.heutigen.Tag.ebenfalls.zur.alten.Rechtschreibung.zurückkehrend*
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Hallo,
das wird ja auch endlich mal Zeit.
Sollte das Urteil zu gunsten der Kunden ausfallen, werde ich wohl alle meine Rechnungen, die in Euro ausgestellt worden sind nachrechnen und den differens Betrag einfordern.
Schade, hätte früher mal drauf kommen müssen.
Es hätte doch theoretisch funktioniert, dass man die O2 Rechnungen bis auf den differens Betrag bezahlt hätte, unter dem Vorbehalt auf das Ergebniss vom Gericht.Gruß
Dirk
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