Ärger mit dem Zoll, was tun?

  • Hallo,


    ich habe Silvester in Zürich in der Schweiz bei Bekannten gefeiert und bei der Abreise meine Digitalcamera und Aufladekabel liegenlassen.


    Jetzt haben die es auch endlich mal geschafft diese zur Post zu bringen und jetzt flattert mir ein Brief vom Zoll entgegen, dass sie das Päckchen festhalten.


    Genaueres konnte ich den Zetteln nicht entnehmen. Werde Morgen mal dort anrufen.


    Ist eine ältere IXUS 40, die ich damals in Australien gekauft habe. Habe daher keine Belege etc. mehr.


    Was kann ich tun?

  • Kontakt aufnehmen, Fall schildern --> ggf. eidesstattliche Versicherung über den Kaufzeitpunkt anbieten --> abwarten, was die Gegenseite sagt.


    Irgendwelche halbgaren Tipps wird es hier nicht geben. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Vielleicht nicht unbedingt erwähnen, dass die Kamera in Australien gekauft wurde. Oder hast Du sie damals ordentlich verzollt?

  • wahnsinn, kann doch nicht sein.. hätte ich meinen schuh liegen lassen wäre es allen egal. da bin ich nun wirklich nicht drauf gekommen dass da ärger entstehen könnte.


    gut werde ich die morgen anrufen, dachte evtl. ist das schon wem passiert und es gibt eine art musterlösung für das problem. sehr ärgerlich jedenfalls.


    danke erstmal

  • Hatte mal das gleiche problem mit ebay.de, wenn der erste Anruf nicht wirken sollte, dann Ruf dort solange an bis es fruchtet! ;)

    Im Einsatz:
    Telekom: Congstar Prepaid
    Vodafone: 1&1
    E-Plus: blau.de
    o2: Loop mit Flatrate und Easy Money

  • Zitat

    Original geschrieben von Icebone
    wahnsinn, kann doch nicht sein.. hätte ich meinen schuh liegen lassen wäre es allen egal. da bin ich nun wirklich nicht drauf gekommen dass da ärger entstehen könnte.


    Da wäre genau der gleiche Ärger entstanden, wenn der Zeitwert des Schuhs die Freigrenze überschritten hätte.


    Das Gleiche könnte übrigens auch passieren, wenn man aus der Schweiz wieder nach Deutschland einreist und mit Artikeln über 175 Euro angetroffen wird und man nicht nachweisen kann, daß die Ware vorher ausgeführt wurde.

  • Icebone,


    was Du tun kannst / mußt hängt davon ab warum die Kamera festgehalten wird. Wenn Du darüber keine Info hast kann man dir hier auch nichts raten.


    Die Schweiz gehört nicht zur EU, also müssen alle Waren, die von dort nach Deutschland kommen, verzollt werden.


    Ich nehme mal an daß deine Bekannten dem Paket keine Begletrechnung beigelegt haben und der Zoll daher nicht ersehen kann was es mit der Sendung überhaupt auf sich hat. Eine Rechnung muß jeder internationalen Sendung beiliegen. Deine Freunde verkaufen dir die Kamera natürlich nicht, aber es ist eine internationale Abmachung daß als Begleitdokument für den Zoll eine Rechnung beiliegen muß. In deinem Fall, weil ja kein Geld fließt, eine Proforma-Rechnung.


    Darauf muß ausgewiesen sein wer da an wen was verschickt, und der Wert der Kamera muß ausgewiesen sein, weil die Höhe des zu zahlenden Zolls und der Einfuhrumsatzsteuer vom Warenwert abhängt.


    Es kann also sein daß Du einfach nur eine Proforma-Rechnung nachliefern sollst oder zumindest die fehlenden Angaben machen sollst. Es kann auch sein daß der Zoll bei dir kassieren will und die Kamera deswegen nicht freigibt solange Du nicht für den Import aus einem Nicht-EU-Land bezahlt hast.


    Es gibt verschiedene Möglichkeiten Waren zu verzollen, manche sind günstiger, andere teurer, manches geht und anderes nicht. Es hängt immer von der ware und den Umständen ab.
    Dazu kann man aber wenig sagen weil uns hier dazu die nötigen Infos fehlen.


    Daß Du keine Unterlagen mehr hast ist wirklich blöd, weil die wären sehr wichtig um jetzt irgendwelche Nachweise in der Hand zu haben...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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